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Cartoons für die smarte Stadt

© Dirk Meissner Cartoon 8: Digitale Bildung Der achte Cartoon beschäftigt sich mit dem Thema digitale Bildung. Mit der voranschreitenden Digitalisierung steigen die Herausforderung mit neuen Entwicklungen schritthalten zu können, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

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Verleihung des Brückenpreises 2022 - Laudatio von Prof. Dr.-Ing. M.Sc. Dipl.-Ing. Michael Sterner

In Deutschland begegnete ich dem ersten Flüchtling aus Syrien am 8. Januar 2015 im ICE aus meiner Heimat Passau nach Regensburg. Er war aufgebracht. Die Polizei hatte ihm gerade alles abgenommen und er wusste nicht, wie er weiterkommen sollte nach Deggendorf.

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Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90/Die Grünen, Stefan Christoph

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass trotz verschobener Sanierung, das kein neuer Leerstand über die nächsten 8 oder 9 Jahre am Arnulfsplatz wird. Im Sportbereich freuen wir uns insbesondere, dass mit dem neuen Hallenbad in der Guerickestraße jetzt nicht nur ein wichtiges Projekt für den Stadtosten, sondern für die gesamte Stadt verwirklicht wird.

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Wohnberechtigungsscheine und Vormerkungen für geförderte Wohnungen

Telefonische Erreichbarkeit unter: (0941) 507-96633 - 1 Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 14 bis 17 Uhr Alternativ können Sie auch die digitale Terminvergabeplattform nutzen: Zur Online Terminvergabe Anträge und Formulare Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Zusatzförderung online zu übermitteln: Zum BayernPortal Sie können ...

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Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018

(3) Im Übrigen gelten für Satzungsänderungen die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung. § 8 Vermögensanfall Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die Waisenhausstiftung Stadtamhof mit Sitz in Regensburg.

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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011

Umwandlung des Zwecks und Aufhebung der Stiftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. § 8 Vermögensanfall Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die .

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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010

§ 7 Stifterandenken Das Stiftergrab am Unteren Katholischen Friedhof Regensburg ist auf Kosten der Stiftung zu pflegen, zu erhalten und an Allerheiligen und am Geburtstag des Stifters einfach und würdig mit der Regensburger Stadtschleife zu schmücken. § 8 Vermögensanfall Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke hat die das Vermögen ...

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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992

§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer ...

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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939

§ 2 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 45,43 ha und umfaßt in der Gemarkung Schwabelweis - jeweils ausnahmlich der eigentlichen Hausgrundstücke - die Plannummern: 1010 a und b, 1017 a und b, 1020 a und b, 1023 a und b, 1025 a und b, 1027 b, 1029 a und b, 1029/2 b, 1030/4 b bis d, 1030/7 a bis c, 1030/8 a bis b, 1030/9, 1030/10 b, 1030/11, 1030/12, 1038 bis 1046, 1048 a und b, ...

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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg vom 27. Juni 1980

§ 7 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG haben die Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmales dieses zu überwachen und erhebliche Mängel und Schäden unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 9 ...

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