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Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle der Stadt Regensburg

Telefonische Anmeldung: (0941) 507-2762 Unsere Telefonzeiten: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 bis 12 Uhr 8.30 bis 12 Uhr 8.30 bis 12 Uhr 13.30 bis 17 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr 13.30 bis 15 Uhr Oder Sie nutzen unsere Online-Anmeldemöglichkeit über den folgenden Link: https://regensburg-stadt-eb.lagbw.net/ Sie müssen sich einmalig registrieren, bekommen dann eine ...

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Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS) vom 05.05.2021

Die herabgesetzte Mindestbuchungszeit pro Kind darf jedoch durchschnittlich 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten. (3) Die Betreuungszeit für das einzelne Kind soll in der Regel 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten und endet nach maximal 10 Stunden

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Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024

Die Werbefläche am Gebäude darf einen Anteil von 4% der einzelnen Fassadenfläche und darüber hinaus eine Gesamtfläche von 15 m² der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten. Dabei darf die Höhe der Schrift 0,80 m nicht überschreiten. 2.

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Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000

§ 14 Fälligkeit und Ablösung (1) Gebühren werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheides, wiederkehrende Jahresgebühren aufgrund einmaliger Festsetzung jeweils zum 15. Januar, Saisongebühren jeweils zum 01. Juli fällig. (2) Die Stadt kann die Ablösung künftiger Gebühren mit einem angemessenen Betrag zulassen.

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Abfallwegweiser

Ansprechpartner Franziskus Müller Umweltamt It-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.021 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-2311 (0941) 507-4319 Mueller.Franziskus (at) Regensburg.de Ansprechpartner N.

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Haushaltsrede der Stadträtin Irmgard Freihoffer, Die Linke

Wir brauchen dringend eine ökologische Übergangslösung bis zur Einführung einer Stadtbahn in 10-15 Jahren, nämlich einen massiven Ausbau des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs bis dahin, und müssen den motorisierten Individualverkehr deutlich reduzieren.

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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976

Abschnitt III § 14 Verzeichnis der Entgelte Bezüglich des Benutzungsentgeltes gilt das als Anlage beigegebene Entgeltverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Schlussvorschrift § 15 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Benutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.11.2023 an. Anlagen Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der ...

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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995

Die Bezuschussung von geplanten Personalmehrungen und Höhergruppierungen wird von der vorherigen Zustimmung der abhängig gemacht. Die Zuschußanträge sind bis zum 15. März des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr über den jeweiligen Spitzenverband, der die Anträge vorprüft und mit einem Prüfungsvermerk versieht, bei der , Sozialamt, einzureichen.

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Flächennutzungsplan

September 1995 AMBl. Nr. 37 v. 11.09.1995 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der im Bereich Kleinfeld vom 6. April 1995 AMBl. Nr. 16 v. 18.04.1995 16.

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Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005

Die Dachneigung einer Gaube darf max. 3°, die Wanddicke maximal 15 cm betragen. Gauben sind mit Blech zu bekleiden. Anstelle von Gauben ist der Einbau von liegenden Dachflächenfenstern zulässig.

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