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VMG-Fußballerinnen erneut siegreich

Paczensky Regionalentscheid 2018 M 2 Bild 3 © VMG

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Abteilungsprofil Speditions- und Logistikberufe

Fachlageristen (2 jährige Ausbildung) Fachkraft für Lagerlogistik (3 jährige Ausbildung, Verkürzung möglich) Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung (3 jährige Ausbildung, Verkürzung möglich) Die Ausbildungen führen zum Berufsschulabschluss und zum Abschluss der IHK.

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Förder- und Sonderschulen

Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung Rennweg 3 93049 Regensburg Karte einblenden (0941) 3 07 89 20 info (at) stmr.de Privates Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Sehen und weiterer Förderbedarf An der Brunnstube 31 93051 Regensburg Karte einblenden (0941) 29 84 - 100 (0941) 29 84 - 199 regensburg (at) blindeninstitut.de ...

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Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991

In der , Gemarkung Sallern, die Flurstücke Fl.-Nr. 153, 153/5,2 (t), 3 (t), 4 (t), 5 (t), 147/4 (t), 147 (t), 147/5 (t), 200/29, 145 (t), 66/3. (3) Die Lage des geschützten Landschaftsbestandteils ist in einer Karte im Maßstab 1 : 2000 eingetragen.

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997

(2) Die Genehmigung kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003

(2) Die Genehmigung kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003

(2) Die Genehmigung kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen

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Jugendwettbewerb der Gastronomie 2023

Platz Löns Kiran, Sorat Hotel / Regensburg 3. Platz Noll Tiffany, Green Spirit / Regensburg 4. Platz Ye Mengru, Kolpinghaus / Regensburg 4.

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Jugendwohnheime

Hinsichtlich der genauen Zuordnung der Sachkosten auf die einzelnen Positionen in der Kalkulation (Anlage 3), bitten wir die Hinweise hierzu zu beachten. Hinweise zur Kalkulation (Stand 24.01.2002) (pdf | 8,6 KB) Leistungsbeschreibung mit Beispielen (Stand 13.03.2003) (pdf | 362,7 KB) Angebotsunterlagen Angebotsformblatt/Kalkulation in EURO (Anlage ...

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Sperrmüll

Sperrmüll kann kostenlos beim städtischen Recyclinghof (Markomannenstraße 3), Tel. 507-1709, abgegeben werden. Haushaltsgroßgeräte aus Metall (z.B. Herd, Geschirrspülmaschine) und andere sperrige Haushaltsgegenstände aus Metall (z.B. alte Fahrräder) können Sie nach Terminabsprache mit dem städtischen Fuhramt, Tel. 507-2705 abholen lassen.

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