Suche auf regensburg.de
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
(2) Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können. (3) Dritter ist jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen. § 3 Antragstellung (1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
Gefunden in: Stadtrecht
Sterbefall - Anzeige und Beurkundung
Die Anzeige durch den Bestatter kann durch Vorlage einer schriftlichen Sterbefallanzeige geschehen (§28 Abs. 1, §29 Nr. 3 PStG - Personenstandsgesetz). Sterbefall bei Unfall und sonstigem, nicht natürlichen oder nicht aufgeklärten Tod Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt durch die ermittelnde Dienststelle der Bayerischen Landespolizei.
Gefunden in: Dienstleistungen
Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg vom 27. Juni 1980
Nr. 51 vom 17 Dezember 2001) Aufgrund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 27. 7. 1973 (GVBl.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung – MarktS) vom 31. Mai 2010
§ 2 Allgemeiner Grundsatz Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, dass Märkte von der geschaffen, aufrechterhalten oder in einer bestimmten Weise gestaltet werden. § 3 Erlaubnis (1) Auf den Märkten darf nur Waren anbieten, wer von der hierfür zugelassen ist (Erlaubnis)
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024
(2) Notwohnungen nach dieser Satzung sind durch die Bewohner abschließbare Unterkunfts-einheiten, die zur vorübergehenden Unterbringung zugewiesen werden (§ 1 Abs. 3 Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS). (3) Für die Benutzung von Notschlafstellen in Gemeinschaftsunterkünften werden keine Gebühren erhoben
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über die Organisation der öffentlichen Hauptschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010
-Wolfgang-Grundschule Regensburg; das Gebiet der Gemeinde Sinzing. § 3 (1) Abweichend von den Sprengelverfügungen in § 2 dieser Verordnung werden für die Schulverbünde innerhalb der folgende gemeinsame Verbundsprengel bestimmt: lfd.
Gefunden in: Stadtrecht
Medienbestand der Fachstelle Gewaltprävention
Das Schüler-Streit-Schlichter-Programm. Lichtenau: AOL-Verlag. 3. Auflage JEFFERYS-DUDEN, Karin 2000: Konfliktlösung und Streitschlichtung. Das Sekundarstufen-Programm.
Gefunden in: Artikel
Satzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) vom 01. Mai 2002
Bei den Prüfungen sind die stiftungsrechtlichen Erfordernisse zu berücksichtigen. (3) Leistungen, die die Stiftung von der in Anspruch nimmt, werden durch einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet. § 6 Absatz 3 der Satzung bleibt unberührt
Gefunden in: Stadtrecht
Räume für Engagement am Bahnhof
Multifunktionsraum 1: 12m² - 10€ / pro Tag Multifunktionsraum 2: 28m² - 20€ / pro Tag Multifunktionsraum 3: 20m² - 15€ / pro Tag Ausstattung Teeküche Die Teeküche steht allen Raumnutzenden zur Verfügung.
Gefunden in: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement
Einbau Blockiersystem bei Erbwaffen
Datenschutz Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr - Vollzug des Waffen- und Sprengstoffrechts - DSGVO-Hinweis Rechtsgrundlage § 37 a Abs. 1 Satz 3 WaffG § 20 Abs. 3 bis 6 WaffG Dienstleistung online Online-Service – Anzeige Einbau Blockiersystem Kontakt Inge Frank Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 102 93053 ...
Gefunden in: Dienstleistungen