A. Das Obermünsterviertel - Sanierungsgebiet
Was ist ein Sanierungsgebiet?
Ein Sanierungsgebiet ist ein fest umrissenes Gebiet, in dem die Stadt eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt, um den Bereich gezielt aufzuwerten. Dazu beschließt die Stadt eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Ziele der städtebaulichen Sanierung:
- Bewahrung des städtebaulichen erhaltenswerten Erbes
- Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt
- Begleitung des Strukturwandels der gewerblichen Wirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen
Festlegung als Sanierungsgebiet – Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen
Am 17. November 2009 fasste der Stadtplanungsausschuss den Beschluss, für das „Obermünsterviertel“ vorbereitende Untersuchungen durchzuführen.
Umgriff Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet wird im Süden durch den St.-Peters-Weg, im Norden durch den Neupfarrplatz und St.-Kassians-Platz, im Westen durch die Obere Bachgasse und An der Hülling sowie im Osten durch die Fröhliche-Türken-Straße und Viereimergasse begrenzt. In dem rund 7,37 Hektar großen Gebiet leben 1 030 Personen (Stand: März 2011).
Am 29. Juni 2011 erfolgte - nach Vorlage des Berichtes zu den vorbereitenden Untersuchungen - der Beschluss für das Sanierungsgebiet.
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Claudia Truppel
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