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Satzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) vom 01. Mai 2002
(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. § 6 Stiftungsverwaltung (1) Die Stiftung wird durch die verwaltet und vertreten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird
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Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986
§ 5 Geschäftsstelle Für die Erfüllung der Aufgaben besteht die Möglichkeit, einen Büroraum zu benutzen und von der werden die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. § 6 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1.1.1986 in Kraft.
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Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß vom 10. Juli 1996
Die beratenden Mitglieder sind berechtigt, Anträge zu stellen. § 6 Verteilung der Satzung und der Geschäftsordnung Jedem Mitglied des Ausschusses sind die Jugendamtssatzung, die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sowie ein Auszug der Geschäftsordnung des Stadtrates mit den einschlägigen Bestimmungen auszuhändigen
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Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für das Gebiet "Hohes Kreuz" (Erhaltungssatzung Nr.2) vom 21. August 1987
§ 5 Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu. § 6 Wer entgegen § 2 Abs. 1 ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung ohne Genehmigung abbricht oder ändert, handelt gemäß § ...
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Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000
§ 5 Stiftungsmittel Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aus dem Ertrag oder der sonstigen Nutzung des in § 4 genannten Grundstockvermögens aufgebracht. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet. § 7 Inkrafttreten Die Stiftungssatzung tritt am 1. des Monats in Kraft, der auf der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der ...
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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 1. Juli 2003
Altstadtsanierung Sanierungsgebiet Stadtamhof siehe auch Satzung der über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries vom 6. Dezember 2024 Zum Download Satzung 16.1.4 a als pdf
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Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenblattes der Stadt Regensburg vom 26. März 1981
Die Verleihung des Ehrenblattes wird vom Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung nach Vorliegen einer Empfehlung des für das Sachgebiet zuständigen Ausschusses beschlossen.Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der/die für das Sachgebiet zuständige Referentin/Referent und die anerkannten Träger der Sozial- und Jugendhilfe. Dem ...
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Beraterinnen und Berater digitale Bildung (BdB)
Medienpädagogische Beraterinnen und Berater (mBdB) für die : Grundschulen Mittelschulen Claudia Haese-Werner Grundschule Konrad Posener Straße 81a 93057 Regensburg 0941 507 2053 claudia.haese-werner (at) schule.bayern.de Markus Wolf Otto-Schwerdt-Mittelschule Regensburg Kirchfeldallee 6 93055 Regensburg 0941 507 1900 markus.wolf (at) schule.bayern.de Realschulen Gymnasien ...
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