Sanierungsgebiete

Ein Sanierungsgebiet ist ein umgrenztes Gebiet, in dem eine Gemeinde städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufwertung durchführt. Die Einrichtung solcher Gebiete ist Teil städtebaulicher Maßnahmen, die darauf abzielen, Wohn- und Lebensqualität zu verbessern sowie das Stadtbild positive zu beeinflussen. für die Festlegung beschließt die Stadt eine förmliche Sanierungssastzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

Grundlagen und Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes

Zu Beginn wird ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, das die städtischen Maßnahmen und Ziele für das Gebiet über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren festlegt. Die Notwendigkeit eines Sanierungsgebietes wird mit einer vorbereitenden Untersuchung (VU) nachgewiesen. Darin werden städtebauliche, strukturelle und soziale Verhältnisse sowei Zusammenhänge und vor allem Missstände zum Zeitpunkt der Untersuchung dokumentiert. Bei der Entwicklung dieser Analyse erfolgt eine enge Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das Sanierungsgebiet wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen.

Fördermöglichkeiten in Sanierungsgebieten

In Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, Städtebaufördermittel einzusetzen, um verschiedene Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Zudem können im privaten Bereich die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden durch eine erhöhte Abschreibungsfähigkeit nach § 7h Einkommenssteuergestzt (EStG) steuerlich gefördert werden. Diese Maßnahmen tragen zur Umsetzung der übergeordneten Sanierungsziele bei. 

Ziele der städtebaulichen Sanierung

  • Bewahrung des städtebaulich erhaltenswerten Erbes
  • Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt
  • Begleitung des Strukturwandels der gewerblichen Wirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen
  • Behebung von städtebaulichen Missständen wie der eingeschränkten Erreichbarkeit und Anbindung von Quariteren an den ÖPNV, Gefahrenstellen an Verkehrswegen, fehlende Aufenthalstqualitäten und punktuellem funktionalem Ungleichgewicht im öffentlichen Raum mit hoher Bodenversiegelung, funktionalen und baulichen Mängeln im Fuß- und Radwegenetz sowie Konfliktbereichen zwischen Nutzergruppen
  • Klimaschutz und -anpassung sowie Förderung der Klimaresilienz

Weitere Informationen

Sanierungsgebiete im Geoportal

Geoportal Stadt Regensburg

Sanierungssatzungen im Stadtrecht

Satzungen im Stadtrecht – Altstadtsanierung