In Bayern erhalten alle Eltern, deren Kind einen Kindergarten besucht, rückwirkend ab April 2019 einen Gebührenzuschuss in Höhe von maximal 100,00 € pro Monat.
Die Eltern der städtischen Kindergärten erhalten ab April 2019 pro Monat 125,00 Euro.
Dieser Betrag entsteht folgendermaßen: Der Zuschuss des Freistaates Bayern beträgt für den Zeitraum April bis August 2019 monatlich 100,00 €, also insgesamt 500,00 €. Diese Summe wird bei städtischen Einrichtungen auf vier Monate umgelegt, da im August kein Gebühreneinzug erfolgt. Somit entstehen 125,00 € Zuschuss pro Monat für den genannten Zeitraum.
Dieser Gebührenzuschuss ist bereits seit Jahren für alle Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung gültig. Nun wird er auf alle Kinder im Kindergarten ausgedehnt.
Sollte Ihre Gebühr höher als der Zuschuss des Freistaates Bayern pro Monat sein, muss der Rest weiterhin von Ihnen bezahlt werden.
Sollte Ihre Gebühr niedriger als der Zuschuss des Freistaates Bayern pro Monat sein, erhalten Sie nur die jeweilige Besuchsgebühr rückerstattet. Der Zuschuss des Freistaates Bayern ab 01.04.2019 betrifft ausschließlich Kinder, die 2015 und früher geboren sind. Die Rückerstattung ab 01.04.2019 muss bei jedem Kind manuell berechnet werden. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir bemühen uns aber um eine schnelle Rückzahlung. Diese wird einrichtungsbezogen vorgenommen und Sie erhalten das Guthaben automatisch zurück.
Der Zuschussbetrag wird durch die Stadtkasse auf das Konto rückvergütet, von dem die Zahlung kam. Bei Kostenübernahmen durch das Amt für Jugend und Familie erhalten Sie von dort eine gesonderte Mitteilung.
Wichtig: Bis zur jeweiligen Rückvergütung behalten die bisherigen Beiträge ihre Gültigkeit! Bitte ändern Sie vorab nicht ein SEPA-Lastschriftmandat oder einen Dauerauftrag.
Dies könnte sonst zu ungerechtfertigten Mahnungen führen!
Informationen für das neue Betreuunqsjahr 2019/2020:
- Ab September 2019 kann maximal ein Betrag von 109,10 € mtl. von der Besuchsgebühr in Abzug gebracht werden.
Der Betrag von mtl. 109,10 € entsteht folgendermaßen:
Der Zuschuss für ein Betreuungsjahr (12 Monate) beträgt je Monat 100 €, insgesamt
1.200 € pro Jahr. Umgelegt auf 11 Monate (da kein Gebühreneinzug im August
erfolgt) ergeben sich somit 109,10€.
- Diese Regelung betrifft alle Kinder, die 2016 und früher geboren sind.
- Jeder darüber hinausgehende Betrag ist weiterhin zum 1. des Monats fällig.
- Bei SEPA-Lastschriftmandaten müssen Sie weiter nichts veranlassen.
- Bei Daueraufträgen müssen Sie ab 01.09.2019 eine Berichtigung veranlassen.
Bei weiteren Gebührenänderungen informieren wir Sie gesondert.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Servicetelefon
Telefonnummer: 0941-507-8999
Telefonzeiten: Montag und Mittwoch von 08:00 - 10:00 erreichbar, oder senden eine Mail an: tagesbetreuung@regensburg.de