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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen
Die Förderung durch Dritte ist bei der Anwendung von Förderhöchstsätzen zu berücksichtigen. 3.3 Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
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Baumpflege
Im Sommer wird auch nach Regenfällen bis zu 100 Liter / m² (= 10 mm/m²) Wasser gegeben. Für die Bewässerung der Jungbäume setzt das Gartenamt fünf eigene Zugmaschinen und fünf Wassertanks mit Fassungsvermögen zwischen 3.000 und 7.000 l ein.
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Sonderfonds "Innenstädte beleben"
In Zeiten zunehmend wärmerer Innenstädte war dies ein willkommenes Gratisangebot für alle Daheimgebliebenen und Feriengäste. Der Brunnen spielte von 10 bis 19 Uhr ein Kinderprogramm mit verschiedenen Spielen. Damit gelang es insbesondere, junge Familien und Kinder für die schöne Altstadt zu begeistern.
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Haushaltsrede Stadtrat Christian Janele, CSB
Wie mir ein Rentner berichtet hat, erhielt er innerhalb kurzer Zeit von der Rewag, eine Strom- und Gaspreiserhöhung zum 1. Januar 2019. Eine Erhöhung von fast 10 %! Nun macht er sich große Sorgen, weil er nach einem erfüllten Arbeitsleben, bei einer solchen Entwicklung, nicht mehr von seiner Rente leben kann.
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Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Dr. Josef Zimmermann, CSU
Um die Verbesserung etwa des ÖPNV zu erreichen, sehen wir die Notwendigkeit von mindestens 10 Stellen; dies betonen wir seit Jahren ungehört. Auch der Servicecharakter der Stadtverwaltung bedarf der Verbesserung.
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Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung vom 04.08.2021
Im Rahmen dieser Feier ist die testamentarische Auflage nach Ziffer V zu erfüllen. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung i. d.
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964
-Nr. 59 der Gemarkung Winzer, das nördlich der Kirche von Niederwinzer im steil ansteigenden Hang des Donautales liegt. Die Engere Schutzzone E/1 bildet einen 10 Meter breiten Streifen nördlich des Fassungsbereiches und erfaßt Teile der Grundstücke Flurstr. Nr. 85a und 86a der Gemarkung Winzer.
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" vom 01. Dezember 1992
§ 5 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 2 und 3 BayNatSchG und § 4 dieser Verordnung sind: die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie Aufgaben des Jagdschutzes; verboten bleibt die Errichtung jagdlicher Einrichtungen mit Ausnahme einfacher Ansitzleitern, die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen; es gilt jedoch § ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997
§ 4 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten des § 3 dieser Verordnung sind: die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen; es gelten jedoch § 3 Satz 2 Nrn. 2 und 17, die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem Ziel, standortheimische Laubholzbestände zu erhalten und zu ...
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Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg vom 24. Mai 2017
(2) Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen. § 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.
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