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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Stadtbezirke. In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen. (3) Die Einberufung einer Bürgerversammlung nach Absatz 2 Sätze 1 und 3 kann nur einmal jährlich ...
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Anlage zu § 4 der Satzung
Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,1119 5 2651 5313 Regensburg Nähe ...
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Datenschutz
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die dort ausgewiesene zuständige Person. (Datenschutzerklärung: Stand 10. März 2021) Hinweise zu einzelnen Verfahren Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO Elektronische Kommunikation Kontakt
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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017
Die Modalitäten der Bestimmung einer Schriftführerin/eines Schriftführers bleibt einer internen Regelung des Seniorenbeirats vorbehalten. § 10 Ausschüsse 1. Der Seniorenbeirat kann beratende Ausschüsse bilden. Den Vorsitz der Ausschüsse soll die Vorsitzende/der Vorsitzende oder einer der Stellvertreterinnen/Stellvertreter übernehmen. 2.
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Fairness-Vereinbarung für den Kommunalwahlkampf 2026 in Regensburg
Sitzung, Sitzungssaal, Neues Rathaus) 58. Sitzung: 10. Juli 2026, 16 Uhr (öffentl. Sitzung, Sitzungssaal, Neues Rathaus) Internationale Wochen gegen Rassismus Interkulturelle Wochen Satzung der für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung - IBS) vom 24.
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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen
Die Förderung durch Dritte ist bei der Anwendung von Förderhöchstsätzen zu berücksichtigen. 3.3 Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
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Regensburger Herbstsymposion 2025
November 2021, um 14 Uhr mit der Begrüßung durch Kulturreferent Wolfgang Dersch. Am Samstag begannen die Vorträge ab 10 Uhr. Interessierte hatten die Möglichkeit, die Veranstaltung im Internet zu verfolgen. Der Link dazu wurde kurz vor der Tagung auf dieser Seite veröffentlicht.
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Baumpflege
Im Sommer wird auch nach Regenfällen bis zu 100 Liter / m² (= 10 mm/m²) Wasser gegeben. Für die Bewässerung der Jungbäume setzt das Gartenamt fünf eigene Zugmaschinen und fünf Wassertanks mit Fassungsvermögen zwischen 3.000 und 7.000 l ein.
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Sonderfonds "Innenstädte beleben" (2021-2024)
In Zeiten zunehmend wärmerer Innenstädte war dies ein willkommenes Gratisangebot für alle Daheimgebliebenen und Feriengäste. Der Brunnen spielte von 10 bis 19 Uhr ein Kinderprogramm mit verschiedenen Spielen. Damit gelang es insbesondere, junge Familien und Kinder für die schöne Altstadt zu begeistern.
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Haushaltsrede Stadtrat Christian Janele, CSB
Wie mir ein Rentner berichtet hat, erhielt er innerhalb kurzer Zeit von der Rewag, eine Strom- und Gaspreiserhöhung zum 1. Januar 2019. Eine Erhöhung von fast 10 %! Nun macht er sich große Sorgen, weil er nach einem erfüllten Arbeitsleben, bei einer solchen Entwicklung, nicht mehr von seiner Rente leben kann.
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