Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 28. Juli 2011
(geändert durch Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020)
1.
Die städtischen Sportanlagen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere durch die Schulen, auch Nutzern außerhalb der Stadtverwaltung überlassen. Die überwiegende Nutzung erfolgt durch die gemeinnützigen Regensburger Sportvereine; hierfür sind die Konditionen einer Nutzung in den Sportförderungsrichtlinien geregelt.
2.
Darüber hinaus werden die Sportstätten auch sonstigen Nutzern für sportliche Zwecke, aber auch für außersportliche Nutzungen überlassen; die hierfür geltenden Konditionen sind in diesen Richtlinien geregelt. Die Nutzung durch die Regensburger Sportvereine hat grundsätzlich Vorrang vor sonstigen Nutzergruppen.
3.
Die Überlassung ist beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg zu beantragen. Im Antrag sind Art und Zweck der Veranstaltung, der beabsichtigte Nutzungsumfang und die Nutzungsdauer darzustellen.
4.
Es werden folgende Nutzungsentgelte festgesetzt:
Regelmäßige oder einmalige sportliche Nutzungen:
Trainingsbetrieb je Nutzungsstunde
Wettkampf je Nutzungsstunde
Nutzungsentgelt bei kommerzieller Nutzung je Nutzungsstunde
Einfachhalle / Fläche bis 405 m²
10,00 €
15,00 €
18,00 €
Zweifachhalle / Fläche bis 810 m²
20,00 €
30,00 €
36,00 €
Dreifachhalle / Fläche bis 1215 m²
30,00 €
45,00 €
54,00 €
Gymnastikraum / Kleinhalle ab 150 m²
10,00 €
15,00 €
15,00 €
Gymnastikraum / Konditionsraum unter 150 m²
5,00 €
7,50 €
9,00 €
Großspielfeld Rasen
25,00 €
50,00 € / Spiel
Kleinspielfeld Rasen
12,50 €
25,00 € / Spiel
Großspielfeld Kunstrasen
50,00 €
100,00 € / Spiel
Leichtathletikanlage (Kampfbahn)
15,00 €
50,00 €
Leihgebühr Rundumbande Halle je Tag
./.
50,00 €
Leihgebühr Zeitmessanlage je Tag
./.
225,00 €
Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten)
50,00 € pro Tag
50,00 € pro Tag
29,00 € pro Stunde
Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. einer Pauschale für Wasser und Energie von 10 € / Stunde in Rechnung gestellt. Übernachtungen: In Ausnahmefällen kann die behelfsmäßige Übernachtung von (jugendlichen) Sportgruppen in Sporthallen genehmigt werden, soweit baurechtliche und brandschutzrechtliche Voraussetzungen dies zulassen. Für die Nutzung werden 2,00 € pro Person und Übernachtung erhoben. Die obigen Nutzungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Außersportliche Nutzungen von Sportstätten
Für die Städtische Sporthalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle gelten folgende Veranstaltungsentgelte:
nicht kommerzielle Veranstaltung
kommerzielle Veranstaltung
Sporthalle / Großer Saal einschl. Bühne
30,00 bis 60,00 € je Stunde
100,00 bis 120,00 € je Stunde
Judoraum / Box-Raum
5,00 bis 10,00 € je Stunde
10,00 bis 20,00 € je Stunde
Nutzung von Umkleiden / Duschen
5,00 bis 10,00 € je Stunde
10,00 bis 20,00 € je Stunde
Leihgebühr Klapptisch
1,00 € / Stück
5,00 € / Stück
Leihgebühr Polsterstuhl
0,50 € / Stück
1,50 € / Stück
Kraftstrom bis 36 Ampere
35,00 € / pro Tag
35,00 € / pro Tag
Kraftstrom bis 125 Ampere
100,00 € / pro Tag
100,00 € / pro Tag
Nutzung W-LAN je Veranstaltung
50,00 € / pauschal
50,00 € / pauschal
Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) je Veranstaltung
50,00 € / pauschal
100,00 € / pauschal
Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw. wird ein Entgelt erhoben, das pro Stunde - je nachdem in welchen Räumlichkeiten der Auf- und Abbau stattfindet - 50 % des in der obigen Tabelle angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt. Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Entgelts, das in der voranstehenden Tabelle unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt. Die obigen Veranstaltungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für außersportliche Nutzungen der anderen Sportstätten werden die Nutzungsentgelte in Anlehnung an die Entgelte nach 4.2.1 festgesetzt. Dabei werden Art und Zweck der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigt. Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw, wird ein Entgelt erhoben, das pro Stunde - je nachdem in welchen Räumlichkeiten der Auf- und Abbau stattfindet - 50 % des in der obigen (in Ziffer 4.2.1 aufgeführten) Tabelle angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt. Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Entgelts, das in der in Ziffer 4.2.1 aufgeführten Tabelle unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt.
Es findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Veranstaltungen statt. Mit der Einführung eines Rahmensatzes soll der gesellschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse der Veranstaltung sowie dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters Rechnung getragen werden.