Was bedeutet das zum Beispiel beim Thema Schallschutz?
Schimpfermann: Im Rahmen des Verfahrens wurden alle schutzbedürftigen Orte im Umfeld des Ostbahnhofes analysiert und sogenannte Immissionsorte festgelegt. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass diese Orte entsprechend ihrer Nutzung – beispielsweise Wohnnutzung – und auf der Grundlage von technischen Regelwerken nur einem bestimmten, vorgegebenen Schallwert, also Lärm, ausgesetzt werden dürfen. Solche Orte finden sich zum Beispiel im Hohen Kreuz, an der Landshuter Straße und in Burgweinting. Und auch zukünftige Planungen wie die Entwicklung der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne werden dabei bereits berücksichtigt. Von diesem Schutzanspruch ausgehend wurden dann auf den Flächen des zukünftigen Industriegebietes sogenannte Lärmemissionskontingente festgesetzt. Diese Werte geben an, wie viel Lärm Nutzungen im Industriegebiet erzeugen dürfen – oder anders gesagt: wie leise die Nutzungen sein müssen, damit an den umliegenden Immissionsorten, also zum Beispiel Wohnhäusern im Hohen Kreuz, die zulässigen Richtwerte eingehalten werden. Die Lärmemissionskontingente wurden so festgesetzt, dass keine aktiven Schallschutzmaßnahmen – wie Schallschutzwände oder ähnliches – notwendig sind, damit im Umfeld des Ostbahnhofes die Werte eingehalten werden können. Ich gebe zudem zu bedenken, dass solche Anlagen am Rande eines über acht Hektar großen Gebietes wenig sinnvoll sind, da sich Schall immer in Wellen ausbreitet. Der Lärm, der beispielsweise in der Mitte des Gebietes entstehen könnte, würde sicherlich zu einem gewissen Anteil über die Schallschutzanlage schwappen. Da ist die Kontingentierung die wesentlich effektivere Maßnahme zum Schutz der berechtigten Interessen Dritter. Alle gesetzlichen Vorgaben werden an den bestehenden Immissionsorten eingehalten. Deshalb wird das neue Service Center nur am Tag auf dem Gelände des Ostbahnhofes arbeiten können, in der Nacht wird es eine andere Lösung geben müssen. Im Wesentlichen geht es dabei um das Auf- und Abladen.