Ostengasse Nord
Das Sanierungsgebiet „Ostengasse Nord“ wurde mit Veröffentlichung der Sanierungssatzung im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom März 2004 förmlich festgelegt.
Die städtebauliche Struktur des Gebietes war im Osten durch die vorhandene heterogene Bebauung, im Norden durch den Ländebereich entlang der Donau und im Westen durch die unbebauten Flächen des Donaumarktes bestimmt. Inzwischen wurder der westliche Bereich unter anderem durch das Haus der Bayerischen Geschichte deutlich aufgewertet.
Festlegung einer Frist für das Sanierungsgebiet
Im Jahr 2004 gab es keine Fristvorgabe für den Abschluss geplanter Sanierungsmaßnahmen. Seit dem 1. Januar 2007 schreibt das Gesetz zur Erleichterung der Innenentwicklung vor, dass Sanierungssatzungen, die vor diesem Datum bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum Ende 2021 aufzuheben sind – es sei denn, es wurde eine abweichende Frist gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt (§ 235 Abs. 4 BauGB).
Da die Sanierung innerhalb der bestehenden Frist nicht abgeschlossen werden konnte und nach wie vor städtebauliche Probleme und Missstände bestehen, hat der Stadtrat am 16. Dezember 2021 beschlossen die Frist bis zum 31. Dezember 2036 zu verlängern.
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Stadt RegensburgDas Untersuchungsgebiet "Ostengasse Nord" liegt im Nordosten der Altstadt und ist Bestandteil der Ostnerwacht. Es wird im Norden von der Donau, im Osten vom Anwesen der ehemaligen Königlichen Villa, im Süden von der südlichen Straßengrenze der Ostengasse und im Westen von der Platzfolge Hunnenplatz, St-Georgen-Platz begrenzt.
Fläche: 6,65 ha
Als Ergebnis der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen wurden zur Behebung der festgestellten städtebaulichen Missstände folgende Sanierungsziele formuliert:
- Nutzungsspezifische und städtebauliche Neuordnung des Neugestaltungsbereichs (Teilgebiet A), sowie die Erhaltung und Erneuerung von sanierungsbedürftigen Anwesen im östlichen Bereich des Sanierungsgebiets (Teilgebiet B),
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Entkernungen und Findung passender Nachfolgenutzungen,
- Ausgestaltung und Neuordnung der unbebauten Donaulände als historische Situation zwischen Altstadt und Fluss,
- Die Verbesserung der Verkehrssituation und die Neugestaltung von Straßen (vorrangig Ostengasse) und öffentlichen Plätzen,
- Anwendung der Grundsätze zum Sozialplan von 1977
Innerhalb des Sanierungsgebietes wurden die Teilgebiete A und B mit jeweils unterschiedlichen Sanierungsverfahren definiert.
Teilbereich A: Neugestaltungsbereich, westliches Teilgebiet
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
Teilbereich B: Modernisierungsbereich, östliches Teilgebiet
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung