Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 28. Juli 2011
(geändert durch Stadtratsbeschluss vom 23.07.2020, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 28.05.2025)
1.
Die städtischen Sportanlagen/Sporthallen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere neben den Schulen, überwiegend den gemeinnützigen Regensburger Sportvereinen überlassen. Deren Konditionen für die Sportanlagennutzung sind in den Sportförderungsrichtlinien geregelt.
2.
Darüber hinaus werden die Sportanlagen zu außerschulischen Zeiten auch sonstigen Nutzern für sportliche Zwecke, aber auch für außersportliche Nutzungen überlassen. Die hierfür geltenden Konditionen sind in diesen Richtlinien geregelt. Die Nutzung durch die Regensburger Sportvereine hat grundsätzlich Vorrang vor sonstigen Nutzergruppen.
3.
Die Überlassung ist federführend beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg zu beantragen. Im Antrag sind Art und Zweck der Nutzung sowie deren beabsichtigter Umfang und Dauer darzustellen. Die Bearbeitung obliegt dem Amt für Sport und Freizeit bzw. zuständigen Fachamt.
4.
Es werden folgende Nutzungs- und Veranstaltungsentgelte festgesetzt:
4.1 Außerschulische Nutzung von städtischen Sportanlagen/Sporthallen
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Sportliche Nutzung
Trainingsbetrieb |
Sportliche Nutzung
Wettkampfsbetrieb |
Nutzung (außer RT-Halle)
Nutzungsentgelt bei kommerzieller Nutzung |
Außersportliche Nutzung (außer RT-Halle)
Nutzungsentgelt bei nicht kommerzieller Nutzung |
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| je Nutzungsstunde | je Nutzungsstunde | je Nutzungsstunde | je Nutzungsstunde | |
| Einfachsporthalle / Fläche bis 405 m² | 15,00 € | 22,50 € | 30,00 € | 15,00 € |
| Zweifachsporthalle / Fläche bis 810 m² | 30,00 € | 45,00 € | 60,00 € | 30,00 € |
| Dreifachsporthalle / Fläche bis 1215 m² | 45,00 € | 67,50 € | 90,00 € | 45,00 € |
| Gymnastikraum groß / Kleinhalle ab 150 m² | 15,00 € | 22,50 € | 25,00 € | 15,00 € |
| Gymnastikraum klein / Kraftraum unter 150 m² | 7,50 € | 11,00 € | 15,00 € | 7,50 € |
| Großspielfeld Rasen | 37,50 € | 75,00 € / Spiel | ||
| Kleinspielfeld Rasen | 18,50 € | 37,50 € / Spiel | ||
| Großspielfeld Kunstrasen | 75,00 € | 150,00 € / Spiel | ||
| Leichtathletikanlage | 22,50 € | 75,00 € | ||
| Leihgebühr Rundumbande Halle je Tag | 75,00 € | |||
| Leihgebühr Zeitmessanlage je Tag | 225,00 € | |||
| Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) | 60,00 € pro Tag |
70,00 € pro Tag |
90,00 € pro Tag |
50,00 € pro Tag |
Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. einer Pauschale für Wasser und Energie von 20 € / Stunde in Rechnung gestellt.
Übernachtungen: In Ausnahmefällen kann die behelfsmäßige Übernachtung von (jugendlichen) Sportgruppen in Sporthallen genehmigt werden, soweit baurechtliche und brandschutzrechtliche Voraussetzungen dies zulassen.
Für die Nutzung werden 5,00 € pro Person und Übernachtung erhoben.
Sollten die obigen Leistungen zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden, erhöhen sich die Nutzungsentgelte um den jeweiligen Steuersatz.
4.2 Außersportliche Nutzung der städtischen Sport- und Veranstaltungshalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle
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nicht kommerzielle |
kommerzielle Veranstaltung | |
| Sporthalle / Großer Saal einschl. Bühne |
50,00 € |
150,00 € |
| Judoraum / Box-Raum |
10,00 € |
25,00 € |
| Nutzung von Umkleiden / Duschen |
10,00 € |
30,00 € |
| Leihgebühr Klapptisch | 1,50 € / Stück | 7,50 € / Stück |
| Leihgebühr Stuhl | 0,75 € / Stück | 2,00 € / Stück |
| Kraftstrom bis 36 Ampere | 40,00 € / pro Tag | 50,00 € / pro Tag |
| Kraftstrom bis 125 Ampere | 110,00 € / pro Tag | 130,00 € / pro Tag |
| Nutzung W-LAN je Veranstaltung | 60,00 € | 70,00 € |
| Hausmeisterpauschale (außerhalb der Regelnutzungszeiten) je Veranstaltung | 60,00 € | 130,00 € |
Für Auf- und Abbauzeiten von z. B. Bestuhlung, Dekoration, Technik usw. wird ein Nutzungsentgelt erhoben, das 50 % des in der obigen Tabelle 4.2, angegebenen Veranstaltungsentgelts beträgt. Werden in Sonderfällen nur die Umkleiden und/oder Sanitärräume ohne Sporträume überlassen, werden die angefallenen Reinigungskosten zzgl. des Nutzungsentgelts, das in der voranstehenden Tabelle 4.2 unter „Nutzung von Umkleiden/Duschen“ angegeben ist, in Rechnung gestellt.
Die obigen Veranstaltungsentgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Es findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Veranstaltungen/Nutzungen statt. Durch die konkrete Trennung der städtischen Sport- und Veranstaltungshalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle (4.2) gegenüber den sonstigen Sportanlagen/Sporthallen (4.1), können diese klar separiert werden. Somit wird der gesellschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse der Veranstaltung/Nutzung sowie dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters Rechnung getragen werden.
4.4 Die Nutzung/Überlassung wird dann als kommerziell eingestuft, wenn der Nutzungszweck der Sportanlage objektiv auf wirtschaftliches Interesse bzw. auf Gewinnerzielungsabsicht abzielt.
Die Richtlinien treten ab 01.09.2011 in Kraft.
Die Änderungen der Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsentgelten mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2025 treten am 01.01.2026 in Kraft.
