Gründungsphase: 1926 - 1932

Das Stadtjugendamt wurde mit Stadtratsbeschluss vom 24. Februar 1926 als Abteilung des städtischen Wohlfahrtsamtes gegründet. Die Notwendigkeit dazu ergab sich aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 09.07.1922 und dem Bayerischen Jugendamtsgesetz vom 20.07.1925. Vor der Gründung des Jugendamtes war der Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen Aufgabe der Abteilung für Minderjährige beim städtischen Wohlfahrtsamt.

Einordnung

Die Gründung des Jugendamts Regensburg fällt in eine Zeit großer gesellschaftlicher, rechtlicher und politischer Umbrüche. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs formierte sich die junge Weimarer Republik – geprägt von demokratischen Reformen, aber auch von wirtschaftlicher Unsicherheit und sozialer Not. Ein Sinnbild für die damalige Praxis ist die Gesetzgebung zu unehelich geborenen Kindern: Sie stehen bereits ab Geburt unter Amtsvormundschaft und somit unter der Aufsicht des Jugendamtes.


Ein Auszug aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz:

"Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit"

§ 1 RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz)


"Die Praxis führt zur sicheren Erkenntnis, daß das leistungsfähigste Jugendamt heute jenes ist, dem es gelingt alle aufbauenden fürsorgerischen Kräfte und ihre Einrichtungen zu einem einheitlichen planvollen Vollzug des RJWG, zusammenzuschließen, um dem deutschen Kinde hinüberzuhelfen in eine bessere Zukunft unseres Volkes."

Jahresbericht des Stadtjugendamtes Regensburg von 1927/1928, Seite 34

Zu sehen ist ein Zeitungsartikel aus dem Regensburger Stadtanzeiger des Jahres 1926.
Zu lesen sind die Neuigkeiten aus dem Rathaus.
Aufgrund des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes und des bayerischen Jugendamtsgesetzes ist die Stadt Regensburg verpflichtet ein Jugendamt zu errichten. Herr Zwick der damalige Rechtsrat referiert zur konkreten Umsetzung. Das Jugendamt soll mit der freien Jugendfürsorge zusammenarbeiten, weil diese sehr gut ausgebaut sei. Das Jugendamt wird zunächst eine Abteilung im Wohlfahrtsamt der Stadt Regensburg sein. Zudem soll ein Jugendamtsausschuss gebildet werden, der aus 20 Mitgliedern besteht.  
Artikel über die Gründung des Stadtjugendamtes Regensburg aus dem Regensburger Stadtanzeiger 1926 © Stadt Regensburg, Stadtarchiv

Aufgabenbereiche des Jugendamts in dieser Phase

Zu sehen ist eine Seite aus dem Jahresbericht von 1925-27. Es geht um die Aufzählung der Aufgaben, mit dem das Jugendamt betraut ist: Das wären die Amtsvormundschaft für Einzelfälle; der Vollzug der gerichtlich angeordneten Fürsorgeerziehung; die Mithilfe bei den Polizeibehörden in Angelegenheiten Jugendlicher; die Mithilfe bei den Polizeibehörden in Angelegenheiten Jugendlicher; die Tätigkeit des Gemeindewaisenrates; die vorbeugende Gesundheitsfürsorge schulpflichtiger Minderjähriger; die Geschäftsführung des Ortsausschusses für Lichtspielvorführungen, die Genehmigung für Jugendvorstellungen im Kino und der Vollzug der Bestimmungen über die Fahrpreisermäßigungen zugunsten der Jugendpflege.                                                                Aufgabenbereich des Jugendamtes 1925-27 © Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1925-27, S. 8-9
  • Amtsvormundschaft für Einzelfälle
  • Vollzug der gerichtlich angeordneten Fürsorgeerziehung: Kinder und Jugendliche wurden von Fürsorgerinnen bei Pflegefamilien und in Heimen untergebracht.

  • Pflegekinderwesen und Aufsicht über die unehelichen Kinder

  • Mithilfe bei den Polizeibehörden in Angelegenheiten Jugendlicher

  • Tätigkeit des Gemeindewaisenrates
    • vorbeugende Gesundheitsfürsorge schulpflichtiger Minderjähriger ("Krüppel-, Heil- und Erholungsfürsorge sowie Höhensonnenbestrahlung")
    • Geschäftsführung des Ortsausschusses für Lichtspielvorführungen, Genehmigung für Jugendvorstellungen im Kino und der Vollzug der Bestimmungen über die Fahrpreisermäßigungen zugunsten der Jugendpflege

Personal des Jugendamtes

Zu sehen ist die ehemalige Jugendamtsleiterin Frau Hertha NiemeierOtto Hipp © Autor/-in unbekannt, urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen
  • Bürgermeister als Leitung bis 1933: Otto Hipp

  • 1 Geschäftsführer

  • 1 Oberstadtsekretär

  • 2 Assistenten

  • 1 Schreibmaschinenhilfe

  • 4 Fürsorgerinnen in 5 Bezirken

  • 5 Erhebungsbeamte

Neu geschaffene Einrichtungen und Projekte

  • Erster städtischer Kinder- und Jugendhort in der Pulverstraße

Standort des Jugendamtes

Greflinger Str. 4/0, Baracke 1

Zu sehen ist ein Ausschnitt aus dem Regensburger Stadtplan von 1983. Abgebildet ist der Regensburger Osten. Eine rote Markierung kennzeichnet die Gebäude in der Greflingerstraße in welchen das Jugendamt zu dieser Zeit untergebracht war.
Stadtplan Regensburg 1938 © Stadt Regensburg, Stadtarchiv

Menschenbild der Fürsorgeerziehung

"In erster Linie muss die Pädagogik mit den natürlichen Veranlagungs- und Vererbungsmöglichkeiten rechnen. Wo eine ausgesprochen niedrige Veranlagung, insbesondere auf Grund Abstammung, vorliegt, kann auch die beste Erziehung bei diesem Alter, bei fehlendem Willen auf Seite des Jugendlichen, nicht mehr umwerten. (…) Der beste Erzieher für solche Menschen ist das Leben und solche unbelehrbare, starrsinnige Jugendliche kann nur das Leben zwingen, das unerbittliche Leben. (…) Es ist immer bitter das sehen zu müssen, aber immer noch besser als durch Einsatz öffentlicher Gelder nicht nur nichts zu erreichen, sondern den Fall noch mehr zu komplizieren."

Jahresbericht 1930/31, Stadtjugendamt Regensburg, S. 20-21


Fürsorgeerziehung in der Praxis
Zu sehen sind zwei Seiten des Jahresberichtes 1927-28 des Amtes für Jugend und Familie Stadt Regensburg. Zum einen geht es um den Gemeindewaisenrat. Es werden die aktuellen Zahlen zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr 1927 und 1928 aufgeführt, die Zu- und Abgänge mit dem Geschlecht der Waisenkinder und die Zuständigkeiten benannt. Zum anderen wird auf Grund der Bestimmungen des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes das Jugendamt Amtsvormund für jedes unehelich geborene Kind. Es wird beschrieben wie diese Führung der Amtsvormundschaft an hiesige Jugendfürsorgevereine delegiert und aufgeteilt wurde. Fürsorgeerziehung um 1928 © Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1927-28, S.7

"Anlage- und Umweltschäden"
Zu sehen sind zwei Seiten aus einem Jahresbericht 1928 des Jugendamtes der Stadt Regensburg. Es erfolgt eine Übersicht in Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche sich vom 01.04.27 – 31.03.28 in der Fürsorge des Stadtjugendamtes befinden. Weiterhin werden Gründe, die zur gerichtlichen Anordnung der Fürsorge geführt haben, aufgelistet. Außerdem werden die verschiedenen Berufsklassen der Eltern der der Fürsorgeerziehung unterstellten Minderjährigen aufgeführt. Zuletzt geht der Bericht auf die Unterbringung der zu betreuende Kinder und Jugendlichen ein. Gründe zur Anordnung von Fürsorgeerziehung 1928 © Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1927-28, S.11

Wohnungsnot

„Beispiel: Schlafverhältnisse der Familie Bl. [anonymisierter Name]: 3 ganz kleine Räume sind belegt von dem Ehepaar Bl., 4 erwachsenen Kindern, 3 Kleinkindern, 1 Enkelkind. Eine Tochter entbindet demnächst, eine zweite Tochter wird einheiraten = 10 Personen und 2 Personen Zuwachs für 4 Betten und 1 Ottomane.

Im Berichtsjahre konnte mangels verfügbarer Mittel nicht so abgeholfen werden, als es wünschenswert gewesen wäre. Zur Hinausgabe gelangten 4 Bettstellen mit 4 Strohsäcken, 7 Kopfkissen, 9 Federbetten und 1 Matratze.“

Jahresbericht 1928/1929, Stadtjugendamt Regensburg, S. 13


"Wie soll das deutsche Kind sein?"

„Das deutsche Kind soll geführt und erzogen werden zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.“

Jahresbericht 1932/1933, Stadtjugendamt Regensburg, S. 1