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Kinder- und Jugendplan des Bundes

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für die nationale wie auch die internationale Jugendpolitik.

Im internationalen Bereich ist die Förderung von außerschulischen Begegnungen für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren Hauptaufgabe.

Durchgeführt werden diese in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe, z.B. von Jugendverbänden und Bildungsstätten oder Trägern von internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdiensten (Workcamps). Auch kommunale Jugendämter können Träger der Programme sein.

Grundlegend wichtig ist das Prinzip der Gegenseitigkeit, das heißt, es findet immer ein Auslands- und ein Gegenbesuch zwischen den beteiligten Gruppen statt. Zu den Voraussetzungen zählt, dass das Programm angemessen vor- und nachbereitet wird. Im Sinne der Partizipation sollten die Teilnehmenden selbst bereits in der Vorbereitung, bei der Durchführung und der Auswertung mitwirken.

Die Maßnahme an sich darf grundsätzlich 5 bis maximal 30 Tage umfassen, die Zahl der Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland soll ausgeglichen sein.

Der Zuschuss erfolgt in Form einer Teilfinanzierung nach Festbeträgen.

Bei Jugendbegegnungen in Deutschland:

Es können die Aufenthaltskosten mit Tagessätzen von 24€ pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer beider Nationen bezuschusst werden. Auch für ehrenamtliche Betreuungspersonen werden diese Sätze gewährt.

Bei Jugendbegegnungen im Ausland:

Den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt 12 Cent pro Kilometer im europäischen Ausland und 8 Cent pro Kilometer im außereuropäischen Ausland. Außerdem sind Zuschläge für Aufwendungen des Trägers, insbesondere für Vorbereitung und Auswertung, möglich. Diese Zuschläge betragen 30€ pro deutschem Teilnehmenden, maximal jedoch 300€ pro Maßnahme.

Darüber hinaus kann der Austausch von Fachkräften der Jugendarbeit unterstützt werden, sofern dieser auf Kontaktanbahnung, fachlichen Erfahrungsaustausch und/oder die Fortentwicklung der Kooperationen abzielt.

Findet ein solches Fachkräfteprogramm in Deutschland statt, so können Tagessätze von 40€ pro teilnehmender Person beider Nationen gewährt werden.

Handelt es sich um eine Maßnahme im Ausland, so sind Zuwendungen für Aufwendungen des Trägers, insbesondere für Vor- und Nachbereitung, vorgesehen. Diese Zuschläge betragen 50€ pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer aus Deutschalnd, maximal jedoch 500€ pro Maßnahme. Außerdem kann den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.

Keine Förderung gibt es beispielsweise für überwiegend touristische Reisen sowie Schüleraustauschprogramme von Schulen. Außerdem können Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich eines der binationalen Jugendwerke fallen, nicht gefördert werden.

Anträge zur Förderung durch Mittel des Kinder- und Jugendplans sind von bayerischen Trägern, die keiner bundesweiten Zentralstelle zugehören an den Bayerischen Jugendring zu richten. Dieser prüft die Anträge und leitet sie – sofern vollständig – mit einer inhaltlichen Würdigung an die zentrale Bundesstelle weiter.

Bitte beachten Sie

Eine gleichzeitige Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und des EU-Programms „Erasmus+ JUGEND IN AKTION“ (Doppelförderung) ist grundsätzlich nicht möglich.