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1815 Ergebnisse

Holzländestraße 5

Jh., Vorderteil 15. Jh., Innenausbau und Aufstockung 2. Hälfte 18. Jh. - Im Erdgeschoß des Steinkerns jüdisches Ritualbad um 1800. Gotik

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Lederergasse 1

Lederergasse 1 Wohnhaus, Westteil spätes 12. Jh., Ostteil 2. Hälfte 13. Jh., Überformungen im 16. und 18. Jh. sowie 1980/81. Barock Gotik Romanik

Gefunden in: Denkmaldb

Lederergasse 25

Schmauß-Bräuhaus, Gebäudekomplex mit Keller des 12. Jh. und Turmhaus 2. Hälfte 13. Jh., Anbauten 16. Jh., Erker 1560, Veränderungen 1732. Romanik

Gefunden in: Denkmaldb

Fuchsengang 2

Fuchsengang 2 Haus mit Biedermeierfront, 1833, innen Verlauf der Römermauer, um 179 n. Chr.; an der Haussüdseite Zwingermauer mit vorgelagertem Graben, hoch- und spätmittelalterlich, siehe auch Am Peterstor 3.

Gefunden in: Denkmaldb

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996

Der für die Beschaffenheit des Abwassers Verantwortliche (nach § 2, Abs. 2) hat hierzu nach Angaben der Stadt Probenahmestellen (z.B. Schächte) zu schaffen, automatische Abwassermesseinrichtungen (z.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung – MarktS) vom 31. Mai 2010

Anlagen Anlage 1 zur Marktsatzung Anlage 2 zur Marktsatzung Zum Download Satzung 20.1.1 als pdf

Gefunden in: Stadtrecht

Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der Stadt Regensburg (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening) vom 20. Mai 1965

§ 5 (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer ...

Gefunden in: Stadtrecht

Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962

Dezember 2001) Die erläßt auf Grund § 19 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27.7.1957 (BGBl. I S. 1110) in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 des Übergangsgesetzes zur Ausführung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 22.2.1960 (GVBl.

Gefunden in: Stadtrecht

Bestattungskosten

beim Tod der Mutter eines nichtehelichen Kindes in Folge Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater (§ 1615 m BGB), Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB), der nach Art. 15 Abs. 2 BestattG i.V.m. § 15 und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV zur Besorgung der Bestattung Verpflichtete.

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Fußballstadtmeisterschaft der Jungen

Im zweiten Spiel traf man auf die Realschule Neutraubling, welche ebenfalls ihr erstes Spiel mit 2:0 gewonnen hatte. In einem sehr spannenden und kampfbetonten Spiel in den beiden Mannschaften den Sieg in der Hand hatten, jedoch mit spielerischen Vorteilen auf der VMG-Seite, trennte man sich 2:2 unentschieden.

Gefunden in: vmg