Haushaltsplan 2023 und mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2026
Haushaltsplan 2023 und mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2026
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan 2023 und Finanzplanung 2022 bis 2026 beschlossen.
Die Regierung der Oberpfalz hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 16.02.2023, Az. ROP-SG12-1512.1-9-44-19 erteilt.
Dabei sind für den Haushaltsvollzug zwei Auflagen erteilt worden.
Der in § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2023 genannte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen darf nur so weit in Anspruch genommen werden, dass der IST-Schuldenstand zum 31.12.2023 dann einen Wert von 170.000.000 € nicht überschreitet.
Der in § 3 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2023 genannte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen darf insgesamt nur bis 50.000.000 € uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Weitere Verpflichtungen bis zu einem Gesamtbetrag i. H. v. 29.490.000 € dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit der Stand der allgemeinen Rücklage gemäß dem Ergebnis der Jahresrechnung 2022 höher ist als gemäß der Veranschlagung in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022.
Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan 2023 und Finanzplanung 2022 bis 2026 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 27.02.2023 (rückwirkend) zum 01.01.2023 in Kraft getreten.