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Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg vom 24. Juli 1997
Verkehrsclub der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VCD) (4) Jede Mitgliedsorganisation benennt eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in. (5) Die Abberufung von Mitgliedsorganisationen aus einem wichtigen Grund durch den Stadtrat ist möglich. (6) Die Mitglieder des Stadtentwicklungsforums sind ehrenamtlich ohne Anspruch auf Entschädigung tätig.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet von Regensburg (ND-SicherungsVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2007
Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten vom 18. Juni 1991
Dezember 2001) Auf Grund der Art. 12 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayer.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg vom 24. Mai 2017
Nr. 47 vom 19. November 2001) außer Kraft. Anlage zu § 4 der Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg Grundstockvermögen der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg (Stand 01.05.2017) A.
Gefunden in: Stadtrecht
Nachkriegszeit: 1945 - 1960
Quelle: Jahresbericht 1962, Stadtjugendamt Regensburg, S.3/4 Besondere Ereignisse Jugendschutzwoche: Durchführung einer Jugendschutzwoche unter dem Motto "Jugendschutz - unsere soziale, sittliche und religiöse Pflicht".
Gefunden in: Artikel
Maßnahmen und Ausbildung
Wir arbeiten ohne Termindruck je nach Fähigkeiten und Hemmnissen der eingesetzten jungen Menschen. Unsere bis zu 4 Teilnehmenden in der Bunten Werkstatt werden von einem Schreinermeister und einer Sozialpädagogin begleitet.
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Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg vom 28. Juni 1979
(3) Entsprechende Anträge können ganzjährig gestellt werden. (4) Der Antrag ist zu begründen und es soll dargelegt werden, welche für die Gewährung von Zuwendungen sprechenden Gesichtspunkte gegeben sind und welche Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024
Änderung des Gesundheitszustandes, Auszug der minderjährigen Kinder). (4) Die Stadt kann die Zuweisung in die Notwohnanlage unter angemessener Fristsetzung von mindestens 1 Woche aufheben und diese zwangsweise räumen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Gefunden in: Stadtrecht
RAiR
Kontakt RAiR. Regensburg Arts-in-Residence Brückstraße 4 93047 Regensburg Karte einblenden rair (at) regensburg.de
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Veranstaltungen 2025
Juli 2025, öffneten die MINT-Labs ihre Labore für den Open Labs Day 2025 und auch R_NEXT war mit einem Stand dabei. Innovation für eine nachhaltige Zukunft Am 4. Juni verwandelte sich das Haus der Bayerischen Geschichte im Rahmen der Business & Innovation Night mit der Verleihung des 1.
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