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Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen Hildegard von Bingen Informationen zur Vermietung über: RMI Facility Management GmbH Gartlbergstr. 1, 84347 Pfarrkirchen Tel. 08561 9290433 Mobil: 0171 – 6122498 Email: josef.staller (at) rmi-facility.de http://www.sh-projekte.de Lage: Hildegard-von-Bingen-Str. 4 (Stadtosten, Nähe Krankenhaus St.Josef) Betreutes Wohnen Königsgarten Informationen zur Vermietung über: Länger ...

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FUNTIME: Ferienaktionen und Ferienbetreuungsangebote der Stadt Regensburg

Suchfeld Ferien Ferien Sommerferien Pfingstferien Herbstferien Osterferien Zurücksetzen Übernehmen Alter Alter 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 ...

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Hilfe für Kinder und Jugendliche

Hier können sich Kinder und Jugendliche aus der melden, wenn sie mit belastenden Situationen nicht mehr zurecht kommen, um gemeinsam mit den Mitarbeitern der Jugendschutzstelle nach Lösungen zu suchen. WhatsApp-Krisenchat: 0151 / 12 98 82 44 Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 17 Uhr Dienstag von 12 bis 17 Uhr Freitag von 9 bis 14 Uhr Nachrichten, die außerhalb ...

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Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung -GrünanlS) vom 25. Juli 2019

S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), erlässt die folgende Satzung: Inhaltsübersicht Präambel § 1 Gegenstand der Satzung § 2 Recht auf Benutzung § 3 Verhalten in den Grünanlagen und auf Spielanlagen § 4 Benutzung der Spielanlagen § 5 Mitführen von Hunden § 6 Besondere Benutzung § 7 Benutzungssperre § 8 Anordnung ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997

Dezember 2001) Auf Grund von Art. 9 Abs. 1 bis 3, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erläßt die folgende mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 06.05.1997, Nr. 820-8627 R/St 7 genehmigte Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der auf dem Grundstück Flur-Nr. 100 der Gemarkung Stadtamhof stehenden und auf die Grundstücke ...

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Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt Regensburg (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) vom 03. Februar 2020

S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 5 der Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.

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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem Neunten Kapitel (§§ 98 bis 103) des SGB VIII werden durch das nach Abs. 2 Nr. 1 zuständige Fachamt erledigt. (4) Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Fachämter (Verwaltung des Jugendamts) wahrgenommen (§ 70 Abs. 1 SGB VIII)

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Veröffentlichungen der Fachstelle Gewaltprävention

Gewalt an Schulen und Möglichkeiten der Überwindung. Neukirchen-Vluyn, Neukirchner Verlagshaus. S. 98-107 146 Seiten, ISBN 978-3-7975-0129-5 In diesem Fachinterview äußert sich Dr. Hanke zu Aspekten schulischer Gewalt, wie die Auftretenshäufigkeiten, ihren Ausdrucksformen und Ursachen.

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Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der Stadt Regensburg im Bezirk Oberpfalz vom 15. Oktober 1973

Die Schutzgebietsgrenze fällt dann mit der Westseite der Fl.Nr. 29, der Nordseite der Fl.Nr. 45/5 und der Westseite der Fl.Nr. 46 zusammen bis zu deren Auftreffen auf die B 8.Der Südrand der B 8 bildet nun in westlicher Richtung den weiteren Grenzverlauf bis zur Nordwestecke der Fl.Nr. 98. Entlang der Ostseite der Fl.Nr. 139 biegt dann die Grenze nach Süden ab. Der weitere Grenzverlauf in ...

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