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Förderung für den Umbau oder den Erwerb von Inklusionstaxis

Fördermöglichkeiten für Regensburger Taxiunternehmen bei der Anschaffung oder beim Umbau barrierefreier Taxis

Um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die Verfügbarkeit von entsprechenden Taxis zu erhöhen, gewährt die Stadt Regensburg Taxiunternehmen einen Zuschuss bei der Anschaffung oder beim Umbau barrierefreier Taxis.

Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung gehört zu den zentralen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit Inklusionstaxis soll die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in der Stadt Regensburg verbessert werden.

Die Stadt Regensburg fördert deshalb durch ein Zuschussverfahren die Beschaffung barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge oder den Umbau bestehender Fahrzeuge zu barrierefreien, rollstuhlgerechten Fahrzeugen bei in der Stadt Regensburg ansässigen gewerblichen, konzessionierten Taxiunternehmen.

Gefördert werden ausschließlich Taxis, deren Erstzulassungen durch die zuständige Kraftfahrzeugzulassungsstelle zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Eine Erhöhung der Zahl der Konzessionen ist mit diesem Programm nicht verbunden.

Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nachtragshaushalts 2025 der Stadt Regensburg.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis

Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung beauftragt der/die Antragstellende den Umbau des Fahrzeugs bzw. die Beschaffung des Fahrzeugs, holt nach erfolgtem Umbau ein Gutachten gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ein, gibt die benötigten Unterlagen an die Kraftfahrzeugzulassungsstelle und lässt sich bei positiver Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellen.

Der Bewilligungsbehörde müssen spätestens drei Monate nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit Verwendungsnachweis, folgende Unterlagen eingereicht werden:

ein Verwendungsnachweis mit:

  • Kaufvertrag für den Erwerb eines Inklusionstaxis, bzw. Originalrechnung für die entsprechende Umrüstung
  • Nachweis über die getätigte Zahlung (Kontoauszug, Barzahlungsquittung o.ä.)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintrag der Abnahme der Umrüstung
  • Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die gewerbliche Personenbeförderung