Stadtamhof mit Gries
Das Sanierungsgebiet Stadtamhof wurde am 1. Juli 2003 förmlich festgelegt. Der Schwerpunkt der städtebaulichen Sanierung lag in der Aufwertung der öffentlichen Räume. Darüber hinaus wurden verschiedene private Anwesen saniert.
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes hat sich im Umfeld des Bereichs Stadtamhof / Gries weiterer Handlungsbedarf ergeben, der über die in der städtebaulichen Untersuchung dargestellten Defizite hinausgeht. Unter anderem ist der Parkierungsdruck gestiegen und die Anbindung des Fuß- und Radverkehrs ist insbesondere nach Norden als mangelhaft zu werten. Auch die öffentlichen Räume, z.B. die Andreasstraße, bedürfen der verkehrlichen Neuordnung (seit Herbst 2023 Fahrradstraße) und gestalterischen Aufwertung.
Grundlagen für die Erweiterung des Sanierungsgebietes
Zur Feststellung der städtebaulichen Missstände und der Handlungsoptionen wurden Vorbereitende Untersuchungen (VU) und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den 12,4 ha großen Untersuchungsbereich des Gries mit St. Katharinenspital-Areal erarbeitet. Mit der Beschlussfassung für die Festlegung des erweiterten Sanierungsgebietes „Stadtamhof mit Gries" nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Grundlage geschaffen, um das Gebiet zu erhalten, fortzuentwickeln und das Ortsbild unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gegebenheiten zu gestalten.
Finanzielle Förderinstrumente im Sanierungsgebiet
Entsprechend der derzeitigen Fördersituation können für den erweiterten Bereich des Sanierungsgebietes „Stadtamhof mit Gries" Mittel der Städtebauförderung mobilisiert werden. Private Investitionen bei Gebäudesanierungen können entsprechend § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) erhöht abgeschrieben werden.
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Stadt RegensburgFläche: ca. 12, 4 Hektar
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in einem Quartier wie demm Gries die Voraussetzung, um eine zukunftsfähige Entwicklung zu schaffen. Auf digitalen und klassischen Kanälen konnte der Kontakt zu den Menschen im Quartier hergestellt werden. Die Bindung an den Gries ist hoch. Ebenso hoch sind darum auch die Ansprüche an die gebaute Umgebung, an ihre Alltagsfähigkeit und an die Bedingungen des Zusammenlebens mit der Gesamtstadt.
Die Beteiligungsschritte im Planungsprozess der VU und ISEK waren geprägt von zwei Vor-Ort-Veranstaltungen, drei Fragebogen-Aktionen und einer Online-Beteiligungsplattform zum prozess. Im Rahmen der Vor-Ort-Veranstaltungen wurden die erarbeiteten Handlungsfelder erläutert und intensiv diskutiert. Das digitale Format (conceptboard) konnte als zusätzliches Angebot verstanden werden. hier konnten die Beteiligungen direkte Kommentare deponieren. Auch wurden hier Veranstaltungen inhaltlich vorbereitet.
VU und ISEK beinhaltet die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation und der vorhandenn Mängel und Missstände für den Untersuchungsbereich des Gries. Daraus wurden Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge abgeleitet. Da die Sanierungsziele für Stadtamhof in Teilbereichen noch nicht umgesetz sind, können in Verbindung mit diesen Handlungsempfehlungen für den Gries Synergien genutz werden, die für das erweiterte Sanierungsgebiet "Stadtamhof mit Gries" von Vorteil sind.
Unter anderem wurden folgende Handlungsfelder definiert:
- Städtische Freiräume nutzerfreundlich und attraktiv gestalten
- Klimatische Aspekte der Stadt- und Freiraumplanung berücksichtigen
- Natur- und Lebensräume sichern
- Angebot und Qualität von Aufenthaltsorten verbessern
- Nachhaltige Mobilitätsformen etablieren und verankern
- Erreichbarkeit verbessern
- Gefahrenstellen an Verkehrswegen beseitigen
- Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand vorantreiben
- Nahversorgung sichern und Versorgungslücken schließen
- Bildungsstandort erhalten und stärken
- Begegnungsorte erhalten und etablieren
Verkehrliche Handlungsfelder
Auch bei den verkehrlichen Handlungsfeldern wurden Maßnahmen identifiziert, die für eine Aufwertung des Gries, aber auch für Stadtamhof insgesamt von Bedeutung sein werden: Regelungen bzw. Bündelungsmaßnahmen zu Lieferverkehr und Parkierung in Verbindung mit einer Neuordnung der Parkierung an der Gräßlschliefe bei gleichzeitiger Verbesserung der aktuell unbefridigenden Situation des Schul-Bring-und Holverkehrs zur Gerhardinger Schule und dem Ausbau des Fuß- und Radverkehrsnetzes.
Für das Sanierungsgebiet kommt das vereinfachte Verfahren zur Anwendung. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch (BauGB) sind ausgeschlossen.







