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Stadt-Umland-Kooperation
Dabei folgt das kooperative Handeln den fünf folgenden Grundprinzipien: die Lebensqualität erhalten den Strukturwandel meistern das Bevölkerungswachstum mitgestalten dem Klimawandel begegnen mit Ressourcen haushalten Darauf aufbauend wurden 15 Handlungsfelder (z.B. Mobilität, Natur und Landschaft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien) identifiziert, die die künftige Entwicklung von ...
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Solidarität mit der Ukraine und unserer Partnerstadt Odessa
Mai 2022 Benefizveranstaltung „Piano Poesie Plié“ mit Klavierklängen des 15-jährigen odessitischen Ausnahmetalents Sofia Mishkurova und Tanz der Choreografin und Tänzerin Galya Migel aus Kiew.
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Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000
§ 14 Fälligkeit und Ablösung (1) Gebühren werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheides, wiederkehrende Jahresgebühren aufgrund einmaliger Festsetzung jeweils zum 15. Januar, Saisongebühren jeweils zum 01. Juli fällig. (2) Die Stadt kann die Ablösung künftiger Gebühren mit einem angemessenen Betrag zulassen.
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Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004
August 2000 Nr. 530-5102-R-12 (RABl S. 42) - Volksschule Regensburg - Schule Schwabelweis (Grundschule) - Volksschule Regensburg - Gerhardingerschule Stadtamhof-Steinweg (Grundschule und Teilhauptschule I) gemäß der Sprengelbeschreibung in § 2 Nr. 2, 4, 6, 10, 12, 14, 15, 16 und 17 der Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen in der vom 16.
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Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024
Die Werbefläche am Gebäude darf einen Anteil von 4% der einzelnen Fassadenfläche und darüber hinaus eine Gesamtfläche von 15 m² der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten. Dabei darf die Höhe der Schrift 0,80 m nicht überschreiten. 2.
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Mehr Raum für Dialog, Kreativität und neue Formen der Zusammenarbeit
„Gemeinsam mit einem lokalen Netzwerk aus insgesamt 15 Initiativen haben wir 2023 den Pionierbetrieb gestartet und ganz viel ausprobiert: Wir haben uns oft getroffen und ausgetauscht, haben zusammen viele Ideen dafür entwickelt, wie der Raum genutzt werden kann, und haben das Jahr gemeinsam geplant“, erklärt Binder.
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Abfallwegweiser
Ansprechpartner Franziskus Müller Umweltamt It-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.021 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-2311 (0941) 507-4319 Mueller.Franziskus (at) Regensburg.de Ansprechpartner Adrian Wagner Umweltamt It-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.021 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-7317 (0941) 507-4319 ...
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Haushaltsrede der Stadträtin Irmgard Freihoffer, Die Linke
Wir brauchen dringend eine ökologische Übergangslösung bis zur Einführung einer Stadtbahn in 10-15 Jahren, nämlich einen massiven Ausbau des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs bis dahin, und müssen den motorisierten Individualverkehr deutlich reduzieren.
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976
Abschnitt III § 14 Verzeichnis der Entgelte Bezüglich des Benutzungsentgeltes gilt das als Anlage beigegebene Entgeltverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Schlussvorschrift § 15 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Benutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.11.2023 an.
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995
Die Bezuschussung von geplanten Personalmehrungen und Höhergruppierungen wird von der vorherigen Zustimmung der abhängig gemacht. Die Zuschußanträge sind bis zum 15. März des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr über den jeweiligen Spitzenverband, der die Anträge vorprüft und mit einem Prüfungsvermerk versieht, bei der , Sozialamt, einzureichen.
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