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Allgemeine Aufnahmebestimmungen für das städtische Bürgerheim Kumpfmühl vom 19. August 1982

(2) Für den Personenkreis nach Abs. 1 wird ein besonderer Heimkostensatz berechnet. § 3 Ausschluss von der Aufnahme (1) Ausgeschlossen von der Aufnahme sind: Personen, die an ansteckenden oder abstoßenden Krankheiten leiden, sowie Geisteskranke, Geistesschwache und Epileptiker, Blinde und sehschwache Personen, die eine Führung benötigen

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Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002

§ 2 Träger Trägerin der Kulturveranstaltungen ist die . § 3 Selbstlosigkeit (1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke

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Satzung für die "Städtischen Bühnen" Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg vom 26. November 1999

§ 2 Träger Träger der Städtischen Bühnen ist die . § 3 Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit (1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke

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Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002

§ 2 Träger Trägerin der Stadtbücherei ist die . § 3 Selbstlosigkeit (1) Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke

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Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) vom 28. April 2016

Rasenmäher und Rasenmähroboter) benutzt werden. § 3 Ordungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der in § 1 Abs. 1 festgelegten Zeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verrichtet, kann nach Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 des BaylmSchG mit Geldbuße bis zu 2.500,00 EUR belegt werden

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Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß vom 10. Juli 1996

Die Entschuldigung wird in der Anwesenheitsliste vermerkt. § 3 Nutzung von Abstimmungskarten Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten jeweils vor der Sitzung eine Abstimmungskarte.

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Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke vom 09. Februar 1949

. § 3 Unberührt bleiben die wirtschaftliche Nutzung oder pflegliche Maßnahmen, sofern sie dem Zweck dieser Verordnung nicht widersprechen

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Verordnung der Stadt Regensburg über die von der Anzeige- und Erlaubnispflicht ausgenommenen öffentlichen Vergnügungen vom 11. Dezember 1975

S. 8/4) folgende Verordnung: § 1 Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Vergnügungen werden in der von der Anzeigepflicht nach Art. 19 Abs. 1 LStVG und von der Erlaubnispflicht nach Art. 19 Abs. 3 LStVG ausgenommen: Theateraufführungen und Marionettenspiele, bei denen ein höheres Interesse der Kunst nicht vorliegt und die nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden; ...

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Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012

ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren § 1 Antragsrecht § 2 Ausschluss vom Antragsrecht § 3 Unterschriftenlisten § 4 Eintragungen § 5 Einreichung, Änderung, Rücknahme § 6 Feststellung des Quorums § 7 Datenschutz § 8 Zulässigkeitsentscheidung § 9 Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren § 11 Ratsbegehren, Stichfrage ZWEITER TEIL - ...

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