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Betreutes Wohnen

Bei Betreutem Wohnen bietet der Betreiber eines Hauses zum Wohnraum die Betreuung als zusätzliche Leistung an.

Bei betreutem Wohnen  unterscheidet man zwischen Grundleistungen und Wahlleistungen. Zu den Grundleistungen zählen z.B. der Notruf, die Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst etc. Es gibt wöchentlich festgelegte Bürozeiten, in denen man zu verschiedensten Themen beraten werden kann. Oft finden in den vorhandenen Gemeinschaftsräumen Angebote statt, wie z.B. Kaffee-Nachmittage. Die Wahlleistungen, pflegende und hauswirtschaftliche Dienste, können von einem beliebigen Anbieter gewählt werden und müssen auf jeden Fall separat bezahlt werden.

Es gibt keinen gesetzlich geschützten Begriff „Betreutes Wohnen“ und auch keine Vorschriften, welche Standards ein Betreutes Wohnen erfüllen muss. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit, sich z.B. nach der DIN 17700 zertifizieren zu lassen. Dies macht es dem Nutzer etwas leichter, die Qualität der Einrichtung zu erkennen.

Die Bandbreite des Betreuten Wohnens ist nach wie vor groß. Manche Häusern bieten lediglich die Möglichkeit der Vermittlung von Hilfsdiensten an. Es kann aber auch einen Hausnotruf, ein Veranstaltungsprogramm und Besuchsdienste mit einschließen. Es empfiehlt sich, den Anbieter kritisch zu prüfen und die Verträge genau zu lesen, damit man auch das erhält, was man sich vorstellt. Gehen Sie in die Wohnanlage und sprechen Sie mit den Bewohnern. Erkundigen Sie sich nach den Angeboten und danach, welche Wahlleistungen Sie zu welchem Preis zusätzlich erhalten können.

Stützen Sie sich bei der Entscheidung aber auch auf Ihr Gefühl – es ist wichtig, dass Sie sich in der Wohnung wohl fühlen!

Hilfreich bei der Entscheidungsfindung kann die Broschüre "Auf der Suche nach der passenden Betreuungsform" sein. Diese erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Diese Broschüre informiert über die unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen und gibt verschiedene Checklisten an die Hand. Mit Hilfe dieser Checklisten kann man sich orientieren, und sie erleichtern so den Vergleich und die Auswahl der richtigen Wohnform.

Beim Betreuten Wohnen können Sie, wie beim Wohnen zu Hause, einen Zuschuss zu den Pflegekosten erhalten. Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses zur Pflege ist die Einstufung in eine Pflegestufe.

Infos gibt es unter: www.bmg.bund.de. Bei Fragen zur Pflegestufe wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.