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Positive Bilanz nach erster Dialogveranstaltung

Am Freitag, 2. Juli 2021, fand das erste „Stadt im Gespräch“ mit OB Gertrud Maltz-Schwarzfischer statt. Etwa 50 Bürgerinnen und Bürger nahmen die Möglichkeit wahr, mit ihrem Stadtoberhaupt am Dachauplatz ins Gespräch zu kommen.

Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer begrüßt zur ersten Dialogveranstaltung „Stadt im Gespräch“ am Dachauplatz zum Thema Radverkehr
Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer begrüßt zur ersten Dialogveranstaltung „Stadt im Gespräch“ am Dachauplatz zum Thema Radverkehr © Bilddokumentation Stadt Regensburg

„Ich freue mich sehr, dass so viele Bürgerinnen und Bürger gekommen sind, um direkt mit mir über das Thema Radverkehr in Regensburg zu sprechen“, begeistert sich die Oberbürgermeisterin. „Auch, wenn die Meinungen bei manchen Punkten auseinandergegangen sind – beispielsweise bei der Forderung nach einem generellen Tempolimit in der Innenstadt – hoffe ich, dass das gegenseitige Verständnis gewachsen ist und ich klarmachen konnte, dass wir als Stadt zahlreiche Bedürfnisse befriedigen müssen und uns auch an bestimmte Vorgaben des Bundes halten müssen. Was die Forderung nach der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht angeht, werde ich nochmal mit den zuständigen Fachstellen besprechen und prüfen lassen, an welchen Stellen wir diesem Wunsch aus der Bevölkerung nachkommen können“, so Maltz-Schwarzfischer.

Während der Veranstaltung wurden folgende vier wesentlichen Forderungen und Wünsche geäußert, bei denen es einiges zu beachten gilt.

1. Wunsch nach großflächiger Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

Der Radverkehr gehört zum Fahrverkehr und darf daher grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Die Stadt darf nur dort benutzungspflichtige Radwege ausweisen (diese sind am blauen Radweg-Schild zu erkennen), wo für Radfahrende eine besondere Gefahr für Leib und Leben besteht. So ist vor allem an Stellen mit hohen Kfz-Geschwindigkeiten, bei hohem Schwerverkehrsanteil, Steigungsstrecken oder Straßen mit hohem Anteil an besonders schutzbedürftigen Personen – in erster Linie sind dies Kinder/Jugendliche sowie ältere Menschen – der Radverkehr vom Kfz-Verkehr räumlich zu trennen. In Tempo-30-Zonen hingegen kann eine Gefahr für Leib und Leben in der Regel ausgeschlossen werden. Deshalb dürfen hier gemäß der Straßenverkehrsordnung keine benutzungspflichtigen Radwege hergestellt oder ausgewiesen werden.

In Regensburg gibt es bereits Stellen, an denen die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, beispielsweise am Hochweg oder in der Konrad-Adenauer-Allee. Hier haben die Radelnden Wahlfreiheit. Die Stadt wird prüfen, ob es noch weitere Straßen gibt, in denen man die Benutzungspflicht aufheben kann. Wer bereits einen konkreten Straßenwunsch hat, kann diesen gerne an den Nahmoblitätskoordinator, Thomas Großmüller, kommunizieren.

2. Warum kann man in der Innenstadt nicht überall Tempo 30 oder gar Tempo 20 verhängen?

Die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) schreibt innerstädtisch eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Die StVO setzt enge Grenzen, von dieser Regelgeschwindigkeit nach unten abzuweichen. Flächendeckend Tempo 30 oder 20 ist daher nicht möglich – auch nicht bezogen auf die Innenstadt. Das Ziel ist eine flüssige Verkehrsabwicklung, bei der auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nicht ausgebremst wird.

Hinweis: Für die Innenstadt wird aktuell ein umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt, das die Basis für zukünftige Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Altstadt sein soll (https://deine-altstadt-regensburg.de/). Hieraus sollen Lösungen für ein innovatives Mobilitätskonzept Altstadt entwickelt werden.

3. Warum wird bei Baustellen der Radverkehr immer als erstes "geopfert"? Gibt es hier Verbesserungspotenzial?

Im städtischen Umfeld stellt sich die Planung von Baustellen regelmäßig als große Herausforderung dar. Gebäude und Grundstücke müssen auch während der Bauphase mit dem Kfz erreichbar bleiben, um Lieferverkehr und die Anfahrt mit Rettungs- und Löschfahrzeugen sicherzustellen. Auch die Baustellen selbst müssen mit Material beliefert werden können. Das ist in der Regel nur von der Straße aus möglich.

In Straßen mit Busverkehr gilt es, den Kfz-Verkehr möglichst gut abwickeln zu können, damit die Busse nicht im Stau stecken bleiben. Insofern muss die Stadtverwaltung bei jeder Baustelle neu und individuell abwägen, ob und wie der Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich geführt werden kann: Kann der Radverkehr sicher auf der Fahrbahn geführt werden? Ist eine attraktive Umleitung möglich? Kann der Kfz-Verkehr ganz oder teilweise umgeleitet werden? Ist Busverkehr vorhanden? Insbesondere ist drauf zu achten, dass zuliefernder Schwerlastverkehr und Radverkehr keine gefährlichen Konfliktpunkte aufweisen.

In Regensburg ist die Zahl der Baustellen – auch in Coronazeiten – insgesamt sehr hoch. Daher können bedauerlicherweise nicht immer alle Belange gleichwertig berücksichtigt werden.

4. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf das Hauptradroutennetz? Stehen für die Umsetzung genügend Finanzmittel zur Verfügung?

Das Konzept soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Das geplante Netz ist zwischen Radentscheid-Initiatoren und Stadtverwaltung abgestimmt und befahren worden. Bis zum Herbst werden nun für jeden Streckenabschnitt Handlungsempfehlungen entwickelt und mit Kosten hinterlegt. Darauf basierend wird dem Stadtrat ein Umsetzungsvorschlag vorgelegt werden.

Eine Gruppe aus 30 Bürgerinnen und Bürgern sowie 8 Vertreterinnen und Vertreter spezifischer Gruppen waren in das Verfahren eingebunden und haben – stellvertretend für die breite Masse der Stadtgesellschaft – den Prozess aktiv begleitet, haben Vorschläge eingebracht und Denkanstöße gegeben. Ein Ergebnis war, dass die Umsetzung durch eine intensive Kommunikationskampagne begleitet werden solle. Zudem haben sich die Bürgerinnen und Bürger dafür ausgesprochen, möglichst schnell in die Umsetzung zu kommen und daher mit den „einfachen“ Maßnahmen wie Markierungen und Beschilderungen zu beginnen.

Doch auch diese Maßnahmen kosten Geld, wenn sie in gleich mehreren Straßenzügen umgesetzt werden sollen. Im Investitionsprogramm der Stadt Regensburg, das Ende 2020 beschlossen wurde, sind für „kleinere“ Verbesserungen im Radverkehr jährlich 400.000 Euro eingeplant. Die Oberbürgermeisterin betonte jedoch, dass die Haushaltssituation wirklich dramatisch sei. Insofern muss darauf geachtet werden, eine gute Balance zu finden zwischen notwendigen Investitionen und Kreditaufnahme einerseits und Haushaltsdisziplin und Sparsamkeit andererseits. Es müsse überall gespart werden. Trotz der hohen Bedeutung für die Mobilität der Zukunft und den Beitrag zum Schutz des Klimas muss auch beim Radverkehr geprüft werden, was die Stadt sich noch leisten kann.