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Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften
Das Festmachen über Gleise hinweg ist verboten. (4) Beiboote dürfen, außer im Falle des § 4.05, nur dicht vor oder hinter den Fahrzeugen oder zur Landseite hin festgemacht werden
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Ladenschluss
Folgende Tage stehen für individuelle verkaufsoffene Nächte nicht zur Verfügung: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag Der Schutz der Arbeitnehmer gem. Art. 9 BayLadSchlG, insbesondere Abs. 4, muss beachtet werden. Wird die Anzeige nicht rechtzeitig ...
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Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 08. August 1984
(3) Der Bauherr kann den Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe des Baugrundstücks herstellen, wenn ein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht, seine dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber der rechtlich gesichert ist und der Spielplatz für die Kinder entsprechend den Anforderungen in § 4 Abs. 3 sicher zu erreichen ist. (4) Die §§ 3 bis 6 dieser Satzung gelten auch ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau von Flusskilometer 2.372,105 bis Flusskilometer 2.387,660 und am Regen von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 4,855 auf dem Gebiet der Stadt Regensburg vom 04. August 2015
Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme ist das Vorhaben der , Umweltamt, anzuzeigen. § 4 Sonstige Vorhaben (1) Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2 WHG
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Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011
Die Stadt stellt für die Ablagerungen geeignetes Gelände zur Verfügung, auf das in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. (4) Abfälle, Schutt u. ä. dürfen dem Schnee nicht beigemengt werden. Es ist untersagt, Räumgut von Privatgrundstücken auf eine dem öffentlichen Verkehr dienende Fläche zu bringen
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Verordnung der Stadt Regensburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Regensburg (Taxitarifordnung) vom 02. September 1991
(3) Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Sachen. § 4 Abweichende Fahrpreise (1) Von den in § 2 festgesetzten Tarifen abweichende Beförderungsentgelte (insbesondere zur Kranken- oder Schülerbeförderung) sind nur mit Genehmigung der Behörde zulässig
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Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege - Kostenbeitragssatzung KiTKoBS) vom 14.07.2023
/ 15 Std. 150,00 € mehr als 3 bis einschl. 4 Std. / 20 Std. 200,00 € mehr als 4 bis einschl. 5 Std. / 25 Std. 250,00 € mehr als 5 bis einschl. 6 Std
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Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016
Organe des Beirates zur Förderung des Sports § 2 Plenum § 3 Arbeitsausschuss III. Geschäftsgang § 4 Sitzungen § 5 Anträge § 6 Abstimmung § 7 Sitzungsniederschrift IV. Schlussbestimmungen § 8 Anwendung der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung I.
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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
(3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
. § 4 (1) Unberührt bleiben: die rechtmäßige Ausübung der Jagd, die landwirtschaftliche Nutzung in dem bisherigen Umfange
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