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Zweckentfremdung

Seit dem 16. Juli 2019 gibt es für die Stadt Regensburg eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung (ZeS), die für die kommenden fünf Jahre gilt.

Was dies für Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter und andere Verfügungsberechtigte bedeutet, erfahren Sie hier:

Antrag auf Wohnraumzweckentfremdung