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Wiesmeierweg 1-21 (unger. Nrn.)
Wiesmeierweg 1-21 (unger. Nrn.) Ehem. Stadtmauer mit Bebauung der 2. Hälfte 19. Jh.; kurze Stücke der Stadt- und Zwingermauer, auf der ganzen Länge die äußere Futtermauer des Stadtgrabens; im Stadtgrabenbereich jetzt Gärten.
Gefunden in: Denkmaldb
Roter Herzfleck 2
Roter Herzfleck 2 Giebelhaus, spätromanisch, mit Loggia des 14. Jh., spätgotische und barocke Umbauten, Veränderungen Ende 19.
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Ostengasse 4
Gasthof "Zum Rappen", stattliches Giebelhaus, im Kern 2. Hälfte 12. Jh., Ende 14. oder Anfang 15. Jh. erweitert, im 17. Jh. überformt. Barock Romanik
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Platz der Einheit 1/2
Platz der Einheit 1/2 Ehem. herrschaftliches Doppelmietshaus, symmetrisch angelegter Neurenaissancebau, reich gegliederte Fassaden mit Mittelrisaliten und Eckerkern, Südteil 1884, Nordteil 1889, von G.
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Königsstraße 2, 4
Königsstraße 2, 4 Ehem. Verlagshaus, palastartiger Eckhauskomplex, in Formen der französischen Renaissance, beide Straßenfronten gegliedert durch Risalite, an der Ecke Schrägerker mit Kuppelturm, 1893/94 und 1895 von Alois Janker.
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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996
Der für die Beschaffenheit des Abwassers Verantwortliche (nach § 2, Abs. 2) hat hierzu nach Angaben der Stadt Probenahmestellen (z.B. Schächte) zu schaffen, automatische Abwassermesseinrichtungen (z.
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
Dezember 2001) Die erläßt auf Grund § 19 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27.7.1957 (BGBl. I S. 1110) in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 des Übergangsgesetzes zur Ausführung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 22.2.1960 (GVBl.
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Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung – MarktS) vom 31. Mai 2010
Anlagen Anlage 1 zur Marktsatzung Anlage 2 zur Marktsatzung Zum Download Satzung 20.1.1 als pdf
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Bestattungskosten
beim Tod der Mutter eines nichtehelichen Kindes in Folge Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater (§ 1615 m BGB), Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB), der nach Art. 15 Abs. 2 BestattG i.V.m. § 15 und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV zur Besorgung der Bestattung Verpflichtete.
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Fußballstadtmeisterschaft der Jungen
Im zweiten Spiel traf man auf die Realschule Neutraubling, welche ebenfalls ihr erstes Spiel mit 2:0 gewonnen hatte. In einem sehr spannenden und kampfbetonten Spiel in den beiden Mannschaften den Sieg in der Hand hatten, jedoch mit spielerischen Vorteilen auf der VMG-Seite, trennte man sich 2:2 unentschieden.
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