Nachkriegszeit: 1945 - 1960
Einordnung
Die Menschen in Regensburg hatten mit den Nachwirkungen des Ersten Weltkrieges zu kämpfen:
- Die Säuglingssterberate war hoch und lag bei insgesamt 21%, bei Regensburger Kindern unter einem Jahr bei 18,2%.
- Die Menschen litten unter der Wohnungsnot: "Wir sind im wahrsten Sinne des Wortes 'ein Volk ohne Raum' geworden. Unsere heranwachsende Jugend hat für ihre geistige und körperliche Entwicklung nicht mehr den notwendigen Wohn- und Schlafraum."
- Geschlechtskrankheiten (hauptsächlich Syphilis und Gonorrhoe [Tripper]) waren ein großes gesellschaftliches Problem bei Erwachsenen und Jugendlichen. So war auch das Jugendamt stark damit befasst.
Quelle: Jahresbericht 1945 bis 1947, Stadtjugendamt Regensburg, S.14
Im Regensburger Jugendamt wird der Schutz der Jugend vor den Folgen des Krieges und der Zerstörung in den Fokus genommen.
„Vornehmste und erste Pflichtaufgabe der Jugendämter ist es, die deutsche Jugend aus diesen Trümmerfeldern des 2. Weltkrieges wieder mit heraus[zu]führen und [zu] neuer Hoffnung [zu] verhelfen. […] [Die Jugend soll] […] gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung durch staatliche und gemeindliche Maßnahmen und Einrichtungen [geschützt werden].“
Quelle: Jahresbericht 1945 bis 1955, Stadtjugendamt Regensburg, S.1
Die Fürsorgeerziehung fand wieder auf der Grundlage der zuvor bestehenden Gesetzgebung statt (Quelle: Jahresbericht 1945 bis 1947, Stadtjugendamt Regensburg, S.14).
Hinzugekommene Aufgabenbereiche des Jugendamtes in dieser Phase
- Hilfe in Notlagen (Wohnungslosigkeit, Geschlechtskrankheiten)
- 1951: Einrichtung einer eigenen Abteilung zur Einklage für Unterhaltsansprüche, da die Zahlungsunwilligkeit der Kindsväter stark zunahm
Quelle: Jahresbericht 1945-47, Stadtjugendamt Regensburg, S.2
Personal des Jugendamtes
Leiter:
1945 - 1949 sowie 1953 - 1972: Franz Wanderer
Innendienst:
- 12 (1 Jurist, 3 Beamte, 8 Hilfskräfte)
Außendienst:
- 5 (drei Fürsorgerinnen, zwei Ermittlungsbeamte)
Kindergarten
- zwei Erzieherinnen
Quelle: Jahresbericht 1945 – 47, Stadtjugendamt Regensburg, S. 2/3
Im Jahr 1962 waren in der Verwaltung des Stadtjugendamtes insgesamt 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt.
Quelle: Jahresbericht 1962, Stadtjugendamt Regensburg, S.3/4
Besondere Ereignisse
- Jugendschutzwoche: Durchführung einer Jugendschutzwoche unter dem Motto "Jugendschutz - unsere soziale, sittliche und religiöse Pflicht". Zusammenarbeit mit allen privaten und öffentlichen Stellen der Jugendbewegung, Jugendpflege und Jugendfürsorge.
- Aktion Jugendschutz (01.10.1957) mit Flyer-Aktion für die Jugendlichen. Um das Gesetz „zum Schutze der Jugend“ in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Quelle: Jahresbericht 1957/1958, Stadtjugendamt Regensburg, S. 28
Flugblatt Aktion Jugendschutz 1957-58
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Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 1957-58, S.28Neu geschaffene Einrichtungen und Projekte
Programmflyer vom Haus der Jugend 1974
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Stadt Regensburg, Amt für kommunale Jugendarbeit- Eröffnung des JuZ Haus der Jugend (18.02.1961) am Nonnenplatz 8
- Ein städtischer Kindergarten und 26 caritative Kindergärten der Pfarrgemeinden (hier werden Zuschüsse geleistet); 5 städtische Kinderhorte
- 1956 Jugendfreizeitheim
Quelle: Jahresbericht 1959/1960, Stadtjugendamt Regensburg, S. 24 - 25
Standort des Jugendamtes
Weiterhin Greflinger Str. 4/0, Baracke 1
"Als Hauptursache dieser tiefgreifenden sittlichen Verwahrlosung der Jugend, ist neben der schuldbaren Erziehungsvernachlässigung seitens der Erziehungsberechtigten, wohl die katastrophale Wohnungsnot anzusehen. […] Es ist keine Seltenheit, dass ganze Familien in einem Raum zusammenleben müssen und heranwachsende männliche und weibliche Jugend nicht getrennt schlafen können. Die Kinder sind Zeugen aller Familienstreitigkeiten und nicht selten auch des geschlechtlichen Lebens. Diese Verfassung ist in der Tat die Hauptursache des weiten sittlichen Verfalls. Besonders die Flüchtlingsjugend in den Lagern ist diesem verderblichen Massenleben ausgeliefert."
Quelle: Jahresbericht 1945 – 47, Stadtjugendamt Regensburg, S. 14
"Die ganze Arbeit des Jugendamtes gilt wie bisher auch künftighin dem gefährdeten Kind und der gefährdeten Jugend. Sie gegen alle schädlichen Einwirkungen der Nachkriegsverhältnisse zu schützen ist unsere schwere, aber doch auch dankbare Pflichtaufgabe.
In planvoller Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem Vormundschaftsgericht, der Schule und den Organisationen der freien Jugendwohlfahrtspflege wollen wir alles tun, der gefährdeten Jugend der Stadt Regensburg zu helfen und durch unsere Erziehungsarbeit einen nicht geringen Beitrag zum Wiederaufbau unseres Volkes und Staates zu leisten."
Quelle: Jahresbericht 1945 – 47, Stadtjugendamt Regensburg
„Liebes Mädel, lieber Bub!
Diese Jugendschutzbestimmungen! Lauter erhobene Zeigefinder: „Nicht gestattet!“- mögt ihr denken. Aber Stopp: da ist ein Kurzschluss in euer Denken gekommen!“ Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit will nicht eure Freiheit beschneiden, sondern euch nur vor Gefahren bewahren […] So könnt ihr eure Freizeit am sinnvollsten ausfüllen, was euch innere Befriedigung und praktischen Nutzen bringt. Es grüßt euch
Das Stadtjugendamt Regensburg.“
Quelle: Jahresbericht 1957-58, Stadtjugendamt Regensburg, S.28