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Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005
§ 10 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 17 kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000.-€ belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer nach dieser Satzung erlassenen Gestaltungsvorschrift (§2 bis § 8) zuwiderhandelt oder eine nach § 9 unzulässige Werbeanlage errichtet, anbringt, aufstellt, ändert oder betreibt
Gefunden in: Stadtrecht
Haus- und Schulordnung BS III Volltext
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbe-auftragten für den Datenschutz.
Gefunden in: bs3
Berichte
Regensburger Schulmeisterschaft im Ergometer-Rudern Gratulation! Am 11.3. erkämpften sich 17 Schüler und Schülerinnen des VMG einen hervorragenden 2. Platz bei der Ergometer-Meisterschaft der Regensburger Schulen.
Gefunden in: vmg
Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in Regensburg (Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 03. April 2006
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Gefunden in: Stadtrecht
Aktuelles und Rückblicke
Gefunden in: Artikel
Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
(2) Ordnungswidrig im Sinne des Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g BayWG, wenn die Ordnungswidrigkeit in dem in § 1.01 Abs. 2 beschriebenen Gebiet begangen wird, und im Sinne des § 7 Nr. 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt hinsichtlich der nachfolgenden Nrn. 1, 3, 4, 8 bis 17, 19, 21, 23 bis 32, 34, 40 bis 43, hinsichtlich der übrigen ...
Gefunden in: Stadtrecht
Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden "Brücke-Ideen verbinden Menschen", Joachim Wolbergs
Die SPD hat in einem Ausmaß verloren, wie es kaum vorstellbar war und die Analyse dieses Desasters war auch schnell fertig: Natürlich keine eigenen Fehler – der Wolbergs war´s. Von 17 Sitzen auf 6 gefallen. Keine neuen Stadträtinnen und Stadträte, dafür zwei Männer, die in den Wochen nach der Wahl gespielt, gezockt und für sich selber abgesahnt haben.
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