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Gewerbesteuer

Dienstleistungen Gewerbesteuer Zuständig Stadtkämmerei, Abteilung Gewerbesteuer, Steuerberatung und Tax Compliance Beschreibung Die erhebt Gewerbesteuer gemäß § 4 Nr. 2 der jeweils geltenden Haushaltssatzung der . Die Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer beträgt derzeit 425 v.H.

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Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

Ansprechpartner: Johann-Hösl-Str. 11 b, 2. Stock, Zimmer 235 Tel. 0941/507-4508 oder 507-7507

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Historisches Museum

Kulturdatenbank © , Pressestelle, Peter Ferstl Historisches Museum Museen Städtische Einrichtungen Kontakt Museen der Dachauplatz 2-4 93047 Regensburg Telefon: 0941/507-1442 Fax: 0941/507-4449 E-Mail: museen_der_stadt (at) regensburg.de Website: www.regensburg.de Öffnungszeiten Zugang: Dachauplatz 2 - 4 geöffnet: Dienstag - Sonntag und Feiertage ...

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Satzung der Stadt Regensburg über die Veränderungssperre im Bereich des von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 "Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale" in Regensburg betroffenen Geltungsbereiches vom 25. August 2020

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.

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Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30. August 1994

. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage gem. § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt

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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992

§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich ...

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Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt Regensburg (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) vom 03. Februar 2020

§ 5 Dach- und Fassadenbegrünung (1) Eine Abweichung nach § 3 Abs. 1 Satz 6 kann erteilt werden, wenn dies durch eine Dach- oder/und Fassadenbegrünung entsprechend Abs. 2 ausgeglichen werden kann. (2) 50 m² Dach- und/oder Fassadenbegrünung ersetzen einen Baum erster Wuchsordnung und 25 m² einen Baum zweiter Wuchsordnung

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997

§ 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, ...

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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

§ 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Numerierung der Gebäude in der (Hausnummernsatzung) vom 19.

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Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung vom 14.05.2024

§ 5 Stiftungsmittel: (1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben a) aus den Erträgen des Vermögens der Stiftung (Grundstockvermögen) b) aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden

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