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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011

§ 9 Stiftungsaufsicht Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung der Oberpfalz. § 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Anerkennung der Stiftung durch die Regierung der Oberpfalz in Kraft.

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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 28. Juli 2011

./. 225,00 € Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) 50,00 € pro Tag 50,00 € pro Tag 29,00 € pro Stunde Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. einer Pauschale für Wasser und Energie von 10 € / Stunde in Rechnung gestellt. Übernachtungen: In Ausnahmefällen kann die ...

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Sterbefall - Anzeige und Beurkundung

Die Beurkundung eines Sterbefalles mit Erstellung von beantragten Sterbeurkunden erfolgt im Regefall innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 10 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Standesamt. Bitte sehen Sie von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.

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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939

§ 2 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 45,43 ha und umfaßt in der Gemarkung Schwabelweis - jeweils ausnahmlich der eigentlichen Hausgrundstücke - die Plannummern: 1010 a und b, 1017 a und b, 1020 a und b, 1023 a und b, 1025 a und b, 1027 b, 1029 a und b, 1029/2 b, 1030/4 b bis d, 1030/7 a bis c, 1030/8 a bis b, 1030/9, 1030/10 b, 1030/11, 1030/12, 1038 bis 1046, 1048 a und b, ...

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962

important; border-collapse: collapse; border: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); td { border-left: 1px solid; border-top: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); } } .rni-version-info { font-style: italic; } } (AMBl. für die Stadt und den Landkreis Regensburg Nr. 2 vom 10. Januar 1963, geänd. durch ...

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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990

Besteller auf Verlangen von jeder Aufnahme einen Abzug kostenlos zur Verfügung zu stellen. § 10 Fotokopien Fotokopien dürfen nur mit Zustimmung der Museumsleitung angefertigt werden. § 11 Veröffentlichungen (1) Die Benutzer haben von allen Veröffentlichungen, die unter Verwendung von Sammlungsbeständen verfaßt wurden, dem Naturkundemuseum Ostbayern ein Belegexemplar kostenlos zur ...

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Verordnung über die Regelung der Prostitution in der Stadt Regensburg vom 23. Mai 2024 ROP-SG10-2125.0-3-1

März 2024 (CannabisG - BGBl 2024 I Nr. 109), und § 10 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28.

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Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB

Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre 1.3 Anlage standortgerechter Wälder Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Aufforstung mit standortgerechten Arten 3.500 Stück je ha, Pflanzen drei- bis fünfjährig, Höhe 80-120 cm Erstellung von ...

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6. Naturschutz

Juni 1991 6.2.7 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994 6.2.8 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30.

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993

Dezember 2001) Auf Grund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in BayRS 791-1-U, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.1986 (GVBl 86 S. 135) erläßt die folgende mit Schreiben der Regierung der ...

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