Mitwirkungsmöglichkeiten nach der Bayerischen Gemeindeordnung
Bürgerantrag
Die Gemeindebürger/innen können beantragen, dass das zuständige Beschlussorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt. Rechtsgrundlage ist der Art. 18 b der GO.
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
Die Gemeindebürger/innen können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt einen Bürgerentscheid beantragen. Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens findet eine Abstimmung statt, der sog. Bürgerentscheid. Rechtsgrundlage ist der Art. 18 a GO.
Bürgerversammlung
Der/die Oberbürgermeister/in beruft mindestens einmal jährlich eine Versammlung der Bürgerschaft ein um Sie über wichtige Themen zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben sich zu aktuellen Themen zu äußern. Rechtsgrundlage ist der Art. 18 GO.