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Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg vom 19.6.1939

Juni 1939, geänd. durch VO vom 24. November 1976, GVBl. Nr. 23 vom 17. Dezember 1976) Auf Grund der §§ 4, 12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 15 und 16 und Abs. 2 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26.

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993

Juni 1993, geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2001, AMBl. Nr. 51 vom 17. Dezember 2001) Auf Grund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in BayRS 791-1-U, zuletzt geändert durch ...

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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

Verkaufsstände a) kurzfristig je Anlage täglich 18,50 b) bis zu 2 Wochen je Anlage wöchentlich 100,00 c) dauernd je m² jährlich bis 440,00 17. Uhrensäulen, Werbeuhren, Reklamesäulen je Anlage jährlich 66,00 18. Straßenmusikanten Einzelperson täglich 3,30 Gruppe täglich 6,60 19.

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Datenschutz

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Umsetzungsstand "Kinderfreundliche Kommune"

Aus insgesamt 71 Kandidatinnen und Kandidaten wählten die Regensburger Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ihre 21 Repräsentanten, die zusammen mit den bereits gewählten 4 Jugendbeiräten die Interessen der jungen Bevölkerung vertreten werden.

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Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

(2) Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz amtlich bekanntgemacht. § 17 Deckung des Finanzbedarfs (1) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen laufenden Finanzbedarf zu decken.

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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017

Der Seniorenbeirat entscheidet dann ohne Mitwirkung der persönlich/des persönlich Beteiligten, ob die Voraussetzungen vorliegen. § 17 HANDHABUNG DER ORDNUNG Die/der Vorsitzende handhabt die Ordnung, erteilt das Wort. § 18 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT 1.

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45.2

Das archäologische Jahr in Bayern 2019, 163–166 (mit Martin Schreiner) Neue Spuren vom Klarissenkloster: Ein Grundstein mit Zeitkapsel des 17. Jahrhunderts. Denkmalpflege in Regensburg 15, 2018, 32–45. Wo der Hund begraben liegt. Eine römische Hundebestattung aus Castra Regina.

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Untere Denkmalschutzbehörde

Das archäologische Jahr in Bayern 2019, 163–166 (mit Martin Schreiner) Neue Spuren vom Klarissenkloster: Ein Grundstein mit Zeitkapsel des 17. Jahrhunderts. Denkmalpflege in Regensburg 15, 2018, 32–45. Wo der Hund begraben liegt. Eine römische Hundebestattung aus Castra Regina.

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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben

In Geschäftsbereichen, für die berufsmäßige Stadtratsmitglieder gewählt sind, bedient er/sie sich hierfür grundsätzlich der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder (§ 17 Abs. 2). Über Hinderungsgründe unterrichtet er/sie bzw. die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich

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