Der Inklusionsbeirat ist die Interessenvertretung aller Menschen mit Behinderung und der von Behinderung bedrohten Menschen in der Stadt Regensburg. Gegründet wurde er 1981 als Behindertenbeirat der Stadt Regensburg. Im Jahre 2002 erfolgte die Umbenennung in Beirat für Menschen mit Behinderung, um den Fokus mehr auf den Menschen als solches zu legen und die Behinderung lediglich als eine weitere Eigenschaft eines Menschen zu sehen.
Der Beirat arbeitet zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung und der von Behinderung bedrohten Menschen mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen Behörden, Organisationen und Einrichtungen, die sich mit den Planungen und Maßnahmen für Behinderte befassen, zusammen. Er gibt Anregungen und Empfehlungen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe und steht als sachverständiges Gremium der Stadtverwaltung zur Seite.
Zweck des Inklusionsbeirates ist es mitzuwirken, die gleichberechtigten Teilhabemöglichkeiten aller Menschen mit Behinderung und der von Behinderung bedrohten Menschen in der Stadt Regensburg zu verbessern und das gesellschaftliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern (Inklusion).
Der Beirat besteht aus dem Plenum und dem Inklusionsausschuss. Das Plenum ist ein ständiges Gremium, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Verbände, Institutionen und Behörden zusammensetzt, die sich mit Fragen der Behindertenhilfe befassen, und die auf dem Stadtgebiet Regensburg tätig sind. Mindestens einmal im Jahr findet eine öffentliche Sitzung des Plenums statt. Den Vorsitz des Beirates und damit auch der Sitzung führt laut Geschäftsordnung der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin.
Der Inklusionsbeirat fungiert als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürgern und stellt sicher, dass die Anliegen der Menschen mit Behinderung gehört und nach Möglichkeit verwirklicht werden.