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Gesetzliche Beteiligungsformen in der Stadtplanung

Frühzeitige und formelle Beteiligung bei Bauleitverfahren

In einigen Vorhaben und Projekten, wie zum Beispiel bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, welche unter den Sammelbegriff Bauplanungsrecht fallen, gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine frühzeitige und formelle Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreiben. Der Zeitraum für die Beteiligung wird vom Stadtrat beschlossen.

Eine aktuelle Übersicht der Planungsvorhaben und weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren allgemein finden Sie hier:

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