Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 28. Juli 2011
(geändert durch Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020)
Die städtischen Sportanlagen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere durch die Schulen, auch Nutzern außerhalb der Stadtverwaltung überlassen. Die überwiegende Nutzung erfolgt durch die gemeinnützigen Regensburger Sportvereine; hierfür sind die Konditionen einer Nutzung in den Sportförderungsrichtlinien geregelt.
Darüber hinaus werden die Sportstätten auch sonstigen Nutzern für sportliche Zwecke, aber auch für außersportliche Nutzungen überlassen; die hierfür geltenden Konditionen sind in diesen Richtlinien geregelt. Die Nutzung durch die Regensburger Sportvereine hat grundsätzlich Vorrang vor sonstigen Nutzergruppen.
Die Überlassung ist beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg zu beantragen. Im Antrag sind Art und Zweck der Veranstaltung, der beabsichtigte Nutzungsumfang und die Nutzungsdauer darzustellen.
Es werden folgende Nutzungsentgelte festgesetzt:
- Regelmäßige oder einmalige sportliche Nutzungen:
Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. einer Pauschale für Wasser und Energie von 10 € / Stunde in Rechnung gestellt.Trainingsbetrieb
je NutzungsstundeWettkampf
je NutzungsstundeNutzungsentgelt bei kommerzieller Nutzung
je NutzungsstundeEinfachhalle / Fläche bis 405 m² 10,00 € 15,00 € 18,00 € Zweifachhalle / Fläche bis 810 m² 20,00 € 30,00 € 36,00 € Dreifachhalle / Fläche bis 1215 m² 30,00 € 45,00 € 54,00 € Gymnastikraum / Kleinhalle ab 150 m² 10,00 € 15,00 € 15,00 € Gymnastikraum / Konditionsraum unter 150 m² 5,00 € 7,50 € 9,00 € Großspielfeld Rasen 25,00 € 50,00 € / Spiel Kleinspielfeld Rasen 12,50 € 25,00 € / Spiel Großspielfeld Kunstrasen 50,00 € 100,00 € / Spiel Leichtathletikanlage (Kampfbahn) 15,00 € 50,00 € Leihgebühr Rundumbande Halle je Tag ./. 50,00 € Leihgebühr Zeitmessanlage je Tag ./. 225,00 € Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) 50,00 €
pro Tag50,00 €
pro Tag29,00 €
pro Stunde
Übernachtungen: In Ausnahmefällen kann die behelfsmäßige Übernachtung von (jugendlichen) Sportgruppen in Sporthallen genehmigt werden, soweit baurechtliche und brandschutzrechtliche Voraussetzungen dies zulassen.
Für die Nutzung werden 2,00 € pro Person und Übernachtung erhoben.
Die obigen Nutzungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. - Außersportliche Nutzungen von Sportstätten
- Für die Städtische Sporthalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle gelten folgende Veranstaltungsentgelte:
Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw. wird ein Entgelt erhoben, das pro Stunde - je nachdem in welchen Räumlichkeiten der Auf- und Abbau stattfindet - 50 % des in der obigen Tabelle angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt. Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Entgelts, das in der voranstehenden Tabelle unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt.nicht kommerzielle
Veranstaltungkommerzielle Veranstaltung Sporthalle / Großer Saal einschl. Bühne 30,00 bis 60,00 €
je Stunde100,00 bis 120,00 €
je StundeJudoraum / Box-Raum 5,00 bis 10,00 €
je Stunde10,00 bis 20,00 €
je StundeNutzung von Umkleiden / Duschen 5,00 bis 10,00 €
je Stunde10,00 bis 20,00 €
je StundeLeihgebühr Klapptisch 1,00 € / Stück 5,00 € / Stück Leihgebühr Polsterstuhl 0,50 € / Stück 1,50 € / Stück Kraftstrom bis 36 Ampere 35,00 € / pro Tag 35,00 € / pro Tag Kraftstrom bis 125 Ampere 100,00 € / pro Tag 100,00 € / pro Tag Nutzung W-LAN je Veranstaltung 50,00 € / pauschal 50,00 € / pauschal Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) je Veranstaltung 50,00 € / pauschal 100,00 € / pauschal
Die obigen Veranstaltungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. - Für außersportliche Nutzungen der anderen Sportstätten werden die Nutzungsentgelte in Anlehnung an die Entgelte nach 4.2.1 festgesetzt. Dabei werden Art und Zweck der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigt.
Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw, wird ein Entgelt erhoben, das pro Stunde - je nachdem in welchen Räumlichkeiten der Auf- und Abbau stattfindet - 50 % des in der obigen (in Ziffer 4.2.1 aufgeführten) Tabelle angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt.
Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Entgelts, das in der in Ziffer 4.2.1 aufgeführten Tabelle unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt. - Es findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Veranstaltungen statt. Mit der Einführung eines Rahmensatzes soll der gesellschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse der Veranstaltung sowie dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters Rechnung getragen werden.
- Für die Städtische Sporthalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle gelten folgende Veranstaltungsentgelte:
Die Richtlinien treten ab 01.09.2011 in Kraft.