Amt für Jugend und Familie: Entwicklung seit 1991
Einordnung
Ab 1993 Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (SGB VIII). Das neue Gesetz stellt die Jugendhilfe auf eine neue rechtliche Grundlage.
Die Änderung ist eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen in der Familie (Ein-Kind-Familien, Ein-Eltern-Familien, hohe Trennungs- und Scheidungsraten, Wandel des Rollenverständnisses von Familienmitgliedern) und strukturelle Veränderungen wie Arbeitslosigkeit, die sich negativ auf die Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen auswirken können.
Die Familie wird immer stärker in die sozialpädagogische Arbeit miteinbezogen. Im Mittelpunkt des SGB VIII steht die Orientierung an dem Wohl des Kindes und an dem Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person (Quelle: Tätigkeitsbericht 1993/94 S. 5).
Es entwickelt sich aufgrund des neuen KJHG ein gewandeltes Selbstverständnis. Im Jahresbericht von 1993/1994 werden folgende ausgewählte Beispiele benannt:
- Beteiligung von Betroffenen, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen an fachlichen Klärungs- und Entscheidungsprozessen
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen bei der Ausgestaltung von Leistungen und bei der Erfüllung von Aufgaben
- Selbstverständnis und Funktion des Amtes im Rahmen familien- oder vormundschaftsgerichtlicher Mitwirkung und der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
- Definition und Operationalisierung des Beratungsbegriffs
Seit den 90er Jahren erweitert sich das Spektrum der Aufgaben des Jugendamtes. Neben den Kernaufgaben des Jugendamtes, wie die Sicherung des Kinderschutzes, werden auf der Grundlage des SGB VIII vielfältige Leistungen erbracht und Angebote geschaffen. Ziel ist die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Dazu wurden in Regensburg viele Projekte ins Leben gerufen.
"Wir verstehen uns als Anwalt des Kindes – die Familie steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen."
Quelle: Broschüre über das Jugendamt aus dem Jahr 2017
Hinzugekommene Aufgabenbereiche in dieser Phase
- 1995: § 35a KJHG – Eingliederungshilfe: Der Aufgabenbereiche des Jugendamts in dieser Phase nach §35a KJHG - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - fällt ab dem 01.01.1995 dem Jugendamt zu.
- 2010: Die Aufgabe BuT – Bildung und Teilhabe wird durch das Jugendamt übernommen, d.h. finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen z. B. zur Teilnahme bei Ausflügen und Ferienfreizeiten, um Sport- und Musikangebote zu nutzen, bei Bedarf Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen zu können.
Personal des Jugendamtes
Leiter:
- von 1991 bis Ende 1992: Hertha Niemeier
- von Juni 1993 bis Ende 2016: Günter Tischler
- von Januar 2017 bis Ende 2025: Dr. Volker Sgolik
- seit Januar 2026: Dr. Marco Hildebrand Merk
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen:
- Stellenplan 1993: 37 Beamte und 23 Angestellte
- Stellenplan 2003: 42 Beamte, 61 Angestellte und ein Arbeitnehmer
- Stellenplan 2013: 61 Beamte und 103 Angestellte
- Stellenplan 2024: 92 Beamte und 203 Angestellte
Besondere Ereignisse
- EDV-Ausstattung: Seit 1993 konnte, zunächst über den Einsatz von zwei andernorts nicht mehr benötigten Bildschirmschreibmaschinen und im Anschluss durch die Anschaffung von zwei Personalcomputern, der Einstieg in eine bedarfsgerechte und zeitgemäße EDV-Nutzung erreicht werden. (…) Im Zusammenhang mit der anstehenden Generalsanierung wurde auch die Gesamtverkabelung des Amtes angemeldet.“
Tätigkeitsbericht 1991-9, S.85
- Der heutige Sozialpädagogische Fachdienst (SPFD) war vor 1993 noch als der Allgemeine Sozialdienst (ASD) benannt. Da die Alten- bzw. Seniorenhilfe in Regensburg im Sozialamt verortet ist, setzte die damalige Amtsleitung, Herr Tischler, bewusst auf den Begriff des Sozialpädagogischen Fachdienstes (SPFD) um den Fokus auf den Personenkreis der Jugendhilfe zu legen (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und den Eltern).
- 1998/1999 wurde der SPFD mit den damaligen 4 Regionalteams neu aufgestellt.
- Bereits unter der Leitung von Herrn Müßig war die Entscheidung über Hilfen von der wirtschaftlichen Jugendhilfe dem SPFD übergeben worden. Aufgrund einer Entscheidung der Amtsleitung werden seit 2006 kostenintensive Hilfen im Rahmen einer sog. „Entscheidungskonferenz“ von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und dem SPFD gemeinsam entschieden.
- 2011: Start der bundesweiten Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ Die Imagekampagne positioniert das Jugendamt als starke und leistungsfähige Organisation für eine qualitätsvolle Kinder- und Jugendhilfe und gleichzeitig als attraktiven Arbeitgeber. Im Kern steht die Definition als „Unterstützer beim Großwerden“.
- 2018: Umstrukturierung des SPFD in 8 Teams: Team Süd, Team Süd-West, Team Süd-Ost, Team Mitte, Team Nord, Team Nord-West, Team Nord-Ost, Team Flüchtlinge
- 2018: Einführung des Team Eingliederungshilfe im SPFD
- 2025: Einstellung des Team Eingliederungshilfe im SPFD
Neu geschaffene Einrichtungen und Projekte und Projekte
In der Zeit ab 1991 wurden viele neue Projekte eingeführt (Quelle: Interview mit der früheren Amtsleitung).
- 1996: Es entstand das Stadteilprojekt Burgweinting.
- 1998: Erste Jugendsozialarbeiter an Schulen (JaS), damals noch Schulsozialarbeit genannt.
- 1999: „Tausend und keine Nacht“: Aus dem zunächst „Schrei-Babys“ genannten Projekt entwickelte sich „Tausend und keine Nacht“, ein Beratungsangebot an der Erziehungsberatungsstelle für Eltern von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren.
- 2001: „Hören – Lauschen – Lernen“ an der Erziehungsberatungsstelle ist ein Trainingsprogramm, das zum Ziel hat, die phonologische Bewusstheit bei Vorschulkinder zu stärken, um den Schriftspracherwerb (Lesen/Schreiben) zu erleichtern und Lese-Rechtschreib-Schwächen (LRS) vorzubeugen.
- 2002: Konzept STARK (eine reduzierte Form der Aufsuchenden Familientherapie (AFT)) das als niederschwelliges therapeutisches Angebot, mit der Familie zu Hause unter Einbeziehung des Umfeldes arbeitet.
- 2004: Beginnend als Projekt „ELELE“ (Türkischer Begriff für „Hand in Hand“) das sich 2007 zu InMigra-KiD als Angebot der Erziehungsberatungsstelle das präventiv, bedarfsorientiert und interdisziplinär arbeite, entwickelt. Gemeinsam mit Fachkräften und Eltern werden Angebote und Maßnahmen entwickelt, um die Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe von zugewanderten Kindern und ihren Familien zu fördern. Auch Einsatz von Sprachmittlern für zahlreiche Sprachen.
- 2007: Es entstand die Erste Stütz- und Förderklasse (SFK) an der Bajuwarenschule.
- 2008 - 2024: MAXI-MUM(M) - Maxi macht Kindern Mumm als Gruppenangebot der Erziehungsberatungsstelle für Familien, deren Kind bald in den Kindergarten kommt und bei diesem Übergang Unterstützung braucht.
- 2009: Koordinierender Kinderschutz (KoKi) aus dem Projekt KIND von Herr Tischler hervorgehend, wurde in ganze Bayern übernommen. Besonderheit in Regensburg ist die Verknüpfung mit der Jugendschutzstelle (z.B. zweite Fachkraft bei Gefährdungsabklärung).
- 2015 - 2021: Projekt HAJDE – Betreuungsstelle für zugewanderte Familien aus Südosteuropa. Es diente der Beratung und Unterstützung von Familien, die insbesondere aus Südosteuropa zugewandert sind, um deren Integration zu fördern.
- 2015: Projekt MiMi - Mit Migranten für Migranten. Dort werden Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund zu interkulturellen Gesundheitslotsen ausgebildet, organisieren eigene Informationsveranstaltungen für Migrantinnen und Migranten. Wird zwischenzeitlich vom Amt für Integration und Migration unterstützt und begleitet.
- 2016: „Familienrat“ in Kooperation mit der Familienwerkstatt Regensburg als Angebot für Familien, ihre Kontakte zu nutzen, um kreative, umsetzbare und nachhaltige Lösungen gemeinsam mit dem persönlichen Umfeld (Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Kollegen usw.) zu entwickeln.