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Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986

Oktober 1986, Satzung vom 6. April 1988, AMBl. Nr. 16 vom 18. April 1988, Satzung vom 12. Juli 1996, AMBl. Nr. 30 vom 22. Juli 1996, Satzung vom 30. Juli 2015, AMBl.

Gefunden in: Stadtrecht

Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen (Art. 18 Abs. 3 AGSG). 3. Als beratende Mitglieder gehören entsprechend Art. 19 Abs. 1 AGSG dem Jugendhilfeausschuss an die Leiter bzw.

Gefunden in: Stadtrecht

Leistungen für Asylbewerber

Sie müssen dafür Ihren Ausweis vorlegen. Jede Person, die 18 Jahre oder älter ist, muss persönlich erscheinen. Eltern können die Bezahlkarte für ihre minderjährigen Kinder abholen.

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Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS) vom 5. Mai 2021

August 2005), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. April 2011 (AMBl. Nr. 18 vom 2. Mai 2011), außer Kraft. Anlage 1 zu § 5 - Auswertung der Platzvergabe Krippe und Kindergarten Anlage 2 zu § 5 - Auswertung der Platzvergabe - Hort Dokumentationshilfe Zum Download Satzung 9.2.1 als pdf

Gefunden in: Stadtrecht

Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadtratsmitglieder sowie des ehem. Oberbürgermeister und des ehem. dritten Bürgermeisters

Natürlich möchte ich auch allen anderen Stadtratsmitgliedern, die am 30.04.2020 aus dem Stadtrat ausgeschieden sind, sehr herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz danken: 18 Jahre lang gehörten Dr. Armin Gugau, Brigitte Schlee und Christian Schlegl dem Stadtrat an, 12 Jahre Mitglied in diesem Gremium waren neben Jürgen Huber Dr.

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Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014

Abschnitt Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 7 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen / Ausländer, die am letzten Tag des für die Briefwahl vorgesehenen Zeitraums das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten ununterbrochen in Regensburg mit Hauptwohnung gemeldet sind

Gefunden in: Stadtrecht

Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften

Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) für das in § 1.01 Abs. 2 bezeichnete Hafengebiet: (*Der Verordnung liegt eine Musterhafenordnung zugrunde, die von einem von den Verkehrsministerien beschickten Länder-Arbeitskreis erarbeitet worden ist.

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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften

Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) für das in § 1.01 Abs. 2 bezeichnete Hafengebiet: (*Der Verordnung liegt eine Musterhafenordnung zugrunde, die von einem von den Verkehrsministerien beschickten Länder-Arbeitskreis erarbeitet worden ist.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Regensburg (Katzenschutzverordnung - KatzenschutzV) vom 10. September 2025

Nr. 39 vom 22. September 2025 Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 20 G zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens vom 20.12.2022 (BGBl.

Gefunden in: Stadtrecht

Mobilitätsdrehscheibe

Änderung des FNP Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd Am 18. Dezember 2025 hat der Stadtrat der den Bebauungsplan Nr. 279 als Satzung und die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen.

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