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Sexualität / sexueller Missbrauch

Infos und weiterführende Links zum Thema Sexualität und sexueller Missbrauch


Fragen und Antworten zum Thema Sexualität

Ab welchem Alter kann man sich die Pille verschreiben lassen?

Die Entscheidung, ob ein Mädchen die Pille bekommt, hängt in erster Linie vom Arzt ab. Wenn das Mädchen unter 16 Jahre alt ist und es keine gesundheitlichen Bedenken gibt, entscheidet der Arzt aufgrund  der "psychischen Reife". Ab 16 Jahren ist es die Entscheidung des Mädchens. Den Eltern darf der Arzt aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nichts erzählen. Ärger bereitet dann aber manchmal die Bezahlung der Pille, da das Mädchen bei den Eltern mitversichert ist.

Jugendliche haben ein Recht darauf über Verhütungsmittel informiert zu werden. In Regensburg stehen hierfür, neben der Sexualaufklärung in der Schule und den Ärzten und Ärztinnen, auch die pro familia-Beratungsstellen zur Verfügung.

Ab welchem Alter darf man mit seiner Freundin/seinem Freund schlafen?

Sexuelle Handlungen mit Kindern (= unter 14 Jahren) sind immer strafbar, um Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Für Jugendliche ist da "miteinander schlafen" oder sind andere sexuelle Kontakte erlaubt, wenn sie freiwillig, also von beiden gewollt, sind. Auch zwischen 14-Jährigen und über 18-Jährigen ist Sex im Prinzip erlaubt, es gibt aber ein paar Einschränkungen.
Zum Beispiel machen ältere Jugendliche oder Erwachsene sich strafbar, wenn sie sexuelle Beziehungen mit einer/einem Jugendlichen haben und gleichzeitig Erzieher, Ausbilder, Lehrer oder Betreuer für das Mädchen oder den Jungen sind.

Ältere Jugendliche und Erwachsene dürfen nicht ein Abhängigkeitsverhältnis oder Vertrauensverhältnis einer Situation für sexuelle Handlungen ausnutzen. 


Sexueller Missbrauch / Sexuelle Gewalt

Was ist sexueller Missbrauch? Sexueller Missbrauch liegt vor, wenn ein Kind zur sexuellen Befriedigung benutzt wird. Der Schweregrad des sexuellen Missbrauchs reicht von Nötigungen, wie sich nackt zu zeigen, sich anfassen zu lassen, pornographische Bilder anzusehen, den Erwachsenen mit der Hand zu befriedigen, bis hin zur Vergewaltigung. Das Bild des Täters ist in den meisten Fällen männlich und bekannt.

Wie kann man sexuellen Missbrauch erkennen?

Kinder sind im Normalfalle nicht in der Lage über den sexuellen Missbrauch zu berichten. Die Gründe hierfür können sein: Schuld- oder Schamgefühl, Einschüchterung durch Drohungen, Angst vor dem Verlust einer Bezugsperson, oder die Unfähigkeit das Erlebte in Worte zu fassen. Die Symptome und Signale, die ein Kind an seine Umwelt sendet sind je nach Persönlichkeit verschieden, sie müssen auch nicht mit sexuellem Missbrauch in Verbindung stehen. Bei folgenden Symptomen ist die Möglichkeit eines sexuellen Missbrauchs in Erwägung zu ziehen:

Verletzungen am Körper

  • Rötungen und Wundsein im Genitalbereich, Wunden,
  • Blutergüsse an Brust, Hals, Genitalbereich, an den Oberschenkelinnenseiten, am Po
  • Dehnungen, Erweiterungen an Scheide oder After
  • Geschlechtskrankheiten
  • Pilzerkrankungen
  • Blutungen

Psychosomatische Störungen

  • Schlaf-, Sprach-, Essstörungen
  • Kopf-, Bauchschmerzen
  • Lern- und Konzentrationsstörungen
  • Ohnmachts- Erstickungs-, Krampfanfälle
  • Bettnässen

Sexualisiertes Verhalten

  • plötzliches sexuell aggressives Verhalten
  • exzessives Anfassen der Genitalien
  • altersunangemessenes Detailwissen über Sexualität
  • Bloßstellen der Genitalien
  • Nachstellen von Geschlechtsverkehr
  • Sexualisierung von Beziehungen
  • Verweigerung/Negierung sexueller Bedürfnisse

Psychische Symptome

  • Berührungsängste, Scham- und Schuldgefühl
  • geringes Selbstwertgefühl
  • Regression, Aggression
  • extrem angepasstes Verhalten
  • depressive Verstimmungen
  • mangelnde Körperpflege, sich hässlich machen
  • zwanghaftes Verhalten, (z.B. Waschzwang)
  • Vereinsamung
  • Angstzustände vor bestimmten Situationen, Personen
  • autoaggressives Verhalten
  • Weglaufen von Zuhause
  • Suchtverhalten

Was tun bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch?

Wer den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs hat, wird heftige Gefühlsturbulenzen durchmachen. Die Wut über das abscheuliche Verbrechen an dem armen Kind, die Angst und Ungewissheit über die ungewohnte Situation, die Angst durch eine Verdächtigung ein Leben zu zerstören, führen zu einer Überforderung. Der wichtigste Ratschlag in einer solchen Situation ist, sich jemanden anzuvertrauen und die Situation, und das weitere Vorgehen gemeinsam beraten.

Die Wahrheitsfindung und das richtige Verhalten bei sexuellem Missbrauch ist ein schwieriger Prozess. Die Jugendschutzstelle kann Ihnen durch fachgerechte, kollegiale Beratung helfen die Verantwortung zu teilen oder abzugeben. Sich in einer Verdachtssituation Unterstützung zu holen, ist keineswegs ein Nachweis eigener Inkompetenz, oder gar des Versagens, sondern der erste Schritt einer professionellen Hilfe für missbrauchte Kinder.

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und kann anonym wahrgenommen werden:

  • kein Kind wird automatisch aus der Familie genommen
  • nichts wird hinter dem Rücken der Mutter unternommen
  • es besteht keine Pflicht Strafanzeige zu erstatten
  • eine Strafanzeige kann aber nicht wieder zurückgenommen werden

Weitere Informationen

Kontakt:

Sachgebiet Betreutes Wohnen/Jugendschutz
Am Singrün 2 a
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4760
(0941) 507-1761
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiR6dHVoY3NkbmVndUo=

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