Nationalsozialismus: 1933 - 1945
Einordnung
Hohe Arbeitslosigkeit, auch unter Jugendlichen, wirtschaftliche Misere. Der ideale Nährboden für die Machtergreifung der Nationalsozialisten.
In Bezug auf die Jugendhilfe bedeutet die Machtergreifung für das Jugendamt: Die bisherigen Gesetze sind weiter in Kraft, aber es herrscht ein "neuer Geist".
"Erziehung im Nationalsozialismus war […] nicht die Verwirklichung individueller Ansprüche von Kindern […] sondern […] Ausdruck ihrer Gemeinschaftsverpflichtung, ihrer Unterordnung unter die Ziele der Volksgemeinschaft."
Quelle: Sachße, Tennstedt; Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland; Band 3: Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland 3; 1992, S.155
Zudem wurde jetzt nicht nur Bedürftigkeit, sondern auch die, aus Sicht der Nationalsozialisten, „Würdigkeit“ relevant. Erbminderwertige und als unerziehbar bezeichnete Kinder und Jugendliche kommen in Jugendkonzentrationslager.
Hinzugekommene Aufgabenbereiche des Jugendamts in dieser Phase
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Übernahme der Jugendgerichtshilfe
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Übernahme des Vollzugs der gerichtlichen Schutzaufsichten aus dem RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) und dem JGG (Jugendgerichtsgesetz)
Quelle: Jahresbericht 1933 - 1936, Stadtjugendamt Regensburg, S. 1-2
Personal des Jugendamtes
Otto Hipp
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Autor/-in unbekannt, urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufenOtto Hipp, der damalige Bürgermeister, wird gewaltsam aus dem Amt entfernt und eingesperrt. Er hatte sich unter anderem geweigert die Hakenkreuzfahne am Rathaus zu hissen. Neuer Bürgermeister wird der von der NSDAP eingesetzte Otto Schottenheim.
Quelle: Otto Hipp – Wikipedia
Innendienst:
- zu Beginn sieben Mitarbeiter, zum Kriegsende immer weniger
- ein Oberinspektor
- ein Inspektor
- ein Sekretär
- ein Assistent
- eine Assistentin
- ein Insipient
- eine Angestellte
Außendienst:
- Zu Beginn sieben Außenkräfte, zum Kriegsende immer weniger
- ein Jugendpfleger
- ein Erhebungssekretär
- zwei Jugendfürsorgerinnen
- drei Säuglingsschwestern
Kindergarten:
- drei Kindergärtnerinnen
Quelle: Jahresbericht 1939 - 43, Stadtjugendamt Regensburg, S. 5
Besondere Ereignisse
Am 16.04.1935 wurde das Jugendamt aus dem Wohlfahrtsamt herausgelöst. Bis dahin war die Ausrichtung des Jugendamtes fürsorgerisch, ab dann versteht sich das Jugendamt als Erziehungsbehörde.
1936 wurde ein Delegationsvertrag mit der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) geschlossen. Das bedeutete direkte Zusammenarbeit mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).
1936 wurde das Gesetz über die Hitlerjugend erlassen und somit die Schaffung der Grundlage für das Monopol der Hitlerjugend in der Jugendpflege. Freie Träger und kirchliche Verbände wurden dadurch nach und nach aus der Jugendfürsorge/-hilfe verdrängt.
1938 wurde der Delegationsvertrags mit der NSV gekündigt. Vormundschaften und andere Fälle wurden dann wieder vom Stadtjugendamt durchgeführt.
Neu geschaffene Einrichtungen und Projekte
- "Kinderbewahranstalt Stadtamhof-Steinweg"
Kindergarten in der NS-Zeit
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Bilddokumentation Stadt RegensburgStandort des Jugendamtes
Weiterhin Greflinger Str. 4/0, Baracke 1
Zusätzliche Räumlichkeiten in der Kreuzgasse
Stadtplan Regensburg 1938
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Stadt Regensburg, Stadtarchiv"Von einer gesunden Jugend hängt aber die Zukunft des deutschen Volkes ab. Gerade die deutsche Jugend ist dereinst berufen, das vom Führer in mühevoller Arbeit und in gigantischen Schlachten erkämpfte Großdeutschland im Sinne der nationalsozialistischen Idee zu erhalten und auszubauen. (…) In planvoller Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, dem Vormundschaftsgerichte, der Schule, der HJ. und der NSV will trotz der Kriegsverhältnisse auch fernerhin alles getan werden, der gefährdeten Jugend der Stadt Regensburg zu helfen, sie zu schützen zum Wohl des großen, heldenhaft kämpfenden deutschen Vaterlandes."
Quelle: Jahresbericht 1939-43, Stadtjugendamt Regensburg, S. 23
Bedeutung der Jugend im Nationalsozialismus
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Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1939-43, S.23"Verboten ist das Umhertreiben während der Dunkelheit, der Aufenthalt in Gaststätten, der Besuch von Kinos und Kabaretts, der Genuß von Alkohol, Rauchen in der Öffentlichkeit usw."
Quelle: Jahresbericht 1943, Stadtjugendamt Regensburg, S. 16
Die nationalsozialistische Auffassung von einer nach diesen Grundsätzen organisierten „völkischen Jugendhilfe“ gab der Erziehungsfürsorge-Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 25.08.1943 wie folgt wieder:
- Erziehungsfürsorge für die sog. erbgesunde und wertvolle Jugend in der Verantwortung der N.S.-Volkswohlfahrt e. V. (NSV) in 130 Jugendheimstätten mit ca. 8.000 Plätzen;
- die „normale“ Fürsorgeerziehung für die noch als erziehbar eingeschätzten Kinder und Jugendlichen;
- die Jugendkonzentrationslager (Jugendschutzlager) für die erbminderwertigen und als unerziehbar bezeichneten Kinder und Jugendlichen;
Zwischen 1939 und 1943 findet eine immer engere Zusammenarbeit und Verbindung zwischen Stadtjugendamt, NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt), Hitlerjugend und Schule statt.
Der Kindergarten in der Pestalozzischule wird der NSV-Jugendhilfe übereignet.
Quelle: Jahresbericht 1943, Stadtjugendamt Regensburg, S. 2



