Suche auf regensburg.de
Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017
Der Seniorenbeirat entscheidet dann ohne Mitwirkung der persönlich/des persönlich Beteiligten, ob die Voraussetzungen vorliegen. § 17 Handhabung der Ordnung Die/der Vorsitzende handhabt die Ordnung, erteilt das Wort. § 18 Sitzungsniederschrift 1.
Gefunden in: Stadtrecht
Archiv Einsatzberichte
Die Feuerwehr musste die Anlage löschen, verletzt wurde dabei niemand. 22.01.2024 17. Dezember 2023: Havariertes Frachtschiff auf der Donau Ein beschädigtes Frachtschiff beschäftigte die Einsatzkräfte über mehrere Stunden.
Gefunden in: Feuerwehr
45.2
Das archäologische Jahr in Bayern 2019, 163–166 (mit Martin Schreiner) Neue Spuren vom Klarissenkloster: Ein Grundstein mit Zeitkapsel des 17. Jahrhunderts. Denkmalpflege in Regensburg 15, 2018, 32–45. Wo der Hund begraben liegt. Eine römische Hundebestattung aus Castra Regina.
Gefunden in: Artikel
Untere Denkmalschutzbehörde
Das archäologische Jahr in Bayern 2019, 163–166 (mit Martin Schreiner) Neue Spuren vom Klarissenkloster: Ein Grundstein mit Zeitkapsel des 17. Jahrhunderts. Denkmalpflege in Regensburg 15, 2018, 32–45. Wo der Hund begraben liegt. Eine römische Hundebestattung aus Castra Regina.
Gefunden in: Artikel
Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006
§ 16 Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 2. G r a b r e c h t e § 17 Eigentumsverhältnisse Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden
Gefunden in: Stadtrecht
A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben
In Geschäftsbereichen, für die berufsmäßige Stadtratsmitglieder gewählt sind, bedient er/sie sich hierfür grundsätzlich der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder (§ 17 Abs. 2). Über Hinderungsgründe unterrichtet er/sie bzw. die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich
Gefunden in: Stadtrecht
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Zukunftsbarometer Regensburg - Das interaktive Nachhaltigkeits-Dashboard Zukunftsbarometer Regensburg Zum Herunterladen "Zukunft bewusst gestalten" - Nachhaltigkeitsbericht Regensburg 2024 (pdf | 18,0 MB) Nachhaltigkeit - Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (pdf | 847,9 KB) Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik Michael Grein R ...
Gefunden in: Artikel
Regensburger Studien / hrsg. vom Archiv der Stadt Regensburg
Regensburg 2010) ISBN 978-3-935052-89-4 geb. EUR 24,00 Bd. 17 (2011) Meinke, Markus A. / Brunnbauer, Ulf (Hg.): Die tschechisch-bayerische Grenze im Kalten Krieg in vergleichender Perspektive - politische, ökonomische und soziokulturelle Dimensionen 226 S., Ill., graph.
Gefunden in: Artikel
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder § 15 Bestellung § 16 Teilnahme an Sitzungen § 17 Verwaltungsaufgaben VI. Verwaltungsbeiräte/Verwaltungsbeirätinnen § 18 Bestellung, Aufgaben VII. Ortssprecher/Ortssprecherinnen § 19 Rechtsstellung, Aufgaben B) Der Geschäftsgang I.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996
§ 7 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 17 oder des § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 9 dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ...
Gefunden in: Stadtrecht