Für den Tierschutz - Neue Katzenschutzverordnung tritt zum 1.Januar 2026 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet eine neue Katzenschutzverordnung.

Chip- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen im Stadtgebiet

Ab dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet eine neue Katzenschutzverordnung. Diese verpflichtet Halterinnen und Halter von freilaufenden Katzen, ihre Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und in einem der beiden kostenlosen Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) einzutragen. Auch räumt sie der zuständigen Behörde die Möglichkeit ein, freilebende Katzen – also Katzen ohne Halter – in Obhut zu nehmen sowie kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.

Mehr Sicherheit – weniger Leid – mehr Tierschutz

Durch die Verordnung sollen Streunerkatzen leichter identifiziert und damit einfacher medizinisch versorgt und vor unkontrollierter Vermehrung geschützt werden. Auch kann eine entlaufene oder verletzte Katze schneller rückvermittelt werden, was Tierheime entlastet und Katzenhaltern Sorgen erspart.

Daher sollten verantwortungsvolle Katzenhalter ihre Tiere unbedingt kennzeichnen lassen.

So einfach geht es:

  1. Tierarzttermin vereinbaren – der Chip ist so klein wie ein Reiskorn und wird schmerzarm eingesetzt. Auch Tierschutzvereine und Tierheime bieten regelmäßig Termine für das Chippen von Katzen an. Informationen hierzu sind im Internet zu finden.
  2. Registrieren – kostenlos über das Internet bei Tasso unter https://mein.tasso.net/ oder FINDEFIX unter https://www.findefix.com/haustier-online-registrieren/. Bei FINDEFIX kann das Formular auch ausgedruckt und per Post verschickt werden.