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Berufsmäßige Stadtratsmitglieder

Die berufsmäßigen Stadträte sind vom Stadtrat für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Als Referenten leiten sie einzelne Ressorts innerhalb der Stadtverwaltung und sind im Auftrag des Oberbürgermeisters für die Erledigung der laufenden Angelegenheiten und den Vollzug der Stadtratsbeschlüsse innerhalb ihres Geschäftsbereiches zuständig. Sie nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse teil und haben dort ein Antrags-, aber kein Stimmrecht.