Logo Stadt Regensburg

Suche auf regensburg.de

1347 Ergebnisse

Der Dörnbergpark – ein englischer Landschaftsgarten im Wandel

© Bilddokumentation 15. Februar 2019 Sanft geschwungene Wege, die immer neue Blickachsen eröffnen, weite Rasenflächen, wie zufällig entstandene Baumgruppen mit knorrigen Kastanien oder majestätischen Buchen, in die Natur eingebettete Kulissenbauten, die die nötige Dramatik liefern: Der Dörnbergpark bietet alles, was den klassischen ...

Gefunden in: Bei uns 507

Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle der Stadt Regensburg

Telefonische Anmeldung: (0941) 507-2762 Unsere Telefonzeiten: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 bis 12 Uhr 8.30 bis 12 Uhr 8.30 bis 12 Uhr 13.30 bis 17 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr 13.30 bis 15 Uhr Oder Sie nutzen unsere Online-Anmeldemöglichkeit über den folgenden Link: https://regensburg-stadt-eb.lagbw.net/ Sie müssen sich einmalig registrieren, bekommen dann eine ...

Gefunden in: Artikel

Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004

August 2000 Nr. 530-5102-R-12 (RABl S. 42) - Volksschule Regensburg - Schule Schwabelweis (Grundschule) - Volksschule Regensburg - Gerhardingerschule Stadtamhof-Steinweg (Grundschule und Teilhauptschule I) gemäß der Sprengelbeschreibung in § 2 Nr. 2, 4, 6, 10, 12, 14, 15, 16 und 17 der Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen in der vom 16.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024

Die Werbefläche am Gebäude darf einen Anteil von 4% der einzelnen Fassadenfläche und darüber hinaus eine Gesamtfläche von 15 m² der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten. Dabei darf die Höhe der Schrift 0,80 m nicht überschreiten. 2.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000

§ 14 Fälligkeit und Ablösung (1) Gebühren werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheides, wiederkehrende Jahresgebühren aufgrund einmaliger Festsetzung jeweils zum 15. Januar, Saisongebühren jeweils zum 01. Juli fällig. (2) Die Stadt kann die Ablösung künftiger Gebühren mit einem angemessenen Betrag zulassen.

Gefunden in: Stadtrecht

Abfallwegweiser

Ansprechpartner Franziskus Müller Umweltamt It-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.021 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-2311 (0941) 507-4319 Mueller.Franziskus (at) Regensburg.de Ansprechpartner N.

Gefunden in: Artikel

Haushaltsrede der Stadträtin Irmgard Freihoffer, Die Linke

Wir brauchen dringend eine ökologische Übergangslösung bis zur Einführung einer Stadtbahn in 10-15 Jahren, nämlich einen massiven Ausbau des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs bis dahin, und müssen den motorisierten Individualverkehr deutlich reduzieren.

Gefunden in: Artikel

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976

Abschnitt III § 14 Verzeichnis der Entgelte Bezüglich des Benutzungsentgeltes gilt das als Anlage beigegebene Entgeltverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Schlussvorschrift § 15 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Benutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.11.2023 an. Anlagen Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995

Die Bezuschussung von geplanten Personalmehrungen und Höhergruppierungen wird von der vorherigen Zustimmung der abhängig gemacht. Die Zuschußanträge sind bis zum 15. März des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr über den jeweiligen Spitzenverband, der die Anträge vorprüft und mit einem Prüfungsvermerk versieht, bei der , Sozialamt, einzureichen.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997

Dezember 2001) Auf Grund von Art. 12 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 4 sowie Art. 26, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erläßt die folgende Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die im Stadtgebiet Regensburg zwischen der Grenze des Stadtgebietes im Norden und der Bundesstraße 16 im Süden und östlich ...

Gefunden in: Stadtrecht