1991: Aufteilung des Stadtjugendamtes Regensburg in drei Fachämter

Durch die zunehmende Spezialisierung der Tätigkeitsfelder des Amtes wie auch der Größe und wachsenden Anzahl von Mitarbeitern wurde eine Aufteilung des Jugendamtes in drei Ämter für notwendig gehalten.

Das Ergebnis waren:

In der Zeit nach der Aufteilung gab es in den drei Ämtern zahlreiche fachliche Veränderungen und Neuerungen, unter anderem:

  • Gesetzesänderungen, die Reform des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), Nationaler Aktionsplan für Kinderfreundlichkeit und Gerechtigkeit
  • Vorkonzept für Kinderfreundliche Kommune (inklusive Befragung und Begehung/Partizipation mit Kindern)