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Für Investoren, Bauherren

Hier finden Sie als Investor oder Bauherr Informationen darüber, wie Sie mittels zinsgünstiger Darlehen geförderte Mietwohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung bauen können.

Blick über Neubauten

Worum geht es?

Ziel der Mietwohnraumförderung ist es, das Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu erhöhen, um für die breite Schicht der Bevölkerung die Bezahlbarkeit der Miete zu gewährleisten.

Derzeit sind im Stadtgebiet Regensburg rund 5 750 Wohnungen öffentlich gefördert. Neben vielen kleineren Projekten entsteht derzeit in der ehemaligen Nibelungenkaserne, dem Dörnbergviertel, der Lechstraße und der Otto-Hahn-Straße, sowie künftig in den urbanen Gebieten Grunewaldstraße und Kirchmeierstraße und insbesondere in der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne geförderter Wohnraum.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 17.12.19 zum Regensburger Baulandmodell müssen in neuen Bebauungsplangebieten mindestens 40 % geförderter Wohnraum entstehen. Davon sind 20 % für die Einkommensstufe I und II und weitere 20 % für die Einkommensstufe III vorgesehen. (Tabelle mit Einkommensstruktur vergleiche „Wer sind die künftigen Mieter“)

Um den Bedarf an dringend benötigten, preisgünstigen Wohnraum zu decken, ist der Bau von geförderten Wohnungen auch in nach § 34 Baugesetzbuch zu bebauenden Flächen (Baulücken) sehr erwünscht.

Was bedeutet „geförderte Wohnung“

Für jede Wohnung, die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) erstellt wird, wird für die künftigen Mieter eine Einkommensstufe (EOF I, II oder III) festgelegt. Vermietet werden darf diese Wohnung dann nur an Haushalte mit einer entsprechenden Wohnberechtigung der Förderstufe.

Die einkommensorientiert geförderten Wohnungen sind für die Dauer von 40 Jahren gebunden. 

Die Regierung der Oberpfalz legt als Bewilligungsstelle die Erstvermietungsmiete und die für den Mieter zumutbare Miete fest. Der Mieter erhält dann eine Zusatzförderung in Höhe des  Differenzbetrages.