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Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung -GrünanlS) vom 25. Juli 2019

(AMBl. Nr. 34 vom 19. August 2019, geändert durch Satzung vom 27. August 2020, AMBl. Nr. 37 vom 7. September 2020, geändert durch Satzung vom 28. April 2022, AMBl. Nr. 20 vom 16. Mai 2022, AMBl. Nr. 52 vom 27. Dezember 2022)

Aufgrund der Art. 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 und Ab­satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht

Präambel

Öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen, klimatischen und sozialen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu – damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.

Die nachfolgende Satzung dient dazu, die vielfältigen Funktionen von öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.

§ 1
Gegenstand der Satzung

(1) Die im Stadtgebiet Regensburg vorhandenen öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Regensburg. 

(2) Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle Grünflächen und Parkanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind und von der Stadt Regensburg unterhalten werden. Bestandteil der Grünanlagen sind auch die dort vorhandenen Wege und Plätze, natürlichen und künstlichen Wasserflächen und Wassereinrichtungen, gekennzeichneten Spiel-, Sport- und Liegeflächen sowie die Anlageneinrichtungen. Sie sind im Grünanlagenverzeichnis aufgeführt und ihr Umgriff ist im Grünanlagenplan der Stadt Regensburg dargestellt, die Bestandteile dieser Satzung sind (Anlage 1, M 1:12.500). Der Grünanlagenplan mit Grünanlagenverzeichnis kann während der Geschäftszeiten im Gartenamt der Stadt Regensburg, Weinweg 8, 93049 Regensburg eingesehen werden.

(3) Zu den Grünanlagen nach Absatz 1 gehören nicht die Grünflächen im Bereich der Friedhöfe, Sportanlagen, Badeanstalten, Schulen, Kindergärten und in geschlossenen Kleingärten sowie Wald im Sinne des Waldgesetzes.

(4) Spielanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle Flächen und Einrichtungen für Spiele im Freien, die der Allgemeinheit zugänglich sind und von der Stadt Regensburg unterhalten werden. Spielanlagen können nach Altersgruppen und Funktionen gegliedert sein (Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze, Bolzplätze, Rodelbahnen, Skateranlagen). Sie sind im Spielanlagenplan mit Spielanlagenverzeichnis dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist (Anlage 2, M 1:12.500). Der Spielanlagenplan mit Spielanlagenverzeichnis kann während der Geschäftszeiten im Gartenamt der Stadt Regensburg, Weinweg 8, 93049 Regensburg eingesehen werden.

(5) Abweichend von Absatz 2 und 4 sind in Gebieten, in denen nach Inkrafttreten dieser Satzung ein neuer Bebauungsplan oder die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes in Kraft tritt, die in den Bebauungsplänen als öffentliche Grünflächen oder öffentliche Spielanlagen gekennzeichneten Gebiete Grünanlagen und Spielanlagen im Sinne dieser Satzung.

§ 2
Recht auf Benutzung

Jeder hat das Recht, die Grünanlagen und Spielanlagen unentgeltlich zum Zwecke der Erholung und des Spielens nach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen.

§ 3
Verhalten in den Grünanlagen und auf Spielanlagen

(1) Die Grünanlagen und Spielanlagen sowie deren Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder verändert werden. Wer Grünanlagen oder Spielanlagen verunreinigt, beschädigt oder verändert, hat die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen oder den ursprünglichen Zustand unverzüglich wiederherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Beseitigung der Exkremente von mitgeführten Tieren.

(2) Die Benutzer der Grünanlagen und Spielanlagen müssen sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Um-ständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(3) Rasenflächen dürfen zum Sonnenbaden, Ruhen und Spielen betreten werden; § 3 Abs. 6 Nr. 2 ist hierbei zu beachten.

(4) Das Grillen ist nur in den durch Wege begrenzten und durch Beschilderung gekennzeichneten Grillzonen gestattet, nicht jedoch unter Bäumen. Es ist darauf zu achten, dass Anlieger nicht durch Flugasche oder Geruch belästigt werden. Es ist nur geeignetes Grillgerät zu verwenden, um ein Versengen bzw. Verbrennen der Umgebung zu verhindern. Grills mit weniger als 40 cm Bodenabstand sind verboten, ausgenommen hiervon sind Grills, die aufgrund ihrer Bauart keine Unterhitze entwickeln. Beim Verlassen oder bei Brandgefahr sind Grillfeuer und Restasche abzulöschen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

(5) Offene Feuer sind nur auf den dafür eingerichteten und befestigten Flächen gestattet und ständig zu beaufsichtigen. Beim Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer abzulöschen.

(6) In den Grünanlagen und Spielanlagen ist den Benutzern untersagt:

  1. Rasenflächen und Anpflanzungen zu betreten oder zu befahren, soweit dies nicht gemäß § 3 Abs. 3 oder im Einzelfall gestattet ist.
  2. Ball zu spielen sowie Rodeln und Skifahren außerhalb der gekennzeichneten Spiel- und Sportflächen.
  3. Zelte und Wohnwagen aufzustellen.
  4. zu nächtigen.
  5. Kraftfahrzeuge zu fahren, zu parken und abzustellen sowie Rad zu fahren und zu reiten; dies gilt nicht für Wege und Flächen, die durch entsprechende Beschilderung hierfür freigegeben sind und für das Radfahren von Kindern auf Wegen bis zu deren vollendetem 10. Lebensjahr. Soweit ein Kind bis zu dessen vollendetem achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist.
  6. auf Spielanlagen Tiere mitzubringen.
  7. Plakate, Flugblätter, Flugschriften, Zeitungen sowie sonstige Druckschriften zu verteilen oder anzuschlagen sowie Waren und Dienste jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung anzubieten.
  8. in Weihern, Teichen und Springbrunnen zu baden.
  9. Eisflächen zu betreten, soweit sie nicht als Eislaufflächen gekennzeichnet sind.
  10. Wasservögel zu füttern.
  11. Rundfunk- und andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente oder elektrisch verstärkte Musik ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen. Abgesehen davon ist das Spielen von elektrisch verstärkter Musik in den Grünanlagen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr verboten.
  12. sich in einem Rausch oder ähnlichen Zustand aufzuhalten, unabhängig davon, ob dieser Zustand vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Ge­tränke oder andere berauschende Mittel herbeige­führt wurde.
  13. der Alkoholgenuss oder Genuss anderer berauschender Mittel, soweit Dritte dadurch mehr als objektiv unvermeidbar belästigt werden, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird.
  14. in Spielanlagen zu rauchen, Alkohol zu trinken oder andere berauschende Mittel zu konsumieren.
  15. Bauwerke, Denkmäler oder sonstige nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen ohne oder mittels Hilfsmittel zu besteigen sowie Bäume zu Zwecken des Freizeitsports zu besteigen oder zu benutzen (z.B. zum Anbringen von Slacklines, es sei denn, diese Bäume sind durch Slackline-Korsetts geschützt).
  16. zu betteln in jeglicher Form.
  17. gewerbliche Aktivitäten aller Art einschließlich Musizieren zu betreiben.
  18. die Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen zu verrichten.

§ 4
Benutzung der Spielanlagen

(1) Die Spielanlagen sind von Anfang November bis Ende April von 9.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit und von Anfang Mai bis Ende Oktober von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Die Benutzung der Spielanlagen ist außerhalb dieser Zeiten nicht gestattet.

(2) Die Benutzung der Spielanlagen hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die im Einzelfall durch Beschilderung angezeigten Hinweise und Gebote sind einzuhalten. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder dessen Beauftragten sein.

§ 5
Mitführen von Hunden

(1) Wer in den öffentlichen Grünanlagen Hunde mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden.

(2) Hunde dürfen, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, nur an einer höchstens 150 cm langen reißfesten Leine mitgeführt werden. Die Person, die den Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

(3) Hunde dürfen ohne Leine nur auf den hierfür ausgewiesenen und durch Schilder gekennzeichneten Flächen „Freilauffläche für Hunde“ laufen gelassen werden. Kampfhunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung) vom Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10.07.1992 sind auch in den ausgewiesenen Flächen stets an der Leine zu führen.

(4) Es ist untersagt, Hunde auf Spielanlagen, an und in Wasseranlagen, Brunnenanlagen und in Pflanz-beeten mitzuführen.

(5) In umfriedeten Grünanlagen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden, wenn dies durch Beschilderung angeordnet ist.

(6) Es ist verboten, Grünanlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen.

(7) Ein Hundehalter bzw. –führer, der entgegen dem Verbot in Abs. 6 eine Grünanlage verunreinigen lässt, ist verpflichtet, den Hundekot umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß in öffentlichen Abfalleimern oder in eigenen privaten Hausmüllgefäßen zu entsorgen. Zur Aufnahme von Verunreinigungen durch Hunde hat der Hundehalter bzw. –führer geeignete Tüten, Vorrichtungen oder sonstige geeignete Mittel mitzuführen.

(8) Für ausgebildete Behindertenbegleithunde, die von einer Person mit Schwerbehindertenausweis mitgeführt werden, gelten die Regelungen für das Mitführen von Hunden in öffentlichen Grünanlagen nicht; die §§ 3 Absatz 1 Satz 3, 11 Nr. 1 bleiben unberührt.

§ 6
Besondere Benutzung

Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen über die Zweckbestimmung des § 2 hinaus bleibt - soweit nicht die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg in der jeweils gültigen Fassung einschlägig ist - der Regelung nach bürgerlichem Recht vorbehalten.

Die Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt. Eventuell darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, usw. sind vom Nutzer einzuholen.

§ 7
Benutzungssperre

Aus gartenpflegerischen Gründen und aus Gründen der Verkehrssicherung, können Grünanlagen und Spielanlagen vorübergehend für die allgemeine Benutzung gesperrt werden.

§ 8
Anordnung

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Abwehr von Sachschäden in den Grünanlagen und Spielanlagen können Anordnungen für den Einzelfall getroffen werden. Den Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

§ 9
Platzverweis

Wer Vorschriften dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung erlassenen Anordnung zuwiderhandelt oder wer in Grünanlagen und in Spielanlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, oder in die Grünanlagen und Spielanlagen Gegenstände bringt, die durch eine strafbare Handlung erlangt sind oder zur Begehung einer strafbaren Handlung verwendet werden sollen, kann, unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen, aus den Grünanlagen oder Spielanlagen verwiesen werden. Bei wiederholter Zuwiderhandlung kann das Betreten der Grünanlagen oder Spielanlagen auch für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.

§ 10
Haftungsbeschränkung

Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Regensburg haftet im Rahmen der allgemeinen Vorschriften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbußen belegt werden, wer vorsätzlich

  1. Grünanlagen oder Spielanlagen beschädigt oder verändert (§ 3 Absatz 1, Sätze 1 und 3).
  2. eine Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt oder den ursprünglichen Zustand nicht unverzüglich wiederherstellt (§ 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3).
  3. als Benutzer der Grünanlagen oder Spielanlagen andere gefährdet, schädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt (§ 3 Absatz 2).
  4. Rasenflächen zu anderen Zwecken als zum Sonnenbaden, Ruhen oder Spielen betritt (§ 3 Absatz 3).
  5. als Benutzer der Grünanlagen oder Spielanlagen den Verboten des § 3 Absätze 4 bis 6 zuwiderhandelt.
  6. entgegen § 5 Abs. 2 Hunde nicht an einer höchstens 150 cm langen reißfesten Leine führt oder nicht in der Lage ist, das Tier körperlich zu beherrschen.
  7. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 Kampfhunde ohne Leine laufen lässt.
  8. entgegen § 5 Abs. 4 Hunde auf Spielanlagen, an und in Wasseranlagen, Brunnenanlagen oder in Pflanzbeeten mitführt.
  9. entgegen § 5 Abs. 5 Hunde in umfriedeten Grünanlagen mitführt.
  10. entgegen §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 5 Abs. 7 Exkremente von mitgeführten Hunden nicht umgehend entfernt.
  11. entgegen § 5 Abs. 7 Satz 2 keine geeigneten Tüten, Vorrichtungen oder sonstige geeignete Mittel mitführt, um Verunreinigungen durch Hunde aufzunehmen.
  12. entgegen § 6 eine besondere Nutzung ohne Genehmigung ausübt.
  13. einem ausgesprochenen Platzverweis nach § 9 zuwiderhandelt.

§ 12
Ersatzvornahme

Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung ein ordnungswidriger Zustand verur­sacht, so kann dieser nach vorheriger Androhung und Ablauf der hierbei gesetzten Frist anstelle und auf Ko­sten des Zuwiderhandelnden von der Stadt Regens­burg beseitigt werden. Einer vorherigen Anordnung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht erreichbar ist oder wenn Gefahr in Verzug besteht oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im öffentlichen Interesse geboten ist.

§ 13
Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt­machung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Regensburg vom 13.07.2009 außer Kraft.

Hinweise:

zu § 3 Abs. 7 (*):

§ 3 Abs. 7 - neu eingefügt gemäß § 1 Nr. 1b) der Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung - GrünanlS) vom 27. August 2020 - tritt gemäß § 2 Abs. 2 der eben bezeichneten Änderungssatzung mit Ablafu des 31.10.2021 außer Kraft.

zu § 11 Nr. 5 (**):

§ 11 Nr. 5 erhält ab dem 01.11.2021 gemäß § 1 Nr. 2 b) folgende Fassung:

"5. als Benutzer der Grünanlagen oder Spielanlagen den Verboten des § 3 Absätze 4 bis 6 zuwiderhandelt."

Grünanlagenverzeichnis

(Liste zu Anlage 1 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg vom 25.07.2019)

lfd. Nr. Bezeichnung der Grünanlage
1 Streuobstwiese Sallern
2 Wutzlhofener Dorfplatz
3 Baltenstraße, Grünanlage
4 Steingrube
5 Sallerner Berg Nord
6 Wutzlhofener Berg
7 Aussiger Straße, Grünanlage
8 Danziger Freiheit
9 Konradsiedlung Park
10 Gallingkofen Regenufer
11 Sallerner Berg Süd, Grünzug
12 Aberdeenpark
13 Nordheim, Franzensbader Weg, Teplitzer Straße, Grünzug
14 Keilberg, Grünanlage
15 Eifelstraße Serpentinen und Böschung
16 Am Gern, Grünanlage
17 Tempepark
18 Winzerer Höhen Kager Grillplatz
19 Winzer Grünverbindung
20 Regenufer, Grünanlage
21 Dreifaltigkeitsberg Park
22 Regenufer WWA (Hochwasserschutz)
23 Altersheim Reinhausen, Grünanlage
24 Albert-Schweitzer-Park
25 Oberpfalzbrücke, Ufer
26 Bayerwaldstraße, Regenufer
27 Pfaffensteiner Weg, Ufer
28 Saemmergarten
29 Stadtamhof, Grünanlage
30 Gries, Grünanlage
31 Donau Nordarm, Damm
32 Paarstraße, Grünanlage
33 Weichser Damm
34 Bedelgasse, Grünanlage
35 Schwabelweis WWA
36 Schwabelweiser Park
37 Schwabelweiser Donauufer
38 Weinbergstraße, Grünfläche
39 Schwabelweis Ost, Grünanlage
40 Oberer Wöhrd Inselpark
42 Badstraße
43 Jahninsel
44 Unterer Wöhrd West, Grünflächen
45 Militärschwimmschule
46 Maffeistraße, Grünanlage
47 Unterer Wöhrd WWA
48 Unterer Wöhrd Ost
49 Alter Hafen, Grünanlage
50 Donaupark
51 Schillerwiese
52 Herzogpark
53 Treidelpfad
54 Hundsumkehr, Grünanlage
55 Herrenplatz, Grünanlage
56 Holzlände (Leinpfad)
57 Prebrunnallee
58 Stadtpark
59 Einhausung, Grünanlage
60 Boessnische Höfe mit Theresienweg, Grünanlage
61 Messerschmitt-Anlage
62 Rennplatz
63 Killermannstraße, Grünanlage
64 An den Klostergründen, Grünanlage
65 Kurt-Schumacher-Straße, Grünanlage
66 Königliche Villa
67 Hinter der königlichen Villa
68 Villapark
69 Platz der Einheit, Grünanlage
70 Schottenkirche/Jakobskirche
71 Ostenallee
72 Schlachthof
73 Dörnbergpark
74 Fürst-Anselm- und Wittelsbacher-Allee
75 Bahnhofsanlagen, Obelisk bis D.-Martin-Luther-Str., Ernst-Reuther-Platz
76 Christliebstraße
77 Greflingerstraße, Grünanlage
78 Candis-Park, Grünanlage
79 Ostheim, Grünanlage
80 Siemensstraße - Straubinger Straße (Anlage)
81 Prüfeninger Anger, Grünanlage
82 Grünanlage östlich Schloss Emmeram
83 Ziegelei, Grünanlage
84 Dechbettener Weinberg, Grünanlage
85 Streuobstwiese Großprüfening
86 Königswiesenpark mit Dreibäumerlberg
87 Pfeilstraße, Grünanlage
88 Kumpfmühler Kastell und Kumpfmühler Park
89 Friedenstraße Altenheim, Grünanlage
90 Friedenstraße, Grünanlage
91 Galgenberg Stadtquartier
92 Galgenberg - Uni Grünverbindung
93 Horn-, Alfons-Auer-Straße, Grünanlage
94 Safferling, Grünanlage
95 Ostpark
96 Königswiesener Weiher, Grünanlage
97 Lehmgrube, Kneitinger Weiher, Grünanlage
98 Karl-Freitag-Park
99 Ludwig-Thoma-Park
100 Königswiesen - Max-Schultze-Steig, Grünzug
101 Ziegetsdorfer Wäldchen
102 Hegenauer Park
103 Konrad-Adenauer-Allee - Augsburger Straße, Grünzug
104 Boelcke-, Immelmannstraße, Grünanlage
105 Geibelplatz
106 Wolfsteiner Straße - Hadamarstraße, Grünzug
107 Weiherweg, Grünanlage
108 Park Neuprüll
109 Humboldtstraße, Grünanlage
110 Nibelungenpark, Grünanlage
111 Napoleonstein
112 Hinterer Mühlweg, Grünanlage
113 Burgunderstraße
114 Elferstraße, Grünanlage
115 Spandauerstraße - Galgenberstraße, BAB-Wall
116 Schöneberger, Grünanlage
117 Graß, Grünzug
118 Am Bach, Grünzug
119 Erasmusweg, Grünanlage
120 Oberisling Grüngürtel
121 Am Rauber, Grünanlage
122 Papstkreuz
123 Islinger Mühlbach
124 Aubachpark
125 Aubachpark, Grünzug
126 Römerpark Burgweinting
128 Burgweinting, Zentraler Grünzug
129 Burgweinting Mitte
130 BMW-Wall, Grünanlage
131 Harting Süd, Grünverbindung
132 Bühelnstraße, Grünverbindung
133 Harting Mitte (Platz um Kirche)
134 Unterer Ehweg, Grünzug
135 Burgweinting Süd, Kirschwäldchen
136 Ziegetsdorfer Park
137 Sandfrauenpark
138 Guerickestraße, Grünanlage
139 Marina Quartier, Grünanlage

Spielanlagenverzeichnis

(Liste zu Anlage 2 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg vom 25.07.2019)

Nr. Öffentliche Spielanlagen Straße Spiel-platz Bolz-platz Skater-anlage
1 Ödenthal Spiel- und Bolzplatz Ödenthal 10a x x  
2 Haslbach Freizeitzentrum Brunnholzweg 25 x x  
3 Sattelbogenerstraße Bolzplatz Sattelbogenerstraße 28   x  
4 Sallern Spielplatz Sattelbogenerstraße 1b x    
5 Aberdeenpark Spiel- und Bolzplatz Hunsrückstraße 34 x x  
6 Kötztinger Straße Spielplatz Kötztinger Straße 6 x    
7 Chamer Straße Spiel- und Bolzplatz Kötztinger Straße 40 x x  
8 Fantasy Jugendzentrum Taunusstraße 5 x x  
9 Aussiger Straße Spiel- und Bolzplatz Aussiger Straße 36 x x  
10 Baltenstraße Spiel- und Bolzplatz Wutzelhofen 58 x x  
11 Berchinger Straße Spielplatz Berchinger Straße 1 x    
15 Kager Spiel- und Grilplatz Auf der Winzerer Höhe x    
16 Winzer Spiel- und Bolzplatz Nürnberger Straße 301 x x  
20 Pfälzer Siedlung Spiel- und Bolzplatz Bei der Rinnen 7a x x  
21 Am Dreifaltigkeitsberg Spielplatz Am Dreifaltigkeitsberg 9 x    
22 Geiersbergweg Spielplatz Geiersbergweg 7d x    
30 Reinhausen Spielplatz Uferstraße 1 x    
31 Alte Waldmünchener Straße Bolzplatz Alte Waldmünchener Straße 62a   x  
32 Tempepark Spielplatz Im Reichen Winkel 16 x    
33 Albert-Schweitzer-Park Spiel- und Bolzplatz Lechstraße 21 x x  
34 Am Flachlberg Spielplatz Am Flachlberg 5 x    
35 Isarstraße Spiel- und Bolzplatz Isarstraße 81 x x  
36 Würmstraße Bolzplatz Würmstraße 5   x  
37 Paarstraße Spielplatz Naabstraße 10 x    
46 Brombeerweg Spielplatz Brombeerweg 5 x    
47 Keilsteiner Breiten Spielplatz Keilsteiner Weg 13 x    
48 Fellingerbergstraße Spiel- und Bolzplatz Fellingerbergstraße 7 x x  
49 Schwabelweiser Park Spielplatz Frobenius-Forster-Straße 13 x    
50 Schwabelweis Skateranlage Donaustaufer Straße 256 x
55 Inselpark Spielplatz Lieblstraße 71 x    
56 Saemmergarten Spielplatz Auf der Grede 7a x    
57 Unterer Wöhrd Bolzplatz Wöhrdstraße 93   x  
58 Am Gries Spiel- und Bolzplatz Am Gries 36 x x  
60 Schwabelweiser Weg Spiel- und Bolzplatz Schwabelweiser Weg 83 x x  
61 Weichs Bolzplatz Weichser Damm 10   x  
65 An den Klostergründen I Spielplatz Rennweg 65 x    
66 An den Klostergründen II Spielplatz Klosterackerweg 2 x    
67 Kurt-Schumacher-Staße Spielplatz Kurt-Schumacher-Straße 19c x    
68 Donaupark Spiel- und Bolzplatz, Skateranlage Killermannstraße 2 x x x
69 Rennplatz Nord Spielplatz Wernerwerkstraße 20 x    
70 Rennplatz Spiel- und Bolzplatz Schönwerthstraße 2 x x  
71 Rennplatz zentrale Achse Spielplatz Franz-von-Taxis-Ring 36 x    
72 Thannsteinweg Spielplatz Thannsteinweg 11 x    
73 Messerschmitt Spielplatz Prüfeninger Straße 100 x    
74 Hermann-Köhl-Straße Spielplatz Hermann-Köhl-Straße 8a x    
75 Hedwigstraße Spielplatz Hedwigstraße 31 x    
76 Weinweg Bolzplatz Weinweg 24   x  
77 Winzerweg Spielplatz Winzerweg 1 x    
78 Hundsumkehr Spiel- und Bolzplatz Hundsumkehr 1 x x  
79 Dalbergstraße Spielplatz Dalbergstraße 3b x    
80 Stadtpark Spielplatz Hochweg 5 x    
81 St. Fidelis Spiel- und Bolzplatz Theodor-Körner-Straße 24 x x  
82 Einhausung Skateranlage Hochweg 61 [Autobahndeckel]     x
83 Georg-Herbst-Straße Spielplatz Georg-Herbst-Straße 29 x    
84 Dreibäumerlberg Spiel- und Bolzplatz Friedrich-Ebert-Straße 43a x x  
85 Kumpfmühler Kastell Spiel- und Bolzplatz Bischof-Witmann-Straße 17 x x  
86 Fikentscherstraße Spielplatz Fikentscherstraße 21 x    
87 Karl-Freitag-Park Spielplatz Augsburger Straße 32 x    
94 Sarmanna-Straße Spielplatz Sarmanna-Straße 46 x
95 Liskircherstraße Spielplatz Liskircherstraße 7 x    
96 Dörnbergpark Spielplatz Kumpfmühler Straße 2 x    
97 Helenenstraße Spielplatz Helenenstraße 2 x    
98 Weingasse Spielplatz Weingasse 2 x    
99 Studentenwiesel Spielplatz Gabelsbergerstraße 14 b x    
100 Von-der-Tann-Schule Spielplatz Minoritenweg 30 x    
101 Villastraße Spielplatz Villastraße 4 x    
102 Christliebstraße Spiel- und Bolzplatz Christliebstraße 4 x x  
103 Safferlingstraße Spiel- und Bolzplatz Safferlingstraße 15 x x  
104 Ostpark Spielplatz Plato-Wild-Straße 10 x    
105 Candispark Spielplatz Aufeldstraße 14 x    
106 An  der  Irler Höhe Spielplatz An  der  Irler Höhe 3 x    
107 Ostheim Spiel- und Bolzplatz An der Irler Höhe 8 x x  
108 Deggendorfer Straße Spielplatz Deggendorfer Straße 30 x    
109 Marina Quartier Spielplatz Am Alten Schlachthof 20 x    
110 Kellerweg Spielplatz Kellerweg 7 x    
111 Galgenbergstraße Spielplatz Galgenbergstraße 10 x    
112 Haydnstraße Spiel- und Bolzplatz Haydnstraße 13 x x  
113 Carl-Maria-von-Weber-Straße I Spielplatz Carl-Maria-von-Weber-Straße 53 x    
114 Humboldtstraße I Spiel- und Bolzplatz Humboldtstraße35 x x  
115 Humboldtstraße II Spielplatz Humboldtstraße 32 x    
116 Arena Jugendzentrum Unterislinger Weg 2 x x x
117 Carl-Maria-von-Weber-Straße II BMX-Bahn & Bolzplatz Carl-Maria-Weber-Straße 13e   x  
118 Ziegelweg Rodelbahn Ziegelweg 1      
119 Burgunderstraße I Spielplatz Mitterweg 14 x    
120 Burgunderstraße II Bolzplatz Burgunderstraße 26   x  
121 Schwabenstraße Spielplatz Schwabenstraße 5 x    
122 Hinterer Mühlweg Bolzplatz Hinterer Mühlweg 29   x  
123 Benzstraße Spiel- und Bolzplatz Benzstraße 21 x x  
124 Schöneberger Straße Spielplatz Schöneberger Straße 13 x    
125 Spandauer Straße Bolzplatz Spandauer Straße 16   x  
126 Hohes Kreuz Jugendtreff Kontrast Vilshofener Straße 14 x x  
130 Ziegelei Spielplatz An der Brunnstube 9 x    
131 Dechbetten I + II Spielplatz Lohackerstraße 6 x x  
132 An der Brunnstube Spielplatz Schwalbenneststraße 7 x    
133 Königswiesen Jugendzentrum Spiel- und Bolzplatz Dr.-Gessler-Straße 22 x x  
134 Königswiesenpark Spielplatz Friedrich-Ebert-Straße 19e x    
135 Klenzestraße Spielplatz Dr.-Gessler-Straße 21 x    
136 Ziegetsdorfer Park Spielplatz Otto-Prager-Weg 16 x    
140 Wolfsteinerstraße Spiel- und Bolzplatz Wolfsteinerstraße 64 x x  
141 Franz-Winzinger-Weg Spielplatz Franz-Winzinger-Weg 36 x    
142 Nicolaus-Gallus-Straße II  Spielplatz Nicolaus-Gallus-Straße 39 x    
143 Nicolaus-Gallus-Straße I Spielplatz Nicolaus-Gallus-Straße 5 x    
144 Tassiloweg  Spielplatz Tassiloweg 10 x    
145 Boelckestraße Spiel- und Bolzplatz Boelckestraße 40 x x  
146 Hegenauer Park Spielplatz Tassiloweg 11 x    
147 Hanns-Seidel-Weg Spielplatz Hanns-Seidel-Weg 17 x    
148 Fritz-Schäffer-Weg Spielplatz Fritz-Schäffer-Weg 21 x    
149 Wilhelm-Hoegner-Weg Spielplatz Wilhelm-Hoegner-Weg 2 x    
150 Ludwig-Thoma-Straße I + II  Spiel- und Bolzplatz Ludwig-Thoma-Straße 8 x x  
151 Geibelplatz Spielplatz Geibelplatz 7 x    
152 Mörikestraße Spiel- und Bolzplatz Mörikestraße 24 x x  
153 Tech Campus Park Spielplatz Rudolf-Vogt-Straße x x  
160 Graß Spiel- und Bolzplatz Brunnstraße 14 x x  
161 Luitwinstraße Spielplatz Luitwinstraße 20 x    
162 Holzwiesenweg Spielplatz Holzwiesenweg 17 x    
163 Angerweg Spielplatz Am Bach 11 x    
164 Lieperkingstraße Spielplatz Lieperkingstraße 39 x    
165 Josef-Bayer-Weg Spielplatz Josef-Bayer-Weg  3 x    
166 Weingartenstraße Bolzplatz Weingartenstraße 37   x  
167 Machthildstraße Spielplatz Machthildstraße114 x    
174 Kirchfeldallee Spielplatz Kirchfeldallee 171 x    
175 Ceresweg Spielplatz Ceresweg 8 x    
176 Jupiterstraße Spielplatz Jupiterstraße 2 x    
177 Römerpark Spielplatz Kirchfeldallee 51 x    
178 Burgweinting Jugendtreff Utopia Kirchfeldallee 2 x x  
179 Kirchweg Spielplatz Kirchweg 11 x    
180 Islinger Weg Spielplatz Islinger Weg 17 x    
181 Lena-Christ-Weg Spielplatz Lena-Christ-Weg 6 x    
182 Langer Weg Spielplatz Käthe-Kollwitz-Straße 76 x    
183 Kurzer Weg Spielplatz Toni-Pfülf-Weg 6 x x  
184 Xaver-Fuhr-Straße Spielplatz Xaver-Fuhr-Straße 60 x    
185 Hermann-Höcherl-Straße Bolzplatz & Skateranlage Rudolf-Schlichtinger-Straße 135   x x
190 Bühelnstraße Spielplatz Bühelnstraße 34 x    
191 Kreuzhofstraße Bolzplatz Kreuzhofstraße 15   x  
192 Unterer Ehweg Spielplatz Kreuzhofstraße 8 x    
193 Vorlandweg Spiel- und Bolzplatz Vorlandweg 25 x x  
195 Hackenackerweg Spiel- und Bolzplatz Hackenackerweg 16 x x  
200 Schwalbennest Freizeitzentrum Schwalbenneststraße 3, Pentling x    
Hinweis:
Aufgrund der Größe können die dazugehörigen Pläne nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Pläne
können zu den üblichen Öffnungszeiten beim Gartenamt der Stadt Regensburg, Weinweg 8, sowie auf der Homepage der Stadt Regensburg unter www.regensburg.de eingesehen werden.

 

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