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Datenschutzhinweise

Zwecke Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken: Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ...

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Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen vom 14. Dezember 2005

(3) Unbefugten ist das Betreten der Einrichtungen untersagt. (4) Das Einsammeln und Mitnehmen von Gegenständen jeglicher Art ist verboten. § 4 Gebührenpflicht - entfällt - § 5 Eigentumsübertragung Der angelieferte Müll geht mit der Übernahme durch den ZMS in dessen Eigentum über, soweit nicht die OVEG die Entsorgung übernimmt.

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Preißl Guido Weggenmann Internationales Festival Fotografischer Bilder Deutscher Fotobuchpreis Kultur-Aktuell Position R 14 – Barbara Muhr Einmietungen in den Innenhof des Thon-Dittmer-Palais MiniMusic – 4 Jahreszeiten in Wort und Klang Anna Collet zeigt kleine Räume in der „die kleinste galerie“ Chemnitz zu Gast Das Plakat zum Regensburger Bürgerfest 2025 ist da: Die Regensburger ...

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Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 09. Mai 1974

§ 3 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Ordnungwidrigkeiten im Sinne des § 25 LadschlG. § 4 Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11 und 14 LadschlG bleiben unberührt. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz in Kraft

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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktgebührensatzung – MarktGS) vom 16. Januar 1978

Überlässt der befugte Benutzer einem Unbefugten die Einrichtung, so haften beide als Gesamtschuldner. § 4 Gebührensätze Die Gebühren bemessen sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.

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Satzung der Dr. Seyboth Stipendienstiftung in Regensburg vom 17. April 2018

(3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung oder Weitergewährung des jederzeit widerruflichen Stipendiums besteht nicht. § 4 Grundstockvermögen Das Grundstockvermögen ist in einer Höhe von 166.384,28 € dauernd und uneingeschränkt zu erhalten

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Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden

September 1977, VO vom 20. Februar 1978, RABl. Nr. 4 vom 1. März 1978, VO vom 11. September 1980, RABl. Nr. 18 vom 30. September 1980, VO vom 2. November 1982, RABl.

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Bildung und Chancen für alle mit der Volkshochschule

Christian Hörmann (3. v. r.) und Dr. Regine Sgodda (4. v. r.), freuten sich mit Bildungsreferentin Dr. Sabine Kellner-Mayrhofer (5. v. r.) und Nina Dollinger-Krome, Leiterin des Amtes für Weiterbildung und der Volkshochschule (4. v. l.), mit vhs-Mitarbeitenden über das druckfrische Programm

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Welterbetag 2021

Nur mit Voranmeldung bis 3. Juni unter welterbe (at) regensburg.de 4. Eine nachhaltige Schnitzeljagd durch das Welterbe Eine Spezialkommission der Stadt bittet junge Detektiv:innen, Wissenschaftler:innen und Agent:innen dringend um Hilfe.

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Rückblick: Interkulturelle Woche 2018

September 2018 | 15 Uhr „Male Dein Glück“ Veranstaltung für Kinder ab 4 Jahren. Aus dem Bilderbuch „Die Farbe des Glücks“ von Jean-Marie Robillard wird vorgelesen. Eine malende Prinzessin erfährt, dass das Glück für Menschen (und Tiere) diverser Kulturen ganz unterschiedlich gefärbt ist.

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