Gesetzliche Beteiligungsformen in der Stadtplanung
Frühzeitige und formelle Beteiligung bei Bauleitverfahren
In einigen Vorhaben und Projekten, wie zum Beispiel bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, welche unter den Sammelbegriff Bauplanungsrecht fallen, gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine frühzeitige und formelle Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreiben. Der Zeitraum für die Beteiligung wird vom Stadtrat beschlossen.
Eine aktuelle Übersicht der Planungsvorhaben und weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren allgemein finden Sie hier:
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Beteiligung an Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan
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Handreichung zur Bürgerbeteiligung(pdf | 1,2 MB)