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Ausnahmeregelungen für die Umweltzone und Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker) 10 € Bei einer förmlichen Ablehnung des Antrags werden anteilige Gebühren eingefordert. Die Höhe der zu zahlenden Gebühren ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
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Odeon Concerte
Die Inszenierung von Jiří Heřman bietet einen fesselnden Blick auf ... mehr erfahren 20 Jul Pippi Langstrumpf 10:30 - 12:00 Uhr | Fürstliches Schloss Thurn und Taxis Willkommen in der Villa Kunterbunt!
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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Banken, Sparbücher, sonstige Sparverträge, Wertpapiere, Kapitalversicherungen und deren aktuellen Rückkaufswerte, bei Kfz-Eigentum: Fahrzeugpapiere, aktueller KM-Stand und aktueller Verkehrswert des Fahrzeuges, bei Haus- und Grundbesitz oder Wohn- und Nießbrauchrecht: aktueller Grundbuchauszug, aktueller Verkehrswert, falls innerhalb der letzten 10 Jahren Vermögen veräußert, übergeben ...
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Haushaltsrede des Referenten für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und Stadtkämmerers Prof. Dr. Georg Stephan Barfuß
Stichwort Energiewende und Green Deal: wir werden die energetische Sanierung des Neuen Rathauses – Minoritenweg 8+10 - mit 17,3 Mio. EUR durchführen – gut angelegtes Geld, finanziell wie in Bezug auf den Klimaschutz.
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Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1979
Oktober 1989, Satzung vom 27. Mai 1991, AMBl. Nr. 23 vom 10. Juni 1991, Satzung vom 30. Mai 1995, AMBl. Nr. 25 vom 19. Juni 1995, Satzung vom 28. Juni 1996, AMBl.
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Inhaltsverzeichnis
Mai 1996 9.1.1 Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß vom 10. Juli 1996 9.1.2 Satzung für die Jugendhilfe der als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20.
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Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014
§ 9 Ausübung des Wahlrechts Die Ausübung des Wahlrechts ist abhängig vom Eintrag in das Wählerverzeichnis (§ 10). IV. Abschnitt Wählerverzeichnis, Wahlgebiet § 10 Wählerverzeichnis (1) Die legt rechtzeitig ein Wählerverzeichnis an.
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Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der Stadt Regensburg im Bezirk Oberpfalz vom 15. Oktober 1973
Nr. 17 vom 2. November 1973) Auf Grund der Art. 10, 45 und 55 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz) vom 27.
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Restmüll- und Papiertonnen
Für Großwohnanlagen können in Absprache mit dem Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Tel. 507-2705) andere Gefäße (z.B. 5,5 m³; 10 m³) gewählt werden. Mehranfall von Papier kann kostenfrei im Recyclinghof abgegeben werden. Auch bei der Papierabholung sind Sonderleerungen möglich, allerdings max. 4 mal pro Jahr.
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Neue Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs umgesetzt
Weitere Maßnahmen In den folgenden Wochen sollen außerdem an folgenden Standorten noch weitere klassische Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden: Obertraublinger Straße (BUZ), 10 Stück Franz-von-Taxis-Ring (REZ), 18 Stück Hallergasse, 5 Stück Uhlandstraße (Goethe-Gymnasium), ca. 40 Stück Harting Buswende, 6 Stück I-ZOB, ca. 20 Stück ...
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