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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
(2) Wird die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, so beträgt die Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR, wird sie fahrlässig begangen bis zu 2.500,00 EUR. § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt einen Tag nach der Verkündung im Amtlichen Mitteilungsblatt der in Kraft.
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Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991
(2) Die Genehmigung kann zum Ausgleich des Eingriffs mit Nebenbestimmungen erteilt werden. § 6 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 12 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Landschaftsbestandteil zerstört, verändert oder in sonstiger Weise einem Verbot des § 3 Ziffer 1 bis 10 ...
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018
§ 5 Fälligkeit Die Gebühren und Vorauszahlungen werden mit Ablauf der in der Gebührenfestsetzung Gebührenbescheid) dem Schuldner genannten Zahlungsfrist fällig. § 6 Erstattung von Grabnutzungsgebühren Bei vorzeitigem Erlöschen eines Grabnutzungsrechts wird, sobald die Grabstätte abgeräumt ist, der auf die Restdauer des Grabnutzungsrechts entfallende Gebührenteil erstattet ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024
Die Tage des Beginns und des Endes der Nutzung sind voll gebührenpflichtig. § 6 Fälligkeit Die Gebühren werden am zehnten Tag nach ihrem Entstehen zur Zahlung fällig. § 7 Ende der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag, an dem die Räumung der zugewiesenen Unterkunft erfolgt. § 5 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
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6. Naturschutz
6. Naturschutz /* Sondercode fuer Stadttecht (tiny + Darstellung im Web) */ #tinymce { /* aus tailwind ... */ ol > li::before { display: table-cell; text-align: left; padding-right: .5em; padding-top: 1rem; } ol > li:first-child:before { padding-top: 0px; } } /****************************************************/ /* fuer Stadtrecht im ...
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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg
Gleisanlagen je lfdm jährlich 3,30 je m² jährlich 3,30 6. Stufen, Erker, Balkone, Vordächer u.ä. 7. Markisen u.ä. (max. Ausladungsfläche) je m² jährlich 2,20 8.
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Anlage zu § 4 der Satzung
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Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung) vom 11. Februar 1993
Es kann folgender, jeweils nach Umfang, Qualität und Anforderung an Baumquartiere festgelegter Ersatz gefordert werden: a) Umfang: für einen zu entfernenden einstämmigen Baum mit einem Stammumfang (jeweils in 100 cm Höhe gemessen) von unter 100 cm - 1 Baum (vgl.§ 1 Abs. 3) 101 cm bis 130 cm - 2 Bäume 131 cm bis 170 cm - 3 Bäume 171 cm bis 210 cm - 4 Bäume 211 cm bis 250 cm - ...
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Verordnung über die Organisation der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010
Grundschule Keilberg: Teil des Stadtgebietes von Regensburg, begrenzt im Norden und im Osten durch die Stadtgrenze, im Süden durch den Schlemmhüttenweg und den Keilsteiner Hang, im Westen durch die Grünthaler Straße; 6. Grundschule Königswiesen: Teil des Stadtgebietes von Regensburg, begrenzt im Norden durch die Bahnlinie Regensburg-Ingolstadt bis zur Abzweigung der ...
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Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg vom 26. März 1981
Sie trägt auf der Vorderseite die Umschrift "Städtepartnerschaftsmedaille - " sowie das Stadtwappen und die Wappen der Partnerstädte; auf der Rückseite die Inschrift "Für besondere Verdienste um die Städtepartnerschaften". (6) Die Medaille "Stadtschlüssel" hat einen Durchmesser von 45 mm und ist aus Bronze und versilbert. Sie trägt auf der Vorderseite die Umschrift "Stadtschlüssel - " ...
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