Objektabhängiges Darlehen
Der Festbetrag des Darlehens beträgt je m² geförderter Wohnfläche 25 % der Kostenobergrenze.
Für die Kosten der Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion ohne die Kosten der Garagen) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) der DIN 276 ist die Kostenobergrenze von 2.600 € je m² Wohnfläche einzuhalten (Stand 2022).
Konditionen: Zinssatz 0,5 %, Tilgung 1 %, die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei.
Belegungsabhängiges Darlehen
Die Höhe ist abhängig von der Zusammensetzung der künftigen Belegungsstruktur und damit der künftigen Zusatzförderung (EOF I, II, III). Das Darlehen wurde ursprünglich in seiner Höhe so bemessen, dass die sich daraus ergebenden Zinserträge bei einem fiktiven Zinssatz von 5,5 % ausreichen, um den für die Zusatzförderung aufzubringenden Betrag zu erwirtschaften. Da diese Konditionen in Zeiten der Niedrigzinsphase für Investoren nicht mehr attraktiv sind, wird das Belegungsabhängige Darlehen vom Freistaat Bayern bezuschusst, so dass sich für den Investor derzeit ein Zinssatz von 1,75 % ergibt.
Konditionen: Zinssatz 1,75 % jährlich, Tilgung 1 %, die ersten 10 Jahre sind tilgungsfrei.
Beispielrechnung:
Zumutbare Miete 7,00 Euro / m² Wohnfläche (Wfl.) für die Einkommensgruppe I
Erstvermietungsmiete 11,00 Euro /m² Wfl.
Differenz = Zusatzförderung 4,00 Euro /m² Wfl.
Wohnfläche 100 m²
Belegungsabhängiges Darlehen für diese Wohnung:
(4 € x 100 m² x 12 Monate) /5,5x100 = 87.300 €
Die Gesamthöhe des Darlehens errechnet sich aus der Addition der Einzelsummen für alle Wohnungen der Förderstufen I-III
Zuschuss:
Es gibt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 €/m² Wohnfläche, dazu kann ein Nachhaltigkeitszuschuss von 200 €/m² und ein Energieeffizienz-Zuschuss von 100 €/m² kommen
Die Bindung beträgt in neuen Bebauungsplangebieten 40 Jahre, ansonsten ist die Wahl der Bindung mit 25 oder 40 Jahren möglich.
Die Auszahlung der Darlehen erfolgt nach Baufortschritt, die Kontrolle der Bauabschnitte wird durch einen Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung vorgenommen.
Es ist in angemessenem Umfang Eigenkapital einzusetzen. Die Eigenkapitalverzinsung darf 4% nicht übersteigen, andernfalls wird entweder das objektabhängige Darlehen gekürzt oder die Erstvermietungsmiete gesenkt.