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Personalausweis

Fristen/Dauer Gültigkeitsdauer von Personalausweisen: 6 Jahre bei Antragstellung bis zum vollendeten 24. Lebensjahr; danach 10 Jahre. Wichtige Hinweise Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich.

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STADTRADELN in Regensburg

In der Kategorie Familie erhalten die erfolgreichsten Teams (Familien, Freunde, Nachbarn) für den 1. Platz einen DonauDonkey Gutschein über 6 x 2 h Freifahrt pro Monat für 6 Monate, für den 2. Platz einen Bäder Gutschein von das.Stadtwerk und für den 3.

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Jahresthema 2025: Großwetterlage

Diese interaktive Fensterinstallation ermöglicht eine akustische Erfahrung, beeinflusst von Licht, und schafft damit eine einzigartige Umgebung, in der die beiden Elemente verschmelzen. Von 6. bis 22. Juni 2025 wird man im Kubus der Prinz-Leopold-Kaserne (PLK) erleben, wie subtile Veränderungen im Licht eine Symphonie von Klängen hervorrufen.

Gefunden in: Artikel

Richtlinie der Stadt Regensburg über Zuwendungen an Privathaushalte infolge des Unwetterereignisses Ende Mai / Anfang Juni 2024 vom 20. Juni 2024

War der Schaden versicherbar und wurde hierfür keine Versicherung mit Elementarschadenzusatz abgeschlossen, beträgt die Hilfeleistung 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt maximal 2.500 €. 6. Mehrfachförderung Die Zuwendung wird bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018

(3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dürfen Rücklagen gebildet werden. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Waisenhausstiftung Stadtamhof, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010

(3) Die Verwaltungskosten werden gemäß der vertraglichen Entgeltregelung der für die von ihr verwalteten nichtrechtsfähigen Stiftungen ermittelt und abgerechnet (Stand 2010: 5 % der Einnahmen). § 6 Stiftungsbeirat Der Stiftungsbeirat besteht aus dem/r für die Stiftungsverwaltung zuständigen Bürgermeister/in, dem/r Leiter/in der Abteilung Stiftungsverwaltung und Herrn Peter Winkler. ...

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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988

Insbesondere ist es untersagt, Striche und Bemerkungen anzubringen, verblaßte Stellen nachzuziehen oder mit Reagenzien zu behandeln, zu radieren, Teile oder Seiten zu entfernen, Siegel abzutrennen, Archivstücke durchzuzeichnen oder als Schreibunterlage zu verwenden. § 6 Verhalten im Lesesaal Die Benutzer haben sich im Lesesaal so zu verhalten, dass kein anderer behindert oder ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016

Monatsgebühren sind in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Musische Früherziehung nicht an allen Tagen des Monats geöffnet ist, das Kind vorübergehend abwesend ist oder ein Platz (gleichgültig aus welchen Gründen) freigehalten wird. § 6 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Musische Früherziehung

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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939

S. 294), kann mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, in besonders schweren Fällen mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt. § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Bayerischen Regierungsanzeiger in Kraft.

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024

(3) Barzahlungen sowie Ratenzahlungen sind nicht möglich. § 6 Gebührenmaßstab (1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die Anzahl der gebuchten Tage (Buchungstage) und deren zeitlicher Umfang (Buchungszeit)

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