Logo Stadt Regensburg

Digitale Medien

Digitale Medien werden in jeder Altersstufe genutzt – die Ausprägung der Nutzung ist allerdings unterschiedlich

Die Vorlieben für Geräte und Inhalte verändern sich immer wieder – ebenso wie die medialen Angebote. 

Fernsehen

www.flimmo.de

Smartphone

Dürfen Lehrer Handys kontrollieren?

Aufgrund der allgemeinen Persönlichkeitsrechte dürfen Lehrer das Handy ohne Einwilligung des Schülers nicht nach Inhalten kontrollieren. Die Polizei darf allerdings - auch ohne richterlichen Beschluss - bei Tatverdacht und "Gefahr im Verzug" ein Handy kontrollieren. Nach Art. 56 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens ist das Handy auf dem Schulgelände und im Schulgebäude auszuschalten. Lehrer können Ausnahmen bewilligen. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy oder auch ein anderes Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Macht man sich strafbar, wenn man Gewaltbilder auf seinem Handy hat?

Generell ist das Herunterladen und der Besitz von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Filmen und Fotos nach dem Strafgesetzbuch verboten. Auch das Filmen und Fotografieren von Schlägereien oder anderen Übergriffen ist nicht erlaubt. Das heimliche Filmen von Personen und das anschließende Herumzeigen stellt eine Straftat dar.


Computer und Computerspiele

Welche Freigaben gibt es bei Computerspielen?

Die Freigaben für Computerspiele werden von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) vergeben. Die Sticker mit der Altersfreigabe befinden sich auf der Hülle wie auch auf der CD-ROM selbst. Bei Computerspielzeitschriften gilt die Altersfreigabe des beiliegenden Datenträgers. Befindet sich z.B. auf der CD-ROM eine Demoversion eines Spiels, das ab 16 Jahren freigegeben ist, ist auch die Zeitschrift erst ab 16 Jahren frei verkäuflich.
Auch für den Bereich Computer- und Konsolenspiele gilt, dass die Altersfreigaben keine pädagogischen Empfehlungen darstellen.

In Kaufhäusern findet man immer wieder Bereiche, in denen Kinder Computerspiele ausprobieren können. Dürfen dort alle Spiele zum Testen zur Verfügung gestellt werden?

Nein, auf den Spielkonsolen oder Computern dürfen nur Spiele zum Testen installiert sein, die eine Kennzeichnung "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" oder "Freigabe ab 6 Jahren" von der USK bekommen haben.

Können Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der auf einer LAN-Party auch Spiele benutzt werden dürfen, die eine Altersbeschränkung "keine Jugendfreigabe erhalten" haben?

Spezielle Regelungen für LAN-Partys gibt es laut Jugendschutzgesetz nicht. Zu beachten ist, welche Spiele hier gespielt werden. Oftmals sind das Spiele, die mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden. Ist dies der Fall, dürfen Kinder und Jugendliche nicht an solchen LAN-Partys teilnehmen - auch nicht mit einer Einverständniserklärung der Eltern. Falls der Veranstalter dies erlauben sollte, begeht er eine Ordungswidrigkeit oder macht sich sogar strafbar. Darüber hinaus gelten auf LAN-Partys auch die allgemeinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen.

Was ist Internet- bzw. Computersucht

Unter Computersucht (auch: Internetsucht) wird der zwangsläufige Drang verstanden, sich täglich und so oft wie möglich mit dem PC zu beschäftigen. Wenn mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sind, besteht die Gefahr einer Abhängigkeit:

  • Unwiderstehliches Verlangen, den PC zu benutzen
  • Entzugserscheinungen wie Unruhe, Reizbarkeit oder Schlafstörungen, wenn der PC nicht genutzt wird
  • Verlust der Kontrolle über den zeitlichen Rahmen der Nutzung
  • Vernachlässigung von Freunden, Familie, anderen Interessen und Pflichten
  • Kontakte finden nur noch online statt
  • Leistungsabfall in der Schule oder Übermüdung
  • Zeitlicher Umfang der Nutzung wird vor der Familie verheimlicht bzw. verharmlost
  • Flucht vor Problemen in eine virtuelle Welt
  • Bedingt durch den Computer verschobener Tag-/Nachtzyklus

Was sollen Eltern tun?

  • Nehmen Sie die Interessen ihres Kindes ernst, spielen und chatten Sie mit, lassen Sie sich erklären, was Ihr Kind so faszinierend findet!
  • Informieren Sie sich über geeignete Spiele, deren Alterskennzeichnung, Internetseiten und Chatrooms
  • Thematisieren Sie ungeeignete Inhalte!
  • Halten Sie den PC so lange wie möglich aus dem Kinderzimmer heraus. Die Nutzung ist hier schlecht kontrollierbar!
  • Vereinbaren Sie feste Regeln für den gesamten Medienkonsum (Internet, Spiele, Fernsehen) und seien Sie konsequent bei Nichteinhaltung der Regeln!
  • Überlegen Sie gemeinsam Alternativen zum Medienkonsum und unterstützen Sie ihr Kind in einer aktiven Freizeitgestaltung!

Wie können Jugendliche die Medien in den Griff bekommen?

  • Verschaffe dir einen Überblick darüber, wie viel Zeit du am Computer verbringst. Setze dir ein Zeitlimit
  • Lege mit deinen Eltern eine wöchentliche Medienzeit fest. Überlege, wann du auf den PC verzichten kannst
  • Rede mit deinen Eltern über deine Computernutzung und fordere sie auf, mitzuspielen
  • Überlege, welche anderen Interessen du hast, und räume diesen ausreichend Zeit ein

Weitere Informationen

Kontakt:

Sachgebiet Betreutes Wohnen/Jugendschutz
Am Singrün 2 a
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4760
(0941) 507-1761
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiR6dHVoY3NkbmVndUo=

Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen melden:

www.jugendschutz.net