2. Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU)
Um die Gesamtwirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit von Straßenbahn- oder Stadtbahnprojekten beurteilen und vergleichen zu können, gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit den Verkehrsministerien der Länder das Verfahren der „Standardisierten Bewertung für Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr“ vor. Das Verfahren, das auch als Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) bezeichnet wird, hat das Ziel, unterschiedliche Verkehrsprojekte nach einheitlichen Maßstäben beurteilen zu können. Bei Projekten ab einer Investitionshöhe von über 30 Millionen Euro erfolgt die Bewertung nach einem genau beschriebenen Regelverfahren.
Betrachtet werden zwei Szenarien, die sich im Fall der Regensburger Stadtbahn jeweils auf das Jahr 2035 beziehen: Zum einen der „Mitfall“, in dem die Stadtbahn umgesetzt wurde. Zum anderen der „Ohnefall“, dem ein ÖPNV ohne Stadtbahn zugrunde liegt. Dabei werden wichtige Kernzahlen gegenübergestellt und ins Verhältnis gesetzt. Relevant sind unter anderem Investitionen in das ÖPNV-Netz, die Betriebskosten für den ÖPNV und der Nutzen für die Fahrgäste (u. a. Reisezeiten). Anhand dieser Daten werden die Kosten und der Nutzen ermittelt, die von einem Projekt zu erwarten sind.
Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss ein gutes Verhältnis aus Nutzen und Kosten bestehen. Projekte müssen dafür die kritische Hürde einer NKU größer 1 erreichen. Die standardisierte Bewertung gibt dafür ein Regelwerk vor.
Um die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Projektstände zu gewährleisten, ist in den Regeln für die NKU eine Rückrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (hier 2016) vorgegeben. Um Unwägbarkeiten im frühen Planungsstadium zu berücksichtigen, wird zusätzlich zu dem NKU-Wert eine sogenannte Sensitivitätsbetrachtung vorgenommen. Dabei werden die Investitionskosten um 20 Prozent höher angesetzt.
Darüber hinaus hat die Stadt auch die aktuellen Zahlen (Stand 2023 sowie eine Prognose für 2030) ermittelt. Denn diese bilden die wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Politik vor Ort – auch wenn sie in der NKU keine Rolle spielen dürfen.