Gründungsphase: 1926 - 1932
Das Stadtjugendamt wurde mit Stadtratsbeschluss vom 24. Februar 1926 als Abteilung des städtischen Wohlfahrtsamtes gegründet. Die Notwendigkeit dazu ergab sich aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 09.07.1922 und dem Bayerischen Jugendamtsgesetz vom 20.07.1925. Vor der Gründung des Jugendamtes war der Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen Aufgabe der Abteilung für Minderjährige beim städtischen Wohlfahrtsamt.
Einordnung
Die Gründung des Jugendamts Regensburg fällt in eine Zeit großer gesellschaftlicher, rechtlicher und politischer Umbrüche. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs formierte sich die junge Weimarer Republik – geprägt von demokratischen Reformen, aber auch von wirtschaftlicher Unsicherheit und sozialer Not. Ein Sinnbild für die damalige Praxis ist die Gesetzgebung zu unehelich geborenen Kindern: Sie stehen bereits ab Geburt unter Amtsvormundschaft und somit unter der Aufsicht des Jugendamtes.
Ein Auszug aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz:
"Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit"
§ 1 RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz)
"Die Praxis führt zur sicheren Erkenntnis, daß das leistungsfähigste Jugendamt heute jenes ist, dem es gelingt alle aufbauenden fürsorgerischen Kräfte und ihre Einrichtungen zu einem einheitlichen planvollen Vollzug des RJWG, zusammenzuschließen, um dem deutschen Kinde hinüberzuhelfen in eine bessere Zukunft unseres Volkes."
Jahresbericht des Stadtjugendamtes Regensburg von 1927/1928, Seite 34
Artikel über die Gründung des Stadtjugendamtes Regensburg aus dem Regensburger Stadtanzeiger 1926
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Stadt Regensburg, StadtarchivAufgabenbereiche des Jugendamts in dieser Phase
Aufgabenbereich des Jugendamtes 1925-27
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Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1925-27, S. 8-9- Amtsvormundschaft für Einzelfälle
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Vollzug der gerichtlich angeordneten Fürsorgeerziehung: Kinder und Jugendliche wurden von Fürsorgerinnen bei Pflegefamilien und in Heimen untergebracht.
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Pflegekinderwesen und Aufsicht über die unehelichen Kinder
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Mithilfe bei den Polizeibehörden in Angelegenheiten Jugendlicher
- Tätigkeit des Gemeindewaisenrates
- vorbeugende Gesundheitsfürsorge schulpflichtiger Minderjähriger ("Krüppel-, Heil- und Erholungsfürsorge sowie Höhensonnenbestrahlung")
- Geschäftsführung des Ortsausschusses für Lichtspielvorführungen, Genehmigung für Jugendvorstellungen im Kino und der Vollzug der Bestimmungen über die Fahrpreisermäßigungen zugunsten der Jugendpflege
Personal des Jugendamtes
Otto Hipp
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Autor/-in unbekannt, urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen-
Bürgermeister als Leitung bis 1933: Otto Hipp
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1 Geschäftsführer
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1 Oberstadtsekretär
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2 Assistenten
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1 Schreibmaschinenhilfe
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4 Fürsorgerinnen in 5 Bezirken
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5 Erhebungsbeamte
Neu geschaffene Einrichtungen und Projekte
- Erster städtischer Kinder- und Jugendhort in der Pulverstraße
Standort des Jugendamtes
Greflinger Str. 4/0, Baracke 1
Stadtplan Regensburg 1938
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Stadt Regensburg, Stadtarchiv"In erster Linie muss die Pädagogik mit den natürlichen Veranlagungs- und Vererbungsmöglichkeiten rechnen. Wo eine ausgesprochen niedrige Veranlagung, insbesondere auf Grund Abstammung, vorliegt, kann auch die beste Erziehung bei diesem Alter, bei fehlendem Willen auf Seite des Jugendlichen, nicht mehr umwerten. (…) Der beste Erzieher für solche Menschen ist das Leben und solche unbelehrbare, starrsinnige Jugendliche kann nur das Leben zwingen, das unerbittliche Leben. (…) Es ist immer bitter das sehen zu müssen, aber immer noch besser als durch Einsatz öffentlicher Gelder nicht nur nichts zu erreichen, sondern den Fall noch mehr zu komplizieren."
Jahresbericht 1930/31, Stadtjugendamt Regensburg, S. 20-21
Fürsorgeerziehung um 1928
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Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1927-28, S.7
Gründe zur Anordnung von Fürsorgeerziehung 1928
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Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1927-28, S.11„Beispiel: Schlafverhältnisse der Familie Bl. [anonymisierter Name]: 3 ganz kleine Räume sind belegt von dem Ehepaar Bl., 4 erwachsenen Kindern, 3 Kleinkindern, 1 Enkelkind. Eine Tochter entbindet demnächst, eine zweite Tochter wird einheiraten = 10 Personen und 2 Personen Zuwachs für 4 Betten und 1 Ottomane.
Im Berichtsjahre konnte mangels verfügbarer Mittel nicht so abgeholfen werden, als es wünschenswert gewesen wäre. Zur Hinausgabe gelangten 4 Bettstellen mit 4 Strohsäcken, 7 Kopfkissen, 9 Federbetten und 1 Matratze.“
Jahresbericht 1928/1929, Stadtjugendamt Regensburg, S. 13
„Das deutsche Kind soll geführt und erzogen werden zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.“
Jahresbericht 1932/1933, Stadtjugendamt Regensburg, S. 1