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Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000

§ 14 Fälligkeit und Ablösung (1) Gebühren werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheides, wiederkehrende Jahresgebühren aufgrund einmaliger Festsetzung jeweils zum 15. Januar, Saisongebühren jeweils zum 01. Juli fällig. (2) Die Stadt kann die Ablösung künftiger Gebühren mit einem angemessenen Betrag zulassen.

Gefunden in: Stadtrecht

Verleihung städtischer Auszeichnungen

Verleihung städtischer Auszeichnungen Feierliche Übergabe der Auszeichnungen im Rahmen des Stadtfreiheitstages am 15. November 2025 In seiner Sitzung am 30. Juli 2025 hat der Stadtrat über die Vergabe städtischer Medaillen und Auszeichnungen entschieden.

Gefunden in: Pressemitteilungen

Mehr Raum für Dialog, Kreativität und neue Formen der Zusammenarbeit

„Gemeinsam mit einem lokalen Netzwerk aus insgesamt 15 Initiativen haben wir 2023 den Pionierbetrieb gestartet und ganz viel ausprobiert: Wir haben uns oft getroffen und ausgetauscht, haben zusammen viele Ideen dafür entwickelt, wie der Raum genutzt werden kann, und haben das Jahr gemeinsam geplant“, erklärt Binder.

Gefunden in: Bei uns 507

Abfallwegweiser

Ansprechpartner Franziskus Müller Umweltamt It-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.021 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-2311 (0941) 507-4319 Mueller.Franziskus (at) Regensburg.de Ansprechpartner Adrian Wagner Umweltamt It-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.021 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-7317 (0941) 507-4319 ...

Gefunden in: Artikel

Haushaltsrede der Stadträtin Irmgard Freihoffer, Die Linke

Wir brauchen dringend eine ökologische Übergangslösung bis zur Einführung einer Stadtbahn in 10-15 Jahren, nämlich einen massiven Ausbau des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs bis dahin, und müssen den motorisierten Individualverkehr deutlich reduzieren.

Gefunden in: Artikel

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976

Abschnitt III § 14 Verzeichnis der Entgelte Bezüglich des Benutzungsentgeltes gilt das als Anlage beigegebene Entgeltverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Schlussvorschrift § 15 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Benutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.11.2023 an. Anlagen Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995

Die Bezuschussung von geplanten Personalmehrungen und Höhergruppierungen wird von der vorherigen Zustimmung der abhängig gemacht. Die Zuschußanträge sind bis zum 15. März des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr über den jeweiligen Spitzenverband, der die Anträge vorprüft und mit einem Prüfungsvermerk versieht, bei der , Sozialamt, einzureichen.

Gefunden in: Stadtrecht

Flächennutzungsplan

September 1995 AMBl. Nr. 37 v. 11.09.1995 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der im Bereich Kleinfeld vom 6. April 1995 AMBl. Nr. 16 v. 18.04.1995 16.

Gefunden in: Stadtrecht

Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005

Die Dachneigung einer Gaube darf max. 3°, die Wanddicke maximal 15 cm betragen. Gauben sind mit Blech zu bekleiden. Anstelle von Gauben ist der Einbau von liegenden Dachflächenfenstern zulässig.

Gefunden in: Stadtrecht

Haus- und Schulordnung BS III Volltext

Beurlaubung von einzelnen Stunden und Tagen Nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes haben Ausbildende (= Unternehmen) ihre Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.

Gefunden in: bs3