Als Freie Reichsstadt unterstand Regensburg von 1245 bis 1663 unmittelbar Kaiser und Reich. Damit allerdings lag die Stadt wie eine Insel inmitten des Herzogtums Baiern. Nur ein schmaler Streifen zwischen den Stadtmauern und der Landesgrenze unterstand noch der reichsstädtischen Obrigkeit. Dieses Gebiet wurde gemeinhin als Burgfrieden bezeichnet. Die eigentliche Grenze, die die Freie Reichsstadt vom Herzogtum Baiern trennte, nannte man Burgfriedensgrenze. Dies war zum einen das Nordufer der Donau, so dass die Donauinseln, die sogenannten Wöhrde, mit zum reichsstädtischen Territorium zählten.
Der Teil der Burgfriedensgrenze, der nicht durch den Fluss sichtbar gemacht werden konnte, musste markiert werden, und zwar mittels der Burgfriedenssäulen. Die Grenze, die gegenüber von Kneiting begann, Kumpfmühl und Karthaus ausschloss und bei Irlmauth wieder die Donau erreichte, war deshalb durch insgesamt 21 Grenzsteine gekennzeichnet. Die meisten davon fielen dem Zahn der Zeit zum Opfer. Doch einige blieben bis in unsere Tage erhalten. So trifft der aufmerksame Spaziergänger beispielsweise im nördlichen Teil der Killermannstraße, gleich bei der Kirche St. Bonifaz, auf eine dieser mannshohen massiven Steinsäulen. Sie hat ein pyramidenförmiges Dach und trägt das kurbairische Wappen. Eine weitere Säule findet sich auf dem Mittelstreifen der Kirchmeierstraße in Höhe der Autobahnüberführung. Weitere Burgfriedenssäulen befinden sich im Pfarrgarten der Kirche St. Josef in Ziegetsdorf (hier allerdings eine Kopie), an der Simmernstraße, der Bischof-Wittmann-Straße und an der Einmündung der Benzstraße in die Landshuter Straße. Nordöstlich des Sportplatzes am Universitätsgelände trifft man auf eine kreuzförmige Burgfriedenssäule.
Der Name Burgfriedenssäule sollte den geneigten Leser bzw. die geneigte Leserin allerdings nicht in die Irre führen. Denn die Grenze zwischen der Stadt Regensburg und dem Land Baiern war nicht unumstritten. Im Gegenteil: Immer wieder kam es zu schwerwiegenden Differenzen, weil das Land zeitweise die Zugänge sperrte und der Stadt alle Rechte außerhalb der Stadtmauern absprach. Und eine zertrümmerte oder abhanden gekommene Burgfriedenssäule hatte rasch zur Folge, dass der Burgfrieden zu Ungunsten der Stadt beschnitten wurde.